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Hat einer Teile bei "325iC-Macaoblau" gekauft?


Paul1985
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ich denke da ist über den rechtsweg nichts mehr zu machen.

Der ist bestimmt eh komplett mittellos aber das inkassobüro macht vieleicht auch anders druck

 

Falsch! Ganz falsch!

 

Leite einfach ein Mahnverfahren gegen ihn ein! Siehe Wiki!

 

Habe ich einmal gemacht. Zuerst gibt es einen Mahnbescheid, da hat er vier Wochen Zeit etwas drüber nachzudenken und zu reagieren (sprich: Zahlen), dann gibt es einen Vollstreckungsbescheid, dagegen kann er vier Wochen lang Einspruch einlegen und danach, danach hat er ein Problem, weil du dann autom. einen Titel hast, mit dem Du dann Gerichtsvollzieher losschicken kannst.

 

Hat mich zwar 140€ kostet, aber es hat Spaß gemacht, dabei zu sein, als der Gerichtsvollzieher da reinmaschiert ist.

 

Ein Inkassobüro macht nichts anderes und klingelt vielleich ab und zu an der Tür, oder tauchen im Rudel in der Nachbarschaft auf. Bringt aber auch nichts viel mehr.

Viele Grüße,

 

Henning

 

E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png

E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png

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ich denke da ist über den rechtsweg nichts mehr zu machen.

Der ist bestimmt eh komplett mittellos aber das inkassobüro macht vieleicht auch anders druck

 

Falsch! Ganz falsch!

 

Leite einfach ein Mahnverfahren gegen ihn ein! Siehe Wiki!

 

Habe ich einmal gemacht. Zuerst gibt es einen Mahnbescheid, da hat er vier Wochen Zeit etwas drüber nachzudenken und zu reagieren (sprich: Zahlen), dann gibt es einen Vollstreckungsbescheid, dagegen kann er vier Wochen lang Einspruch einlegen und danach, danach hat er ein Problem, weil du dann autom. einen Titel hast, mit dem Du dann Gerichtsvollzieher losschicken kannst.

 

Hat mich zwar 140€ kostet, aber es hat Spaß gemacht, dabei zu sein, als der Gerichtsvollzieher da reinmaschiert ist.

 

Ein Inkassobüro macht nichts anderes und klingelt vielleich ab und zu an der Tür, oder tauchen im Rudel in der Nachbarschaft auf. Bringt aber auch nichts viel mehr.

 

Wenn er aber gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, haste nix gekonnt. Das Gericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Meine erfahrungen sagen, gleich zum Anwalt und den Mahnbescheid einsparen.

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Warum werden solche höchst unseriösen Member nicht einfach gekickt? Die sind einfach nur schlecht fürs Image

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Wenn er aber gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, haste nix gekonnt. Das Gericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Meine erfahrungen sagen, gleich zum Anwalt und den Mahnbescheid einsparen.

Wenn er Widerspruch einlegt geht es zum Richter, dass ist klar. Aber wenn ich eine Überweisung habe und n-Leute die keine Teile von ihm erhalten haben, ist die Situation recht klar.

Viele Grüße,

 

Henning

 

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Wenn er aber gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, haste nix gekonnt. Das Gericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Meine erfahrungen sagen, gleich zum Anwalt und den Mahnbescheid einsparen.

Wenn er Widerspruch einlegt geht es zum Richter, dass ist klar. Aber wenn ich eine Überweisung habe und n-Leute die keine Teile von ihm erhalten haben, ist die Situation recht klar.

 

Deswegen mein ich ja, gleich Klage einreichen anstatt Zeit und Geld mit dem Mahnbescheid verschwenden...

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Warum werden solche höchst unseriösen Member nicht einfach gekickt? Die sind einfach nur schlecht fürs Image

 

Hi Volker,

 

sprich doch einfach mal den Benni drauf an...

 

Frank

 

Gehe davon aus, das Hausi das eh liest

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Hallo,

 

ich kenne jemanden der auch bei dem Typen bei Ebay was ersteigert hat (Sitzheizungskabelbaum für 26 Euro). Das Geld wurde am gleichen Tag noch überwiesen und ist bis heute nix eingetroffen.

 

Kann da nicht mal jemand im Dunkeln langfahren und mal klar Schiff machen....??

Einfach ne Frechheit.

 

Wenn die Sache dann geklärt ist sollte der Typ auf jeden Fall aus dem Forum gebannt werden.

 

Grüße, Anja. :popo:

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Habe ich einmal gemacht. Zuerst gibt es einen Mahnbescheid, da hat er vier Wochen Zeit etwas drüber nachzudenken und zu reagieren (sprich: Zahlen), dann gibt es einen Vollstreckungsbescheid, dagegen kann er vier Wochen lang Einspruch einlegen und danach, danach hat er ein Problem, weil du dann autom. einen Titel hast, mit dem Du dann Gerichtsvollzieher losschicken kannst.

