hoeflerrr Geschrieben: 9. August 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 9. August 2007 So, bin in einer verzwickten Situation in die ich mich selbst reinmanövriert habe.Möchte im vornherein sagen: Ich möchte hier keine beurteilungen wie blöd ich denn sei, oder irgendwelche Mutmaßungen, ich möchte bitte dass meine Fragen hier richtig beantwortet werden aufgrund von Fakten. Also: Habe letztes Jahr im April einen Unfall gehabt wo ich 3 Punkte bekommen habe wegen "Zerstörung städtischen Eigentums". Da ich in der Probezeit war, musste ich eine Nachschulung besuchen.So jetzt war lange Zeit nix. Habe allerdings jetzt noch 2 Jahre Probezeit. Tja und dann wurde ich geblitzt. 21km/h zu schnell. D.h. 40€ und ein Punkt!Jetzt, da ich ja schon die Nachschulung besucht habe und danach "noch einmal auffällig geworden bin" weiss ich nicht wies weitergeht? In meinem Ordner steht etwas undeutlich, dass ich einen Schrieb bekomme wo man mir nahelegt, dass ich auf freiwilliger Basis ein Abbauseminar (2 Punkte abbau) besuchen könnte. Das Punktekonto würde dann bis zu 8 Punkte weiterlaufen ohne dass mir etwas passiert.Stimmt das?Hab meinen alten Fahrlehrer angerufen, aber der liegt im KH und konnte net an seine Unterlagen. Er hat mir des in etwa wie oben erklärt. Wenn mir etz also wegen dem Punkt wirklich nix passiert und mei Punktekonto so weiterläuft (Abbauseminar werde ich evtl. machen) dann dürfte ja bis 8 Punkte (welche ich nicht versuchen werde auszureizen!) nix passieren?Ansonsten isses nämlich so dass das Auto über meinen Vater läuft und der sagt, "Junge, wenn du Stress wegen dem einen Punkt bekommst (Stress=viel Geld zahlen, Seminar, Füherscheinentzug) dann nehme ich den Punkt... Aber eigentlich gehört er dir und er soll dir wehtun!" Bitte um wirklich richtige Informationen, keine "Hmm ich denk mal:......"Danke Zitieren Gruß Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cabbiman Geschrieben: 9. August 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 9. August 2007 also zu dem 8 punkte in der probezeit kann ich nichts sagen... mein stand war --> bei punkten in der probezeit ist der lappen, ähhh eiskratzer, recht schnell weg?!? zum anderen: mal angenommen dein dad schreibt auf den anhörungsbogen er sei nicht gefahren und er wisse auch nicht wer gefahren sei... bekommt keiner die punkte.dann kommen erstmal die herren in grün (oder jetzt blau?!?) vorbei und halten ihm das bild unter die nase... daraufhin sagt er "wie sie sehen bin ich das nicht... dessweiteren möchte ich keine aussage machen"dann ziehen die ab und normalerweise wird dann das verfahren eingestellt, da der fahrer nicht ermittelt werden kann. AABBBEEEERRRRR es kann sein, dass er dann zu einem fahrtenbuch verdonnert wird! außerdem wäre es nicht gut, wenn du die tür öffnest (die kommen oft in zivil)... allerdings ist das ein zweischneidiges schwert... ist gut möglich, dass du dann bei jeder kontrolle dabei bist (wenn die jungs sich angepisst fühlen) gruß cabbiman Zitieren das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Chris320i Geschrieben: 10. August 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 10. August 2007 also ich habe auch ma nen unfall gehabt inner probezeit und musste auch ne nachschulung machen habe damals 5 punkte bekommen. nach dem die nachschulung vorbei war sagte man mir das ich mir nix mehr erlauben dürfte ! hmmmm ! aber (so sagt es das gesetzt) ich darf mir 2 B verstöße (ohne punkte) oder einen A verstoß (mit punkte) noch leisten denn ist aber das maß der dinge erreicht. mehr geht nicht. und dieses zusätzliche aufbauseminar kostet richtig asche.hoffe ich konnte dir weiterhelfen.gruß chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Freak Geschrieben: 10. August 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 10. August 2007 Also ich hab wegen einem Punkt Nachschulung machen müssen. So un dann dieses Jahr hab ich noch mal drei bekommen und da musst ich halt nur ganz normal bezahlehn und hab auch kein Fahrverbot bekommen oder ähnliches nur gut 200 insgesamt als Strafe zu zahlen mit den Bearbeitungs gebühren un so. Also geh ich mal davon aus das du auch kein Fahrverbot bekommen wirst. Zitieren Jage nicht was du nicht Erlegen kannst.(M40) Power Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 10. August 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 10. August 2007 Also in der probezeit darfst du einen A oder 2 B verstöße haben..... Beim ersten Malverlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird. ich denke das sollte alles erklären...... Falls einer nich weis was A oder B Verstäße sind: A-Verstöße sind:Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. B-Verstöße sind:Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus PS: Alter hast du ein pech... bei 20kmh zu schnell hätetst keinen punkt bekommen und hättest auch nur 30euro zahlen müssen... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
hoeflerrr Geschrieben: 10. August 2007 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 10. August 2007 Hmm danke! Des hilft mir sehr weiter! Ja ziemliches Pech, kam auf der AB aus der 100er Zone (mit 101km/h *g*) und auf einmal war da die 80er Zone... schön gemütlich reinrollen lassen denk ich mir (klar man bremst ja net auf einmal auf 80 ab bei dem Schild) und PAF scho hatten se mich Zitieren Gruß Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 10. August 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 10. August 2007 hehe, kenn ich...zum glück hatte ich auf der AB sowas noch nie... aber dafür mehr als oft auf normaler landstraße....hab damals 2 mal B gehabt und muste auch die schulung machen.... naja und seitdem war ich geheilt.. zumindest hab ich nur noch kleinkram gehabt... