hoeflerrr Geschrieben: 9. August 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 9. August 2007 So, bin in einer verzwickten Situation in die ich mich selbst reinmanövriert habe.Möchte im vornherein sagen: Ich möchte hier keine beurteilungen wie blöd ich denn sei, oder irgendwelche MutmaĂungen, ich möchte bitte dass meine Fragen hier richtig beantwortet werden aufgrund von Fakten. Also: Habe letztes Jahr im April einen Unfall gehabt wo ich 3 Punkte bekommen habe wegen "Zerstörung stĂ€dtischen Eigentums". Da ich in der Probezeit war, musste ich eine Nachschulung besuchen.So jetzt war lange Zeit nix. Habe allerdings jetzt noch 2 Jahre Probezeit. Tja und dann wurde ich geblitzt. 21km/h zu schnell. D.h. 40⏠und ein Punkt!Jetzt, da ich ja schon die Nachschulung besucht habe und danach "noch einmal auffĂ€llig geworden bin" weiss ich nicht wies weitergeht? In meinem Ordner steht etwas undeutlich, dass ich einen Schrieb bekomme wo man mir nahelegt, dass ich auf freiwilliger Basis ein Abbauseminar (2 Punkte abbau) besuchen könnte. Das Punktekonto wĂŒrde dann bis zu 8 Punkte weiterlaufen ohne dass mir etwas passiert.Stimmt das?Hab meinen alten Fahrlehrer angerufen, aber der liegt im KH und konnte net an seine Unterlagen. Er hat mir des in etwa wie oben erklĂ€rt. Wenn mir etz also wegen dem Punkt wirklich nix passiert und mei Punktekonto so weiterlĂ€uft (Abbauseminar werde ich evtl. machen) dann dĂŒrfte ja bis 8 Punkte (welche ich nicht versuchen werde auszureizen!) nix passieren?Ansonsten isses nĂ€mlich so dass das Auto ĂŒber meinen Vater lĂ€uft und der sagt, "Junge, wenn du Stress wegen dem einen Punkt bekommst (Stress=viel Geld zahlen, Seminar, FĂŒherscheinentzug) dann nehme ich den Punkt... Aber eigentlich gehört er dir und er soll dir wehtun!" Bitte um wirklich richtige Informationen, keine "Hmm ich denk mal:......"Danke Zitieren GruĂ Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cabbiman Geschrieben: 9. August 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 9. August 2007 also zu dem 8 punkte in der probezeit kann ich nichts sagen... mein stand war --> bei punkten in der probezeit ist der lappen, Ă€hhh eiskratzer, recht schnell weg?!? zum anderen: mal angenommen dein dad schreibt auf den anhörungsbogen er sei nicht gefahren und er wisse auch nicht wer gefahren sei... bekommt keiner die punkte.dann kommen erstmal die herren in grĂŒn (oder jetzt blau?!?) vorbei und halten ihm das bild unter die nase... daraufhin sagt er "wie sie sehen bin ich das nicht... dessweiteren möchte ich keine aussage machen"dann ziehen die ab und normalerweise wird dann das verfahren eingestellt, da der fahrer nicht ermittelt werden kann. AABBBEEEERRRRR es kann sein, dass er dann zu einem fahrtenbuch verdonnert wird! auĂerdem wĂ€re es nicht gut, wenn du die tĂŒr öffnest (die kommen oft in zivil)... allerdings ist das ein zweischneidiges schwert... ist gut möglich, dass du dann bei jeder kontrolle dabei bist (wenn die jungs sich angepisst fĂŒhlen) gruĂ cabbiman Zitieren das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Chris320i Geschrieben: 10. August 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 10. August 2007 also ich habe auch ma nen unfall gehabt inner probezeit und musste auch ne nachschulung machen habe damals 5 punkte bekommen. nach dem die nachschulung vorbei war sagte man mir das ich mir nix mehr erlauben dĂŒrfte ! hmmmm ! aber (so sagt es das gesetzt) ich darf mir 2 B verstöĂe (ohne punkte) oder einen A verstoĂ (mit punkte) noch leisten denn ist aber das maĂ der dinge erreicht. mehr geht nicht. und dieses zusĂ€tzliche aufbauseminar kostet richtig asche.hoffe ich konnte dir weiterhelfen.gruĂ chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Freak Geschrieben: 10. August 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 10. August 2007 Also ich hab wegen einem Punkt Nachschulung machen mĂŒssen. So un dann dieses Jahr hab ich noch mal drei bekommen und da musst ich halt nur ganz normal bezahlehn und hab auch kein Fahrverbot bekommen oder Ă€hnliches nur gut 200 insgesamt als Strafe zu zahlen mit den Bearbeitungs gebĂŒhren un so. Also geh ich mal davon aus das du auch kein Fahrverbot bekommen wirst. Zitieren Jage nicht was du nicht Erlegen kannst.(M40) Power Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 10. August 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 10. August 2007 Also in der probezeit darfst du einen A oder 2 B verstöĂe haben..... Beim ersten MalverlĂ€ngert sich die Probezeit um 2 Jahre.Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar fĂŒr FahranfĂ€nger) wird angeordnet. Beim zweiten Mal (wieder ein A-VerstoĂ oder zwei B-VerstöĂe):Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. Beim dritten Mal (ein A-VerstoĂ oder zwei B-VerstöĂe):Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frĂŒhestens nach drei Monaten möglich.Eine MPU droht, aber diese ist spĂ€testens dann fĂ€llig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-VerstoĂ begangen wird. ich denke das sollte alles erklĂ€ren...... Falls einer nich weis was A oder B VerstĂ€Ăe sind: A-VerstöĂe sind:Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit GefĂ€hrdung eines anderen, verbotenes RechtsĂŒberholen auĂerhalb geschlossener Ortschaften, Ăberschreiten der zulĂ€ssigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei UnĂŒbersichtlichkeit, an Kreuzungen und EinmĂŒndungen oder bei schlechten Sicht- oder WetterverhĂ€ltnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder KraftfahrstraĂe, RotlichtmiĂachtung, Fahren unter AlkoholeinfluĂ, Ăberholen im Ăberholverbot. B-VerstöĂe sind:Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, GefĂ€hrdung oder Behinderung von FuĂgĂ€ngern oder Radfahrern beim Abbiegen, GefĂ€hrdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, KennzeichenmiĂbrauch, ungenĂŒgendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit GefĂ€hrdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und KraftfahrstraĂen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate ĂŒberziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, GefĂ€hrdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus PS: Alter hast du ein pech... bei 20kmh zu schnell hĂ€tetst keinen punkt bekommen und hĂ€ttest auch nur 30euro zahlen mĂŒssen... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
hoeflerrr Geschrieben: 10. August 2007 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 10. August 2007 Hmm danke! Des hilft mir sehr weiter! Ja ziemliches Pech, kam auf der AB aus der 100er Zone (mit 101km/h *g*) und auf einmal war da die 80er Zone... schön gemĂŒtlich reinrollen lassen denk ich mir (klar man bremst ja net auf einmal auf 80 ab bei dem Schild) und PAF scho hatten se mich Zitieren GruĂ Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 10. August 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 10. August 2007 hehe, kenn ich...zum glĂŒck hatte ich auf der AB sowas noch nie... aber dafĂŒr mehr als oft auf normaler landstraĂe....hab damals 2 mal B gehabt und muste auch die schulung machen.... naja und seitdem war ich geheilt.. zumindest hab ich nur noch kleinkram gehabt... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Diego Geschrieben: 13. Februar 2014 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Februar 2014 Hallo, ich hab ein kleines problem! Und zwar geht es darum das ich meine probezeitverlĂ€ngert bekommen habe um 2 Jahre und das problem ist ich wĂŒrde bis jetzt 2mal geblizt aber mit 5 oder 7 khm mehr...und das zweite Problem ist das ich angehaltenwĂŒrde weil ich mein handy in der hand hatte und ich zu schlau war und es auch noch zugegeben habeund die wi**** gaben mir dafĂŒr GeldbuĂe von 40⏠und 1 Punkt. ...und ich weiĂ jetzt nicht was auf mich zu kommt :/ wieder ein aufbauseminar ? FĂŒhrerschein weg?...könnt ihr mir bitte weiter helfen kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nighthawk666 Geschrieben: 13. Februar 2014 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Februar 2014 Was auf dich zukommt? Ein Brief wo genau drin steht was es fĂŒr Folgen fĂŒr dich hat. Â Aber ich wĂŒrde denken der schein ist weg und vielleicht sogar ne Ladung zur mpu um mal festzustellen ob du ĂŒberhaupt verstehst warum man dir den schein genommen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 13. Februar 2014 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Februar 2014 5 oder 7 km/h sind erstmal unrelevant. Kost 15,- ⏠, wenn es ĂŒberhaupt geahndet wird (die Stadt treibt selbst sowas bei uns ein, die Polizei eher nicht). FĂŒr Probezeitfahrer relevant sind nur BuĂgelder ab 40,- âŹ. Handy am Steuer ist ein B-VerstoĂ, wĂŒrde bei Einmaligkeit auch nichts passieren.  Da du schon "unter BewĂ€hrung" fĂ€hrst (also mindestens einen A- oder 2 B-VerstöĂe vor zu weisen hast), kommt es darauf an ob du schon einen B-VerstoĂ danach hattest. Ist es der erste, wird wohl noch nichts passieren, ist es der zweite, wird eine MPU empfohlen (nicht angeordnet!) und Teilnahme an selbiger bringt dir eine 2 Punkte Gutschrift. Zitieren  Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsĂ€tzlich offen, vollgetankt und mit dem SchlĂŒssel im ZĂŒndschloĂ in der Garage stehen muĂ - fĂŒr alle dringenden FĂ€lle.     auto motor & sport 22/86  Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Eifelracing-team Geschrieben: 13. Februar 2014 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Februar 2014 Passiert gar nix! Deine Probezeit wird durch einen A-VerstoĂ oder zwei B-VerstöĂe verlĂ€ngert.Beim zweiten A-VerstoĂ ( oder zwei B-VertöĂen ) bekommst du einen netten Brief zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.Erst beim dritten A-VerstoĂ ( wieder = 2 B-VerstöĂe ) wird dein FĂŒhrerschein fĂŒr ein halbes Jahr entzogen! Telefonieren mit dem Handy ist ein B-VerstoĂ, somit befindest du dich noch nicht in Gefahr! Zitieren -> Fotostory Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Chefkoch Geschrieben: 13. Februar 2014 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Februar 2014 also ich habe vor etwas mehr als 3 jahren in der fs gelernt, dass man in der probezeit keinerlei punkte sammeln darf. passiert es aber, so darf man zur nachschulung. vergehen fĂŒr die es keine punkte gibt darf man begehen so oft man will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325i VFL Geschrieben: 16. Februar 2014 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 Hallo, ich hab ein kleines problem! Und zwar geht es darum das ich meine probezeitverlĂ€ngert bekommen habe um 2 Jahre und das problem ist ich wĂŒrde bis jetzt 2mal geblizt aber mit 5 oder 7 khm mehr...und das zweite Problem ist das ich angehaltenwĂŒrde weil ich mein handy in der hand hatte und ich zu schlau war und es auch noch zugegeben habeund die wi**** gaben mir dafĂŒr GeldbuĂe von 40⏠und 1 Punkt. ...und ich weiĂ jetzt nicht was auf mich zu kommt :/ wieder ein aufbauseminar ? FĂŒhrerschein weg?...könnt ihr mir bitte weiter helfen kann Wann lernst Du richtig Autofahren?  Wenn ich angezĂ€hlt bin, tue ich doch alles um nicht noch mal auf zu fallen. FĂŒr Deine Probleme hab ich keine Lösung und auch kein VerstĂ€ndnis.Selbst wenn Du den Schein jetzt behalten wirst, kommt sicherlich bald das nĂ€chste Delikt und Du gehst berechtigter weise zu FuĂ. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Baustellenhaber Geschrieben: 16. Februar 2014 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 aber wenn das auf der AB passiert is, gilt es dann nicht nach "ausserhalb geschlossener ortschaft"??...oder gibts sowas nicht mehr???... 21km/h zu schnell und schon punkte kenne ich nur von innerhalb geschlossener ortschaft....stand mal vor dem gleichem problem ...1 monat vor meiner 4 jahre (hatte im 1ten jahr einen unfall)...bei mir waren es dann aber glĂŒcklicherweise nur 20km/h innerhalb geschlossener ortschaft und nur 35eu und kein punkt...und somit keine relevanz...  edit: hĂ€tte mal davor nachgucken sollen^^...im bussgeldkatalog siehts wohl jetzt anders aus...mit ausserhalb geschlossener ortschaft... Sie sind auĂerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 70 Euro kosten.Hinzu kommen GebĂŒhren von voraussichtlich 23,50 Euro.AuĂerdem ein PĂŒnktchen in Flensburg.Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der nochnicht verjĂ€hrt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe fĂŒhren ! Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusĂ€tzlich bestraft.Wenn dies Ihr erstes gröĂeres Vergehen wĂ€hrendder Probezeit ist, verlĂ€ngert sich die Probezeit um 2 Jahre.Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.Es kann nach dem BuĂgeldbescheid viele Monate dauern,bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen. Wurde Ihre Probezeit wegen eines frĂŒheren Deliktesbereits verlĂ€ngert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminarabsolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird. Beim dritten Mal ist der FĂŒhrerschein weg.Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frĂŒhestens 3 Monaten erteilt werden.DafĂŒr braucht man die ĂŒblichen Bescheinigungen:Sehtest, Lichtbild, FĂŒhrungszeugnis.Der Antrag ĂŒber eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)bei der FĂŒhrerscheinstelle, im StraĂenverkehrsamt, gestellt werden.Erst nach 2 Jahren ohne FĂŒhrerschein mĂŒssten die Theoretische und PraktischePrĂŒfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden. -----------  Alle Angaben ohne GewĂ€hr. Diese Seite ist Teil von http://www.bussgeldkataloge.de. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Usher Geschrieben: 16. Februar 2014 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 hĂ€tte mal davor nachgucken sollen^^Oder mich anschreiben. Habs selbst schon durch;-) Hinzu kommen GebĂŒhren von voraussichtlich 23,50 Euro. Oh jaaaaaHaben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjĂ€hrt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe fĂŒhren ! wird es in der Regel auch, hatte ich bereits zwei mal:klatsch:Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Mittlerweile sind die sogar teurer geworden...Es kann nach dem BuĂgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.  Das ist wahr. Bei mir waren es damals 8 Monate etwa. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene BeitrÀge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich spÀter registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.