 

Er kann innerhalb einer 2-Wochenfrist Einspruch einlegen, und zwar jeweils gegen Mahnbescheid und gegen Vollstreckungsbescheid :klug:

 

Ansonsten hast Du vollkommen Recht, das ist die sinnvollste - und günstigste Lösung! Ein Anwalt kostet richtig Asche und auch Inkassobüros arbeiten nicht umsonst. Außerdem hast Du mit der obigen Variante das Verfahren komplett selbst inner Hand. Und selbst wenn der Typ Widerspruch einlegt, brauchst keinen Anwalt, da der Streitwert deutlich unter T€ 5,0 liegt, also geht die ganze Geschichte vor´s zuständige Amtsgericht, und da besteht kein Anwaltszwang! Klage kannste somit selbst dort einreichen!

 

Also ich würd´s nur so machen, zumal das die absolut legale Variante ist. Manche denken sicher an ITM, aber dazu braucht man ja wohl nix zu sagen... :-[

 

resized-3e9924853-img-20220514-173736.jp resized-3dd924737-img-20220514-173805.jp 

                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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man könnte ja ne neu gemeinschaft gründen so a´la E30=-Inkasso :D

 

:daumen: Da bin ich dabei:daumen: Ich hätte dann auch gleich ein auftrag ;-)!!

Aber bei einen derben beschiss wird nicht mehr freundlich angefragt,sondern gleich:popo::heuldoch::D

Gruß Guido

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Er kann innerhalb einer 2-Wochenfrist Einspruch einlegen, und zwar jeweils gegen Mahnbescheid und gegen Vollstreckungsbescheid :klug:

 

...selbst wenn der Typ Widerspruch einlegt, brauchst keinen Anwalt, da der Streitwert deutlich unter T€ 5,0 liegt, also geht die ganze Geschichte vor´s zuständige Amtsgericht...

Das schöne ist, dass viele Pappnasen lassen die Fristen gerne verstreichen lassen und schon kann man pfänden.

 

Und bei der Anzahl an Zeugen, die keine Teil bekommen haben, sollte ein Richterspruch auch kein Thema sein.

Viele Grüße,

 

Henning

 

E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png

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wie ist das denn mit ner rechtschutzversicherung? greift die da nicht? in dem fall hast ja auch keine sonderlichen kosten weil das verfahren wird man wohl kaum verlieren und somit auch nich seine selbstbeteilung zahlen müssen...

 

@ ocean: die situation am telefon kommt mir bekannt vor...

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  • 3 Monate später...
http://www.moskau-inkasso.com/

 

Die sollen Erfolge versprechen :D

 

oder auch nicht!!!!!!

kenne da ne andere geschichte,

Bekannter hat die jungs beauftragt... und was war????

haben eine unterlassungsklage im eilverfahren bekommen..

dürfen nicht näher als 300meter ans haus ran.

weil der Typ angst hat,usw...

hier der original text.

 

oder guck mal hier zudem tollen inkasso unternehmen,

 

http://www.gomopa.net/Finanzforum/Inkasso-und-Forderungen/Inkasso-Team-Moskau-Unzufriedene-gesucht-2-Seite-4.html

 

 

Einstweilige Verfügung gegen Auftraggeber von Moskau-Inkasso

Das Amtsgericht Celle hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Gläubiger einer Forderung erlassen, der das Inkasso Team Moskau mit der Beitreibung beauftragt hatte. Nach dieser Verfügung muss der Gläubiger die weitere Beauftragung dieses "Inkassounternehmens" einstellen. Er habe sich selbst ordnungswidrig verhalten, da er illegale Geldeintreiber beauftragt habe, die für das Inkasso keine Erlaubnis besaßen und den Eindruck erweckten, als würden sie das staatliche Gewaltmonopol außer Acht lassen.

Das Gericht stellte fest, dass sich Inkassounternehmen, die säumige Schuldner auf Schritt und Tritt verfolgen und damit psychisch stark unter Druck setzen, wegen versuchter Nötigung und Bedrohung strafbar machen.

Amtsgericht Celle, Az. 16 C 1309/05 .

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und, was kam bei der sache jetzt raus?

 

Bei mir noch nichts, bzw. einige Teile hatte ich bei EBay gekauft und über PayPal bezahlt. Das Geld habe ich wieder und sein Account wurde gelöscht. Allerdings ging das alles über das Konto seiner Freundin.

 

80€ bekomme ich noch....:rot:

 

Realdaten aufgrund von Datenschutz gelöscht

 

 

LG,

Ocean

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zum Mahnverfahren:

was soll das denn heißen? der rote satz...

wäre das nicht der fall?

Zulässigkeit [Bearbeiten]

 

Das Mahnverfahren ist nur für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme zulässig. Der Anspruch darf auch nicht von einer Gegenleistung abhängig sein, die noch nicht erbracht wurde (§ 688 II Nr. 2 ZPO). Für Forderungen aus Verbraucherdarlehensverträgen gelten weitere Einschränkungen (§ 688 II Nr. 1, § 690 I Nr. 3 ZPO).

 

 

@ Ocean: Woher weisst du denn das der typ so heisst?

 

und eigentlich brauchst du ja auch noch die adresse wenn du den antrag aufsetzen willst oder geht das auch ohne? online bestehn die darauf...

oder wie machst du das mit dem restlichen geld?

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