holiczek Geschrieben: 18. August 2019 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 18. August 2019 Hallo Leute, der TÜV hat mir befohlen, das beschlagene Fernlicht auf der Fahrerseite auszutauschen. Gebraucht könnte ich einen Hella-Scheinwerfer bekommen. Allerdings wäre dann der rechte Scheinwerfer ein Bosch-Scheinwerfer. Wäre das zulässig? Oder müssen rechter und linker Scheinwerfer von derselben Marke sein? vgholiczek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 18. August 2019 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 18. August 2019 (bearbeitet) Versuche doch erst mal ganz easy, den beschlagenen FSW mit Silikonspray zu "behandeln"... Bearbeitet: 18. August 2019 von Kai Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mahathma Geschrieben: 18. August 2019 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 18. August 2019 Den TÜV dürfte das theoretisch nicht kümmern wenn verschiedene Hersteller der Scheinwerfer verwendet werden. Die Prüfzeichen beziehen sich doch darauf, dass sie für das Fahrzeug geeignet sind und eine entsprechen Lichtverteilung bieten. Bei der letzten HU mit meinem Saab hatte der Prüfer festgestellt, das einer der NSW hinüber war. Ersatz kam von "Depo" (woher sonst?) und damit waren zwei unterschiedliche eingebaut, was nicht interessierte. Der andere war ja noch "original". Die richtige Einstellung würde überprüft und das vorhandensein des Prüfzeichens auf dem Glas. Nachprüfung bestanden... Zitieren Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein... Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
daaaved Geschrieben: 26. November 2019 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2019 Hallo Leute, der TÜV hat mir befohlen, das beschlagene Fernlicht auf der Fahrerseite auszutauschen. Gebraucht könnte ich einen Hella-Scheinwerfer bekommen. Allerdings wäre dann der rechte Scheinwerfer ein Bosch-Scheinwerfer. Wäre das zulässig? Oder müssen rechter und linker Scheinwerfer von derselben Marke sein? vgholiczekMeines Wissens nach dürfte das keinen Unterschied machen, ob die Scheinwerfer von unterschiedlichen Marken sind. Ansonsten müsste man ja auch immer beide Scheinwerfer wechseln, falls einer kaputt ist, da es ja so gesehen nicht mehr zwei identische sind. Solange der Scheinwerfer genau so gut funktioniert, wie der andere, dürfte es keine Probleme geben :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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