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Kat und Krümmer verschleissteil???


DieGruft
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ich frage für einen Kumpel, folgendes Problem:

 

Ist der Abaskrümmer in dem sich der KAT befindet ein verschleissteil???

 

Er meint da gibts ein gerichtsurteil zu und naja er hat nun das problem das sein krümmer gerissen ist.

 

danke

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Ich würde schon sagen dass der Auspuff, mit Ausnahme eines Gusskrümmers, ein Verschleißteil ist.

 

 

Gruß Thomas

 

 

Behinderte Delfine kommen zu mir, um mit mir zu schwimmen .... (Zitat Stromberg)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Krümmer ist kein Verschleißteil im Sinne des Gewährleistungsrechts (darauf läuft es doch hinaus?), wieso auch.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Der komplette Auspuff ist kein Verschleißteil, weil er keinem Verschleiß unterliegt. Nur weil heutige Billigendtöpfe alle 2 Jahre durchgerostet sind bedeutet das nicht das alle Auspuffanlagen ab sofort Verschleißteile werden ;-)

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also es geht um einen gebrauchtwagenkauf eines opel astra vor einem halben jahr. Der Abgaskrümmer is nun abgebrochen und der kat sitzt da mit drin, quasi das wird teuer...da das auto aber nun ein halbes jahr alt ist muss der händler das ersetzen oder??

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Man kann zwar drum streiten ob der KAT ein Verschleisteil ist oder nicht, aber der Krümmer an und für sich sollte doch eigentlich keins sein. Vorallem da ja nicht der KAT im Krümmer kaputt ist, sondern der Krümmer selbst. Wenn die gesetzliche Gewährleistung drauf ist, dann könnte man evtl erwarten dass man dieses Teil getauscht bekommt. Allerdings beginnt nach einem halben Jahr die Umkehr der Beweispflicht, also müsste dein Kumpel beweisen können, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Das sollte schwierig werden.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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Da gibts nix zu diskutieren. Kein Teil einer Auspuffanlage ist Verschleißteil. Da könnte man ja auch behaupten ein Motor oder das ganze Fahrzeug wäre ein Verschleißteil...

 

Zum Thema selbst, einfach auf den Händler zugehen und auf Tausch/Reparatur drängen. Dann schauen wie er sich stellt.

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Es ist genau wie Stefan sagt, sprich es ist wichtig ob es unter oder über einem halben Jahr ist, ebend wegen der Beweislastumkehr.

Im übrigen sind auch Verschleißteile (Akkus von Kameras u.ä.) in diesem halben Jahr mit Garantie behaftet, der Händler kann sich also bei unter 6 Monaten nicht auf "ist ein Verschleißteil", was ja eh Unsinn ist, rausreden.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Seh ich anders... Er hat das Fahrzeug von nem Händler, somit hat er ein Jahr Gewährleistung. Das defekte Teil ist kein Verschleißteil. Was gibts da noch zu überlegen. Ab zum Händler und reklamieren. Deswegen kosten ja Gebrauchtwagen beim Händler ne ganze Ecke mehr wie von Privat. Vor allem weil ein Krümmer normal net reißt.

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Richtig, das Fahrzeug hat ein Jahr gesetzlicher Gewährleistung (das ist nicht identisch mit Garantie), aber wie schon mal geschrieben, liegt die Beweispflicht bei über einem halben Jahr nach Kauf beim Kunden. Er muß dann also nachweisen das der Schaden bereits beim Kauf vorlag (was er wohl in dem Fall nicht kann, da es auch nicht so war)!

Das selbe gilt übrigens auch für Neuware mit 2 Jahren Gewährleistung.

 

Sinn macht dieses Gewährleistungsrecht nicht bei "Spätschäden" sondern bei zugesicherten Eigenschaften. Wenn das Teil sich zum Beispiel trotz Zusicherung als nicht unfallfrei/ rostfrei herausstellt oder zugesagte Austattungen fehlen kann das auch später reklamiert werden, da dann auch problemlos nachweisbar ist das schon beim Kauf so war.

 

 

Deshalb immer darauf achten das GARANTIE und keine GEWÄHRLEISTUNG zugesichert wird.

 

Achte mal darauf das Verkäufer (so sie nicht völlige Blindpesen sind) immer von Gewährleistung reden (außer der Hersteller gibt wirklich eine entsprechende Garantie wie bei Neuware oft, aber nicht immer üblich), das ist nicht einfach ein anderes Wort für den gleichen Sachverhalt.

 

 

Anders verhält es sich bei GARANTIE. Die ist gesetzlich nur ein halbes Jahr! (deshalb auch die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr), dort haftet der Hersteller/Garantiegeber grundsätzlich für alles außer Verschleiß.

 

Garantieleistungen sind aber freiwillige/zusätzliche Leistungen des Garantiegebers die bei gebrauchten Artikeln im Normalfall nur durch zusätzliche Versicherungen gegeben sind.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Mir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung schon klar.

 

Trotzdem sehe ich das in dem Fall nicht so schlecht für den Kunden. Diese "neue" gesetzliche Regelung ist ja zum Schutz des Kunden gemacht worden, das er zumindest ein Jahr lang eine Sicherheit hat.

