Brulussa Geschrieben: 13. Oktober 2017 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Oktober 2017 (bearbeitet) Hallo, ich möchte meinen E30 VVFL auf M42 umbauen.War heute beim TÜV Prüfer in meiner Nähe, dieser meinte auch das der Umbau kein Problem sei.Aber ich würde mein H Kennzeichen verlieren,da er meinte das es den M42 1983Jahr noch nicht gab, damit hat er ja auch Recht.Gleichzeitig meinte er wenn der Umbau innerhalb von den ersten 10 Jahren geschehen sei, würde er das H Kennzeichen noch bekommen.Nun bin ich auf der Suche nach einem Fahrzeugschein mit einem Modell aus 1983 oder 1982 bei dem der Umbau auf M42 in den ersten 10 Jahren eingetragen wurde.Eventuell bekomme ich den Prüfer damit überzeugt. Bearbeitet: 13. Oktober 2017 von Brulussa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jens190 Geschrieben: 13. Oktober 2017 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Oktober 2017 1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO: "Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig...." Der soll sich nicht so anstellen so steht es im Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 23 StVZO (TÜV Süd) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 13. Oktober 2017 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Oktober 2017 1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO: "Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig...." Der soll sich nicht so anstellen so steht es im Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 23 StVZO (TÜV Süd) In diesem Fall kommt ja auch noch der Teil " sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe" zu tragen, der 318is gehört ja bekanntlich zur gleichen Fahrzeugbaureihe. Gruß Sebb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
derschwen Geschrieben: 13. Oktober 2017 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Oktober 2017 Eventuell bekomme ich den Prüfer damit überzeugt. Das glaube ich nicht. Spar' dir die Mühe und frag woanders. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
vokuhila Geschrieben: 13. Oktober 2017 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Oktober 2017 Hallo, ich möchte meinen E30 VVFL auf M42 umbauen.War heute beim TÜV Prüfer in meiner Nähe, dieser meinte auch das der Umbau kein Problem sei.Aber ich würde mein H Kennzeichen verlieren,da er meinte das es den M42 1983Jahr noch nicht gab, damit hat er ja auch Recht.Gleichzeitig meinte er wenn der Umbau innerhalb von den ersten 10 Jahren geschehen sei, würde er das H Kennzeichen noch bekommen.Nun bin ich auf der Suche nach einem Fahrzeugschein mit einem Modell aus 1983 oder 1982 bei dem der Umbau auf M42 in den ersten 10 Jahren eingetragen wurde.Eventuell bekomme ich den Prüfer damit überzeugt. fassen wir mal zusammen : Du willst etwas völlig H-konformes tun Du hast einen Prüfer, der den Gesetzestext nicht kennt oder nicht verstanden hat Fazit, wie es mein Vorredner schon schrieb : Du musst Dir einen anderen Prüfer suchen einfache Sache, das Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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