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Kosten für fehlgeschlagene Lastschrift rechtens?


Xaan
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Hi Leute,

Kurz und knapp erklärt, habe noch ein seperates Konto ohne Dispo wo meine Ebaysachen drüber laufen. Jeden Fall wollte ebay die Gebühren abbuchen, ging nicht weil nix drauf, und jetzt wollen die 8 Euro zusätzlich dafür haben! Fast 16 Mark!. Jetzt interessiert mich mal ob das so möglich ist? Weil die Banken dürfen diese Gebühr ja nicht mehr erheben lt. Gesetz. Ich wetter die Drecksvereine machen 50/50 damit.

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Tja gute frage ich weis snur Ebay sagt es ist Rechtens und wer nicht Zahlt wird nach 2-3 Monaten (und zig Mahnungen) gesperrt *g*

Wenn du mal was genaues weisst (zb. Urteil oder so) bitte melden wäre echt prima :-)

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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ich hab mal bei ner bank gelernt... ist allerdings schon ne weile her. meines wissens ist folgendermaßen:

 

rücklastschriftgebühren dürfen sie ned nehmen, da es ja kosten für eine nicht erbracht leistung sind... allerdings ein auslagenersatz ist wiederrum rechtens; also ein ersatz der entstandenen kosten.

ich würde deine bank allerdings fragen, ob deine bonität so schlecht ist, dass bei diesenm 2. konto nicht eine minimale überziehung zu rechtfertigen gewesen wäre (dabei evlt noch ein kurzer schwenk auf das agb-pfandrecht)

was der sinn und zweck eines separaten kontos für ebay-sachen ist erschließt sich mir nicht vollends ;)

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Ich wette die Drecksvereine machen 50/50 damit.

 

Schon klar, die Bank ist ein Drecksverein, weil eine Lastschrift nicht eingelöst wurde auf einem Konto, welches explizit ohne Dispo angelegt worden ist (also ein sog. Guthabenkonto) und der Inhaber es leider versäumt hat, für ausreichendes Guthaben zu sorgen :rot:

 

Guthabenkonto heißt Guthabenkonto und nix anderes :motz: Und wie das Wort schon sagt, kann und darf es nicht überzogen werden.

 

Ich würd doch erst mal schauen, welche Gebühren von wem überhaupt erhoben werden und ob nicht eBay selber da ordentlich raufgeklatscht hat :klug:

 

Ansonsten gibt es folgendes Urteil:

 

"Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden keine Gebühren für gescheiterte Abbuchungen im Lastschriftverfahren in Rechnung stellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 08. März 2005 in Karlsruhe."

 

Also, wenn Du sicher weißt, daß die Bank unberechtigt Gebühren erhoben hat, dann wende Dich an diese und fordere diese unter Zitierung des obigen Urteils zur Rückerstattung auf!

 

In diesem Sinne: :-UU

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Er sagt doch, dass eBay die 8 € zusaätzlich haben will!!

Alles nix gegen ePlus. Die nehmen 15 €!

Du kannst natürlich versuchen zu beweisen, dass denen ein niedrigerer Schaden entstanden ist!

 

Was auch hilft. Man bekommt ja recht zügig die Mitteiliung von der Bank, bzw. sieht das recht schnell auffen Kontoauszug, dass da was nicht geht!

Wenn man jetzt hingeht und einfach überweist, fällt denen das nichtmal auf und die können auch kein Gebühren erheben ;)

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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