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Ebay Deppen!


Patrick325ic
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Servus!

Hab gestern mein Bus über ebay verkauft. 1080,-€, ich hab mich riesig gefreut! Heute das böse erwachen. Hab mit dem Käufer 12Uhr ausgemacht, war schon um 11Uhr da, hat mir schon mal gar ned gepaßt, da ich noch mein Kram rausräumen mußte + die Hifi Anlage ausbauen.

Naja, gut, ging dann irgendwie! So, nu, der wollte ne Probefahrt machen. Alles kein Problem. Mit dem auf nen ruhigen Parkplatz gefahren, hab ihn dort fahren laßen. SO, nu kommts: Der die Knalltüte zu dämlich ist, den ersten Gang rein zu kriegen, fing er dann mit mir Diskusionen an. Also, zurück gefahren, ihm gezeigt das alles prima geht.

Und wenn ich eins ned leiden kann, dann ist das, wenn die Leute dann anfangen, was können wir da am Preis noch machen. Ich hab dem schon die Boxen + el. Antenne, welche ich erst im Oktober 06 gekauft habe, für 20,-€ mehr drinne gelassen. Das hat mal nen bissel mehr gekostet. Naja, hab zum gesagt, ich kann die Boxen und die Antenne ausbauen, dann kann er das ding für 1000€ mitnehmen. Ne wollt er ned und überhaupt...

Ich hab ihn dann angeschaut und zum gesagt, das ich nix dafür kann, wenn er zu dämlich ist, den ersten gang dort rein zu bekommen.

Hab ihn dann vor die Wahl gestellt, entweder die Kiste jetzt mitnehmen und bezahlen, oder es gibt post vom Anwalt!

 

Oder wie seht ihr die Sache?

https://www.bmw-club-taunus.de  Der BMW Club für die Region Taunus und Rhein Main!

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Nachverhandeln is *****. Wenn die Leute kaufen ohne sich die Kiste anzusehen und dann zu dumm sind nen Gang einzulegen, selber schuld die kunden ,-)

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TZ die Verdammten Idioten sterben nie aus. Wenn dein Wagen genau so ist wie beschrieben ist kann er GAR nix. Sollten Mängel sein die du nicht aufgezählt hast KANN er vom Kauf zurück treten ABER nicht nur weil er zu blöd is nen Gang ein zulegen. Besteh auf den Kaufvertrag und zur Not freut sich dein Anwalt denn Kaufvertrag ist Kaufvertrag!

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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der kerl heißt bei ebay autoteile-20000 und mit richtigen namen Tobias Muster aus Münchhausen (Name v. d. Red. geänd.). Wer von da kommt, und ihn kennt, der könnt mir mal seine Adresse oder Tel. Nummer geben! Ansonsten bloss nix von dem Hirn kaufen.

Der hat mich gestern x-mal angemailt, ich geb die 650€ oder tausche gegen nen BMW 520i e34, da hab ich schon zu dem gesagt, bares ist wares und für den Preis geb ich den Bus ned her. dann kam er an mit 800,-€, darauf hab ich ned reagiert und schließlich hat er ihn für 1080 dann ersteigert. Ich glaub, der hat sich da etwas übernommen. nur ich brauch das Geld nun am Samstag! Was soll ich machen, nochmal einstellen?

https://www.bmw-club-taunus.de  Der BMW Club für die Region Taunus und Rhein Main!

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offizieller Weg:

 

Bei Ebay melden, wenns dann keine Einigung gibt den 2t höchstem Bieter anbieten...

 

oder Anwalt und auf Erfüllung des Kaufvertrags pochen...

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Ja, ich würde auf den Vertrag pochen und ihm mit rechtlichen Schritten (Anwalt, Anzeige...) drohen! Wenn Du auf das Geld angewiesen bist und keine Einigung siehst, versuch die anderen Bieter anzuschreiben! Nochmal neu über eBay versteigern könnte zu lange dauern! Ich hätte ihn nicht einfach vom Hof gelassen!

 

MFG Frank

gehasst, verdammt, vergöttert Stopt Tierversuche - nehmt Kinderschänder

 

Technischer Handel für gebrauchte BMW Teile! Ankauf von BMW "Bastlerwagen"! www.BMW-Teileparadies.de

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  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen!

 

Leider hat man oft mit verwirrten Leuten sowohl bei eBay als auch allgemein beim Autoverkauf zu tun.

 

Hier aber personenbezogene Daten einzustellen finde ich persönlich nicht richtig!

 

Gruß aus dem Siegerland

Trickel

 

PS: Auch wenn ich viel in Kreuztal bin, kenne ich ihn nicht...

