E30-Dan Geschrieben: 21. August 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2007 Hallo, mir ist heut was dämliches passiert und zwar bin ich mit dem Geschäftswagen (während der Arbeitszeit) rückwärts in nen 5er Golf reingeknallt, der schuldige bin laut Polizei usw ich, nun eine Frage wie wird das geregelt. Steigt jetzt meine private SF Klasse und bei der Reperatur des Geschäftswagens muss ich dafür aufkommen oder das Geschäft (der Wagen ist meines Wissens nach nur Teilkasko versichert). Bin noch Azubi, Chef hat gemeint mal abwarten was bei Versicherung rauskommt. Hoff ihr könnt mir weiterhelfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dirk325iCabrio Geschrieben: 21. August 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2007 Den Schaden am andern PKW zahlt natürlich die Haftpflicht von deinem Dienstwagen... hat mit deiner eigenen KFZ-Versicherung nix zu tun. Den Schaden am Dienstwagen übernimmt normalerweise die Vollkasko - wenn ein Dienstwagen sowas nicht hat, dann kanns im Betrieb natürlich Ärger geben. Wobei mich das wundern würde, wenn der nur Teilkasko haben sollte. Zitieren Gruß, Dirk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Dan Geschrieben: 21. August 2007 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2007 is ein alter Fiat wüsste nicht das der Vollkasko hat, hab hier noch ein Bild, denk da würde ne Reperatur ohne Versicherung fast billiger kommen, hab nur schiss das die mir jetzt was vom Gehalt abziehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30TeamXMOT Geschrieben: 21. August 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2007 HiWenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast must du mal garnix bezahlen!gruß Alex Zitieren VW fahren ist wie Krötenwanderung auf dem Nürburgring:beemwe: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 21. August 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2007 Wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast must du mal garnix bezahlen!Wie kommst du denn darauf? Ich bitte um eine Quellenangabe. mfGPeter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Dan Geschrieben: 22. August 2007 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2007 hat da jemand schon mal mitgekriegt wie so was ausgegangen ist... bis jetzt kam von chefs noch nix... mein dad hat auch schonmal dienstwagen angerempelt und nix war aber irgend jemand hat erzählt das ich zahlen müsste... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 22. August 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2007 Quatsch, wenn Du auf Anweisung Deines Vorgesetzten Gefahren bist, und nicht grob Fahrlässig (Besoffen, auf der AB rückwärts) gehandelt hast, musst Du auch nix zahlen.Oder schon mal jemand was davon gehört, dass ein Mitarbeiter en runtergefallenes Werkzeug ersetzen muss?Sowas kann passieren. Und grade bei Azubis sollten die mal nit so pingelig sein. Ansonsten wäre das für mich ein Grund den Ausbildungsplatz zu echseln. Spätestens aber NACH der Ausbildung wär ich da weg! Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scotchman Geschrieben: 22. August 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2007 Ganz klar: No panic! Die Regulierung des Schadens an dem gegnerischen Kfz ist Sache der Haftpflichtversicherung von dem Firmenwagen.Den eigenen Schaden trägt die natürlich nicht. Wenn es keine Vollkasko gibt, bleibt der Schaden einstweilen beim Eigenümter, also wohl bei Deinem Chef. Wenn Du aber dienstlich veranlasst gefahren bist, kann er Dich kaum in Regress nehmen. Es sei denn, Dir wäre grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. So viel für den Augenblick. Viele Grüße, Ulli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30TeamXMOT Geschrieben: 22. August 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2007 Wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast must du mal garnix bezahlen!Wie kommst du denn darauf? Ich bitte um eine Quellenangabe. mfGPeter Das findest du im Arbeitsrecht gruß Alex Zitieren VW fahren ist wie Krötenwanderung auf dem Nürburgring:beemwe: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 22. August 2007 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2007 Nur hier mal eine Quelle klick mich und es gibt zig mehr.Bei grober Fahrlässigkeit ist es klar, daß man reif ist und bei allen anderen "Lässigkeiten" ist mE gar nichts klar. Menschlich würde ich sagen, der Cheffe soll den Azubi in Ruhe lassen aber rechtlich sieht es oft anders aus. Vielleicht gilt für Azubis auch etwas anderes.@E30-DanWarte doch erst einmal ab was kommt bevor eine Welle geschoben wird. mfGPeter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cabbiman Geschrieben: 22. August 2007 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2007 rechtlich biste auf der sicheren seite... gerade in der ausbildung biste noch weniger haftbar als in einem anstellungsverhältnis --> ansich ists fraglich, ob du überhaput hättest fahren dürfen.ausbildung ist mehr oder weniger ein erziehungs- und quasi nebenbei ein arbeitsverhältins. sprich ansich müsste dir bei allem einer auf die finger gucken und deine arbeit überprüfen; du darfst im prinzip keine verantwortung übernehmen! wenn du dich aber jetzt gegen deinen chef stellst und es richtige streitigkeiten gibt kannste dir vorstellen, was du den rest der ausbildung machen darfst --> werkstatt putzen, ablage machen etcwart erstmal ab, was er sagt; wahrscheinlich weiss er, dass er dir nix kann und es kommt nichts. ansonsten nett und freundlich auf die rechtslage hinweisen und irgendwie mit ihm einigen.besser ist du gibts nen 100er dazu und kannst die ausbildung normal beenden, statt immer nur der "auto zerstörer der alles besser weiss" zu sein gruß cabbiman Zitieren das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Dan Geschrieben: 23. August 2007 Autor #12 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2007 danke für eure antworten, will auf keinen fall nen streit anfangen, würde dann zur not halt überstunden machen oder bissl kohle dazugeben, wollt nur mal so im vornerein schlau machen was so auf mich zukommen könnte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
lenny2k Geschrieben: 25. August 2007 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2007 Hatte ich auch schon, ebenfalls in der Ausbildung. Mein Chef ist den Abend am Rad gedreht und hat mich zusammen geschissen, darauf hin hab ich im gesagt das ich mit der Handwerkskammer telefonieren werde. Gesagt, getan! Am nächsten Tag kam er an und meinte wir hätten doch drüber reden können und ob ich nicht wenn kenne der das billig machen könnte und so lol. Letztendlich hab ich das ding selber repariert () und daran sogar noch Geld gemacht :) Zitieren Alle meine e30igs http://www.flickr.com/photos/lenny2k/sets/72157594208733871/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Dan Geschrieben: 6. September 2007 Autor #14 Meldung Teilen Geschrieben: 6. September 2007 also ging doch ganz ok aus am ende... der wagen is vollkasko und gab auch nicht mehr grossartig viel stress... danke für eure ganzen antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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