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zählt Teilkasko ausserhalb Saisonzeit?


philxe30
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Hallo, hab Saisonkennzeichen von 4-10. Wenn jetzt vom 11-3 der Wagen geklaut, ausbrennt, Sturm-, Hägel-, Blitzschäden, etc. entstehen zahlt dann die Versicherung?

:smbmw:
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Kann ich mir kaum vorstellen, da du ja dann auch nur für ein halbes Jahr Beiträge zahlst. Aber wie wärs, wenn du deinen Versicherungsheini anrufst und/oder deine Police durchliest...

Don`t argue with idiots, they drag you down to their level and beat you with experience!

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durch rein logisches denken würde ich ja sagen....

dein auto ist nicht abgemeldet und dein vertrag nicht gekündigt...

nur weil du mit dem auto nicht fahren darfst, "erläßt" dir die versicherung für die zeit den versicherungsbetrag.....aber der vertrag besteht ja weiterhin.

oder erzähl ich mist??

Seht das Leben nicht so ernst. Ihr kommt hier eh nicht wieder lebend raus!

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Mußt das Auto bei Deiner Versicherung als "untergestellt" melden.

 

Es sei denn, Du hast schon immer "abgestellt in Garage" im Vertrag stehen. Lieber mal nachfragen.

 

Mein Cab ist bei HUK das ganze Jahr versichert, Beitrag zahle ich nur von 04-10.

Ich fahre so gerne Heckantrieb, weil ich schon immer faul bin:

Was das Auto hinten rutscht, brauche ich vorne nicht zu lenken!

 

Ciao, Peter

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Es gibt da wohl ein paar Ausnahmen. Meine Schwester arbeitet bei ner Versicherung und die hab ich auch mal gefragt, weil ich bis vor kurzem auch noch Saisonkennzeichen hatte. Mein Wagen stand während der "Ruhephase" immer auf meinem privaten Abstellplatz. Dieser Platz hat eine leichte Schräge und richtet sich zu Nachbars Auto hin. Angenommen, aus irgendeinem Grunde hätte sich mein Auto selbstständig gemacht und auf das Auto des Nachbarn gerollt, so hätte die Versicherung zahlen müssen.

 

Gruß

Sascha

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Bei meiner Versicherung ist es so, dass nach Abmeldung noch ein Jahr Versicherungsschutz besteht sofern der Wagen ordnungsgemäß untergebracht ist.

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

:-UU

 

 

Suche:

- Codierstecker Typ 4.2 für BCII

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