Stefan-E30 Geschrieben: 2. August 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 2. August 2007 Hallo zusammen tja heute hat es gut geregnet......als ich ins cabrio einsteig merk ich wie hinten wasser auf den sitzen is....ich kuck nach oben..... tja ich sehe einen schlitz der gut 7 oder 8 cm lang is.... da sowas ja nich von nix kommt vermute ich das da einer letzte nacht mit was rein gestochen hat oder was drauf gekloppt hat... wie schauts da mit teilkasko aus???? Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Patrick325ic Geschrieben: 2. August 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 2. August 2007 Servus!Wenn Du ein guten Versicherungsvertreter hast, dann kann man das über die TK laufen lassen.Wirst aber wahrscheinlich ne Anzeige bei der Polizei machen müßen gegen unbekannt, wegen versuchten Diebstahls (wichtig: es muß was sein, was FEST mit dem Auto verbunden ist!)Aber besprech es mal mit deinem V-Vertreter in ner ruhigen Minute, der wird dir da helfen! So long Patrick Zitieren https://www.bmw-club-taunus.de Der BMW Club für die Region Taunus und Rhein Main! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 2. August 2007 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 2. August 2007 jo den kenn ich sehr gut...na dann schaun wir mal.....muß jetzt erstma runter und den schlitz flicken.. bischen..... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 2. August 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 2. August 2007 Vandalismus ist in der TK leider nicht (mehr?) versichert. Bei einer alten Teil-Kasko könnte das noch drinnen sein. Also Policen rauskramen, Anzeige gegen unbekannt stellen (wichtig!) wegen versuchtem Diebstahl und Versicherungs-Heini kontaktieren. Mir ist mal einer über das Verdeck gelaufen (Schuhabdrücke) und dann natürlich eingebrochen (stieg neben einen Bügel) und ein riesen Loch im Stoff. Auf den Kosten für ein neues Verdeck bin ich sitzengeblieben, da kein Diebstahl, auch nicht versuchter Diebstahl nachweisbar gewesen ist.Den Riss wegen Regen am besten mit Klebeband flicken und zwar rundrum. Also Fenster runter und dann mit der Rolle das Verdeck schön einwickeln. Fenster rauf und es ist wieder einigermaßen dicht so. Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Blaueflunder Geschrieben: 2. August 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 2. August 2007 Als ich mein Cabrio vor 3 wochen angemeldet hab war ich auch beim meinem Versicherungstyp und hatte es dann genau darüber mit ihm weil ich meinte das sich ne tk ja nicht rentiert. Aber laut seiner aussage zahlen sie das neue Verdeck auch wenn nichts gestohlen wurde. Bin bei der Devk, hab dann aber doch nur Hp genommen weils ja nur bei schönem wetter bewegt wird und den rest in der Garage steht, hab das dach eh fast nur im Verdeckkasten.Mfg Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
heppinger Geschrieben: 2. August 2007 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 2. August 2007 Es muss ein versuchter oder vollendeter Diebstahl vorliegen...! Das muss auch die Rennleitung erkennen können! Eine Strafanzeige ist daher für die Versicherung Pflicht. Dabei bitte nicht den Straftatbestand " Vortäuschen einer Straftat" vergessen! Kann also nach hinten losgehen! http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html Also mach was draus...! GrußHeppinger Zitieren Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 3. August 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2007 Es muss ein versuchter oder vollendeter Diebstahl vorliegen...! Das muss auch die Rennleitung erkennen können! Eine Strafanzeige ist daher für die Versicherung Pflicht. Dabei bitte nicht den Straftatbestand " Vortäuschen einer Straftat" vergessen! Kann also nach hinten losgehen! http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html Also mach was draus...! GrußHeppinger Genau so isses und die Rennleitung konnte bei mir wegen den eindeutigen Fußspuren am Verdeck weder versuchten noch vollendeten Diebstahl diagnostizieren, sondern nur einen "dummen Jungen Streich". Wenn natürlich der Versicherungsvertreter das so hinbastelt, damit die TK zahlt, würde ich bestimmt nicht nein sagen. Aber wie Heppinger schon geschrieben hat; das muss aus der Anzeige ebenfalls hervor gehen. Sonst könnte nach einer Überprüfung vom Schadenssachbearbeiter der Schuss doch noch nach hinten losgehen.Also Vorsicht!Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Tom101 Geschrieben: 3. August 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2007 Diebstahl ist ja immer das eine, was in der TK mit Versichert ist. Das wichtigere was die meisten heute ausschließen ist Wandalismus. Und dies muss Bestandteil der Versicherung in der TK sein. Dann haste null Probleme. Machst noch nen Kratzer an die Seite welche eh Lackiert werden müsste, und dann ist fertig.Habe es bei mir auch drin stehen, bin bei der VHV. Hatte da extra drauf bestanden, da ja bei uns gern über die Autos gelaufen wird (siehe Betrag letztes Jahr). Musste zwar auch ne Anzeige machen, aber ist nicht so krumm wie nen Diebstahl vor zu täuschen. Was ich persönlich nicht machen würde.Gruß und viel GlückTom Zitieren „Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn Du blöd bist ......“ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.