 

Da es kein Verschleißteil ist, sondern ein Teil, das normalerweiße eben nicht kaputt geht und er auch keine Schuld dran hat, sehe ich hier eindeutig den Verkäufer in der Pflicht. Oder würdest du z.b. nach nem kapitalem Motorschaden, an dem du nicht schuld bist, nicht den Verkäufer zur Rechenschaft ziehen. Kann ma ja genauso argumentieren. Hat halt schon 150tkm drauf, da kann sowas schon vorkommen?!?

 

Selbst wenn es zur Beweißlastumkehr kommt. Wenn er hart bleibt ist das auch kein Problem. Was soll ein Gutachter dazu sagen?!? Der kann auch nur feststellen das es kein Verschleißteil ist und das der kunde keine Schuld dran hat. Somit liegt die Reparatur wieder beim Verkäufer....

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Beweislastumkehr heißt der Käufer oder sein Gutachter muß beweisen das der Krümmer bereits beim Kauf des Fahrzeugs defekt war!!!! Wie soll das gehen?

 

Wäre das Auto noch weniger als ein halbes Jahr beim Kunden müßte der Händler beweisen das der Krümmer beim Kauf nicht defekt war was schwieriger wäre (in dem Fall aber beispielsweise duch eine bei Kauf erfolgte AU sogar problemlos möglich ist). Der Aufwand für den Schadensfreiheitsbeweis ist der Grund warum der Händler bei jünger als 1/2 Jahr nachbessert ohne zu murren.

 

Für den 150000km Motor gilt das selbe!!! Wenn der nach mehr als einem halben Jahr, meinetwegen wegen Zahnriemenriss, flöten geht muß der Käufer beweisen das er beim Kauf!!! bereits einen Defekt hatte.

 

Du kannst ihm lediglich was wenn der Motor in Wirklichkeit 200000 weg hatte (was aber inzwischen sogar den Tatbestand Urkundenfälschung/Betrug erfüllt) oder der Schaden durch eine beim Verkauf vorliegende falsche Montage des Zahnriemens zustande kam oder der Verkäufer dir einen Wechsel zugesagt hat, der nie erfolgt ist.

Da der Verkäufer bei unter einem halben Jahr kaum beweisen könnte das der Riemen richtig montiert/gespannt oder was weiß ich war wird er dir zähneknirschend einen neuen Motor "spendieren".

Kann ein Gutachter nach einem halben Jahr nachweisen das der Grund für den Riss bereits beim Kauf vorlag (überalterung, falsche Montage, was durchaus möglich ist) muß der Händler wieder bröckelnder Weise rann.

 

 

 

Bei der Gewähleistung gilt grundsätzlich der Zustand im Moment des Kaufs als Status Quo, was danach passiert ist egal. Alle Reklamationen sind immer auf den Moment des Kaufs zurück zu führen!

 

 

 

Nur bei Garantie garantiert der Garantiegeber das das Produkt die angegebene Garantiefrist hält.

 

Deshalb gibt es ja Gebrauchtwagengarantien, die bräuchte kein Mensch wenn die Gewährleisung das leisten würde was die meisen Kunden glauben.

 

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Das ist schon klar. Praxis ist doch aber das die Verkäufer in der Regel so einen Fall übernehmen ohne zicken zu machen. Ich würds einfach auf dumm probieren und schauen wie er sich überhaupt dazu stellt....

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Probieren/höflich fragen kost nichts und niemand hindert den Händler kulant zu sein.

 

Ich mein mir als Händler ist ein zufriedener Kunde (nicht der "mach mir den allerletzten Internetpreis") der immer bei mir kauft lieber als ein "popeliger" Krümmer.

 

Das Problem ist das der Durchschnittskunde solche Kulanz gar nicht anerkennt, weil der Händler ja muß. Das ist ebend nicht so.

 

Ich meine wenn ein Kunde mich vernünftig fragt mache ich auch mal Sachen möglich die eigendlich gar nicht gehen.

 

Wenn mir einer erzählen will was ich (laut RTL Vormittagsprogramm) muß, dann beweise ich ihm mal schnell das er sich gewaltig irrt.

 

 

Im vorliegenden Fall sind die Fronten aber wohl schon festgefahren sonst hätte Grofti ja nicht gefragt.

Eine rechtlichen Anspruch hat der Käufer in diesem Fall aber ebend wirklich nicht.

 

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auto motor & sport 22/86

 

 

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nee fronten sind nicht festgefahren, er war noch nicht beim händler...

das auto ist 11 monate alt....

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Vor nem halben Jahr gekauft und 11 Monate alt? Also Baujahr 2006? Dann hat er ja überhaupt kein Problem, da dann noch die Werksgarantie (mindestens 2 Jahre?) gilt!

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Ja, Opel hat 2 Jahre Werksgarantie ohne Kilometerbegrenzung, sprich ist also gar kein Problem und wir hätten uns die ganze Laberei sparen können. ;-)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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ahh stop ich hab mich doof ausgedrückt....

 

Also der wagen ist ca. BJ 2000 (weis nicht genau)

Als ich in meinem 2 thread schrieb der wagen sei nen halbes jahr alt, sind es schon 11 monate :watch: (so schnell vergeht die zeit)

 

Also es war ein Händler (kein Opelhändler), der normal einfach autos aufm hof vertickt.

 

KT:

 

Auto 7 jahre Alt

gekauft gebraucht vor 11 monaten.

 

So labert weiter!!!

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Dann isses doch wieder etwas kritischer. Trotzdem einfach hinfahren und freundlich aber mit nachdruck seinen Frust über den Schaden ausdrücken ;-)

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