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Diego Geschrieben: 13. Februar 2014 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Februar 2014 Hallo, ich hab ein kleines problem! Und zwar geht es darum das ich meine probezeitverlängert bekommen habe um 2 Jahre und das problem ist ich würde bis jetzt 2mal geblizt aber mit 5 oder 7 khm mehr...und das zweite Problem ist das ich angehaltenwürde weil ich mein handy in der hand hatte und ich zu schlau war und es auch noch zugegeben habeund die wi**** gaben mir dafür Geldbuße von 40€ und 1 Punkt. ...und ich weiß jetzt nicht was auf mich zu kommt :/ wieder ein aufbauseminar ? Führerschein weg?...könnt ihr mir bitte weiter helfen kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nighthawk666 Geschrieben: 13. Februar 2014 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Februar 2014 Was auf dich zukommt? Ein Brief wo genau drin steht was es für Folgen für dich hat. Aber ich würde denken der schein ist weg und vielleicht sogar ne Ladung zur mpu um mal festzustellen ob du überhaupt verstehst warum man dir den schein genommen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 13. Februar 2014 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Februar 2014 5 oder 7 km/h sind erstmal unrelevant. Kost 15,- € , wenn es überhaupt geahndet wird (die Stadt treibt selbst sowas bei uns ein, die Polizei eher nicht). Für Probezeitfahrer relevant sind nur Bußgelder ab 40,- €. Handy am Steuer ist ein B-Verstoß, würde bei Einmaligkeit auch nichts passieren. Da du schon "unter Bewährung" fährst (also mindestens einen A- oder 2 B-Verstöße vor zu weisen hast), kommt es darauf an ob du schon einen B-Verstoß danach hattest. Ist es der erste, wird wohl noch nichts passieren, ist es der zweite, wird eine MPU empfohlen (nicht angeordnet!) und Teilnahme an selbiger bringt dir eine 2 Punkte Gutschrift. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Eifelracing-team Geschrieben: 13. Februar 2014 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Februar 2014 Passiert gar nix! Deine Probezeit wird durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße verlängert.Beim zweiten A-Verstoß ( oder zwei B-Vertößen ) bekommst du einen netten Brief zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.Erst beim dritten A-Verstoß ( wieder = 2 B-Verstöße ) wird dein Führerschein für ein halbes Jahr entzogen! Telefonieren mit dem Handy ist ein B-Verstoß, somit befindest du dich noch nicht in Gefahr! Zitieren -> Fotostory Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Chefkoch Geschrieben: 13. Februar 2014 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Februar 2014 also ich habe vor etwas mehr als 3 jahren in der fs gelernt, dass man in der probezeit keinerlei punkte sammeln darf. passiert es aber, so darf man zur nachschulung. vergehen für die es keine punkte gibt darf man begehen so oft man will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325i VFL Geschrieben: 16. Februar 2014 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 Hallo, ich hab ein kleines problem! Und zwar geht es darum das ich meine probezeitverlängert bekommen habe um 2 Jahre und das problem ist ich würde bis jetzt 2mal geblizt aber mit 5 oder 7 khm mehr...und das zweite Problem ist das ich angehaltenwürde weil ich mein handy in der hand hatte und ich zu schlau war und es auch noch zugegeben habeund die wi**** gaben mir dafür Geldbuße von 40€ und 1 Punkt. ...und ich weiß jetzt nicht was auf mich zu kommt :/ wieder ein aufbauseminar ? Führerschein weg?...könnt ihr mir bitte weiter helfen kann Wann lernst Du richtig Autofahren? Wenn ich angezählt bin, tue ich doch alles um nicht noch mal auf zu fallen. Für Deine Probleme hab ich keine Lösung und auch kein Verständnis.Selbst wenn Du den Schein jetzt behalten wirst, kommt sicherlich bald das nächste Delikt und Du gehst berechtigter weise zu Fuß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Baustellenhaber Geschrieben: 16. Februar 2014 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 aber wenn das auf der AB passiert is, gilt es dann nicht nach "ausserhalb geschlossener ortschaft"??...oder gibts sowas nicht mehr???... 21km/h zu schnell und schon punkte kenne ich nur von innerhalb geschlossener ortschaft....stand mal vor dem gleichem problem ...1 monat vor meiner 4 jahre (hatte im 1ten jahr einen unfall)...bei mir waren es dann aber glücklicherweise nur 20km/h innerhalb geschlossener ortschaft und nur 35eu und kein punkt...und somit keine relevanz... edit: hätte mal davor nachgucken sollen^^...im bussgeldkatalog siehts wohl jetzt anders aus...mit ausserhalb geschlossener ortschaft... Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 70 Euro kosten.Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der nochnicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen währendder Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen. Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktesbereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminarabsolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird. Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und PraktischePrüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden. ----------- Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von http://www.bussgeldkataloge.de. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Usher Geschrieben: 16. Februar 2014 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 hätte mal davor nachgucken sollen^^Oder mich anschreiben. Habs selbst schon durch;-) Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Oh jaaaaaHaben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! wird es in der Regel auch, hatte ich bereits zwei mal:klatsch:Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Mittlerweile sind die sogar teurer geworden...Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen. Das ist wahr. Bei mir waren es damals 8 Monate etwa. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.