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...hmm, ich glaube jeder hat das Recht innerhalb einer Woche, ohne Angabe von Gründen, von dem Kaufvertrag zurück zu treten , oder irre ich mich da?

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...hmm, ich glaube jeder hat das Recht innerhalb einer Woche, ohne Angabe von Gründen, von dem Kaufvertrag zurück zu treten , oder irre ich mich da?

 

Ich glaube Du irrst...

 

BGH- \"Ebay-Urteil\" zum Widerrufsrecht vom 03.11.2004
Mit Urteil vom 03.11.2004 hat der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Auktionen im Internet (ebay u.a.) ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB zur Anwendung kommen kann (BGH, Urteil vom 3. November 2004 ‑ VIII ZR 375/03 ‑). Dies setzt voraus, dass ein Verbraucher von einem Unternehmer etwas ersteigert hat.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Verbraucher bei einem gewerblchen Schmuckhändler ein Diamantenarmband ersteigert, dann aber den Vertrag widerrufen. Bereits in den Vorinstanzen hatte der Verbraucher Recht bekommen.

Nach dem Fernabsatzrecht sind gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 5 Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB nicht vom Widerrufsrecht umfaßt. Damit sind aber nur Versteigerungen erfaßt, bei denen der Vertrag durch Zuschlag zustande kommt, was nach dem BGH bei Internetauktionen nicht der Fall ist.

Das Urteil kommt für die Fachwelt nicht überraschend, nachdem bereits mehrfach Abmahnungen gegen Online-Auktionatoren ausgesprochen wurden, bei denen die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht gerügt wurde. Allerdings läßt sich darüber streiten, ob der Gesetzgeber ursprünglich bewußt nur Auktionen nach § 156 BGB vom Widerrufsrecht ausnehmen wollte, die Gesetzgebungsmotive sagen nichts darüber aus.

Die Fernabsatzrichtlinie, die durch das frühere Fernabsatzgesetz umgesetzt wurde, hat allgemein alle Versteigerungen wegen ihres aleatorischen Elements vom Widerrufsrecht ausgenommen. Im übrigen war zum Zeitpunkt der beginnenden Umsetzung der Richtlinie noch nicht geklärt, ob Internetauktionen unter § 156 BGB fallen.

Als Verbraucher kann ich daher künftig "Ebay-Verträge" widerrufen, wenn von einem Unternehmer etwas ersteigert wurde. Zu beachten sind aber die Ausnahmen vom Widerrufsrecht in bestimmten anderen Fällen sowie das Problem der Identifikation des Unternehmers.

Für Unternehmer stellt sich verstärkt das Risiko der Anwendbarkeit des Fernabsatzrechts bei Online-Auktionen mit allen dazugehörigen rechtlichen Risiken.

Siehe Näheres zu diesem und anderen Auktionsthemen sowie zu den aktuellen Änderungen des Fernabsatzrechts am 05. November (Novelle und Einbeziehung der Finanzdienstleistungen) unter fernabsatzrecht.de sowie in unserem Kommentar Wilmer/Hahn Fernabsatzrecht, erschienen im Hüthig-Verlag

Prof. Dr. Thomas Wilmer

 

 

Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl)

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wenn von einem Unternehmer etwas ersteigert wurde

 

 

Dieser Passus ist wichtig. Wenn sich`s um Privatpersonen im rechtlichen Sinne handelt, sieht die Sache anders aus.

 

Richtig!

 

Von privat - kein Rücktrittsrecht

 

Außer die Ware (hier der VW-Bus) entspricht nicht der Beschreibung.

Sollte kein Getriebedefekt vorliegen und es sich um einen Bedienungsfehler seitens des Käufers handeln, so müsste das natürlich ein Gutachter feststellen. Die Frage ist hierbei, ob sich der Kosten-Nutzen Faktor rechnet.

 

 

Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl)

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Hallo,

 

Ich gehe mal davon aus, das es sich bei dem Bus um einen T3 handelt.

Wenn dieser nicht viele Mängel (rost Fußraum Fahrer... etc.) hat, wäre 1000,- € ein Preis in der unteren Region. Für das Geld, wirst du ihn dann auch sehr schnell über mobile/autoscout loswerden.

Vondaher, Ebay informieren (damit du die hohen Auktionsgebühren von ca. 80€ wieder bekommst ) und dann bei Autoscout/mobile rein.

 

Kumpel hat sich einen TipTop T3 mit Westfalia-Aufbau für 9.000 € gekauft !

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

--------------

Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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