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Fahrzeugwert: Gutachter 2500 Euro Versicherung: 800 Euro


Firstclass
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Hallo!

 

Wir haben ein kleines Problem mit der Versicherung unseres Unfallgegners.

Nachdem nun endlich nicht mehr die Frage ist, wer am Unfall Schuld war (nämlich nicht ich) gehts um die Kohle.

 

Der von uns beauftragte Gutachter machte einen Fahrzeugwert von 2500 Euro aus. Die Versicherung weigert sich jedoch und setzt den Fahrzeugwert auf 800 Euro runter.

 

Kann ich da jetzt irgendwas machen ? Haben 2 Ausdrucke von mobile.de mitgeschickt, die ein ähnliches Fahrzeug auf ca 700-800 Euro zeigen.

Diese sind allerdings im eher schlechten Zustand.

 

Lumpen lassen will ich mich nicht. Also dagegen machen werd ich schonwas (zB mit Gegenrecherchen) aber habt ihr noch besondere Tipps ?

 

Gruß Simon

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Die Versicherung muß Wiederbeschaffungswert- Restwert zahlen. Wenn der von einem Gutachter so festgestellt wurde, müssen die Dir diesen Wert zahlen.

 

Ich würde denen klar machen, wenn die net ziehen, geht es zum Anwalt. Dann müssen die nämlich den auch noch zahlen. Und den Nutzungsausfall, welchen Du bestimmt auch noch nicht geltend gemacht hast.

 

Mit den Ausdrucken sollen sie sich den A... llerwertesten säubern...

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Genau so ist es. Du hast die freie Gutachterwahl. Der entscheidet. Das wissen die auch ganz genau und pokern nur.

 

Beispiel: Ich habe mal, so vor gut 2 Jahren, das doppelte meines Kaufpreises (halbes Jahr voeher gekauft) bekommen (+ Nutzungsausfall, + zusätzliche Auslagen) weil der Gutachter das so eingeschätzt hat. (Zitat: außergewöhnlich guter Zustand) Das ich selber für das Autio weniger gezahlt habe (es also für weniger zu haben war) war völlig uninteressant.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Da kann ich den anderen auch nur zustimmen.:idee:.Nimm dir auf jeden Fall nen Rechtsverdreher..die Versicherungen versuchen einen immer erst einzuschüchtern oder das möglichst geringste zu zahlen...:watch:

morituri non cognant (Die Totgeweihten sind Ahnungslos)http://www.e30-talk.com/images/smilies/watchout.gif

Mein Bimmer...

 

 

http://www.pagenstecher.de/nickpage.php?userid=2903

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Hi,

 

hatte gerade mit einem Unfall zutun drum ist alles noch frisch. Also es ist so:

Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall 2800EUR (durch Gutachter festgestellt). Es ist Richtig das Du durch den Unfall nicht schlechter gestellt werden darfst, deswegen kann der Wiederbeschaffungswert auch anders aussehen wenn Du nachweisen kannst das Du für das Geld kein gleichwertiges Fahrzeug bekommen kannst. Auch Kosten für die Suche müssen von der Versicherung gezahlt werden. ABER ACHTUNG! Kann es sein das Du das Fahrzeug nicht reparieren lassen willst aber den Schätzpreis von der Versicherung haben willst? Die gehen dann oft davon aus das Du sie beschummel willst. Es wäre jetzt wichtig zu wissen auf was sich die 800EUR beziehen. Generell wäre aber eine Rechtsberatung gut (kostet nicht die Welt) und wenn Du Rechtsschutz hast dann würde ich eh gleich zum Anwalt weil Dein Fall wohl etwas verzwickt ist.

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lass mich raten die versicherung fängt mit "h" an?

 

also du hast erstmal freie gutachter wahl und sie können zwar nen gegengutachten machen lassen (was aber wohl ähnlich ausfallen wird).

sie probieren es einfach... und wenn du das geld brauchst und nicht sagen wir 2 jahre druch die instanzen tanzen kannst wirds schwer --> das ist übliche vorgehensweise der h**.

ich würd denen erst garned lange drohen... maixmal ein anruf "ihr werdet die gerichtskosten und meine anwaltskosten zahlen drüfen... (sie selbst haben keine anwaltskosten... da sehr viele fest angestellte anwälte) das ist mehr als die 1700, die se weniger zahlen wollen... wollen sie das wirklich???" ansonsten kannste dir den spass gönnen und ihnen 2 mobile ausdrucke mit alpinas zuschicken und dazu schreiben "die habbe nur nen anderen motor... also sind die 2,5k zu niedrig..."

einfach direkt zum anwalt... der 1. brief kostet ned viel (50-150 euro)

 

meiner sis ist mal einer draufgefahren, der bei besagter versicherung versichert war --> wegen 2 kratzern auf der stosstange (nicht lackiert) haben die von den 395dm die hälfte abgezogen --> zum personenschaden (2 ausgeränkte wirbel) haben sie nur geschrieben "den personenschaden erkennen wir nicht an."

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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gleich zum Anwalt bei nem Unfall... Vorrausgesetzt ist ne gute ReSchu. Ohne meinen Anwalt hätte es damals auch Probs gegeben. Ich hab für meinen Is (340tkm) 1500 eus bekommen und da hat sich niemand angestellt! +800 eus Schmerzensgeld!

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