clemens Geschrieben: 11. August 2006 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 11. August 2006 Hallo, mein Vater hat nach einer Bypass-OP einen Krankenhaus-Bericht mitbekommen, in dem unteranderem folgender Satz steht : " Keine Kraftfahreignung für 6 Monate (Pat. dsbz. aufgeklärt). " Jetzt sind ca. 2 Monate vergangen, mein Vater fühlt sich gut, eine neue Untersuchung beim Kardiologen fiel auch gut aus. Gestern war er dann mit dem Auto unterwegs, darf er das? Wie sieht es rechtlich aus, darf mein Vater Autofahren oder nicht?Wie sähe es im Schadensfall aus, falls ein Unfall passiert, was sagt die Versicherung? Können Polizei oder Versicherung überhaupt davon wissen, was in dem Krankenhausbericht steht? Vielleicht kennt sich ja jemand hier damit aus? Gruß Clemens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
toschu Geschrieben: 11. August 2006 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 11. August 2006 Bekommt er zur Zeit Medikamente, die - wie heißt das so schön - persönlichkeitsverändernd sind? Zitieren ... seit 4.474 Tagen wieder im E30 unterwegs! Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
clemens Geschrieben: 11. August 2006 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 11. August 2006 Medikamente bekommt er, aber ich glaube keine solchen "Drogen". Er ist im Mai umgekippt und hatte einen Herzstillstand, ist dann wiederbelebt worden.Ich vermute, dass das Risiko eines Wiederholungsfalles nun höher ist, als normal (Das kann ja durchaus jeden treffen).Deswegen könnte der Arzt das da reingeschrieben haben. Ist das eine "Empfehlung" des Arztes, oder kann man das durchaus als ein rechtskräftiges Verbot ansehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 11. August 2006 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 11. August 2006 wenn nix passiert interressiert das keinen. aus eigener erfahrung sag ich: bring deinen papa dazu den wagen stehn zu lassen. er gefährdet sich und andere damit. der doc schreibt nich umsonst sowas. ausserdem is dein papa darüber aufgeklärt worden. wenns wirklich mal kracht könnt man ihm vorsatz unterstellen. mein schwiegervater hatte auch solch eine OP. auch er fühlte sich fit und is rein in seinen benz. rückwärts aus der garage und dann wenden. und dann musste ich die gartenmauer wieder aufmauern. nachtrag: bissi später hatte er nen schlaganfall und da hat ihm der arzt den lappen abgenommen und er hat ihn erst nach ner prüfung durch einen fahrlehrer wiederbekommen. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 11. August 2006 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 11. August 2006 solang nix passiert schaut da keiner danach, aber wenn doch dann ist er ziemlich gearscht...... dann is die pappe weg....... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
clemens Geschrieben: 11. August 2006 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 11. August 2006 Also, bei einer Kontrolle kann kein Polizist was sagen, er hat ja die Pappe! Sobald was passiert, wirds kompliziert. So richtig schlauer bin aber noch nicht geworden. bissi später hatte er nen schlaganfall und da hat ihm der arzt den lappen abgenommen und er hat ihn erst nach ner prüfung durch einen fahrlehrer wiederbekommen. Na das war dann ja wenigstens Konsequent, da wußte er ganz genau Bescheid. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 12. August 2006 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2006 ja was willst genauer wissen???? bei ner kontrolle siehts keiner, aber wenn was passiert, dann erfahren die es und dann is polen offen...... ganz einfach.... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-andy Geschrieben: 12. August 2006 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2006 Also, bei einer Kontrolle kann kein Polizist was sagen, er hat ja die Pappe! Sobald was passiert, wirds kompliziert. So richtig schlauer bin aber noch nicht geworden. Ich hatte einen Bandscheibenvorfall im 5. Wirbel gehabt und da war mein rechter arm teilweise gelähmt weil der nerv eingeklemmt war. Ich bin von Beruf Kraftfahrer und war vom Arzt aus auch Fahruntauglich geschrieben worden.Das hieß führen eines KFZ nur auf eigene verantwortung und Gefahr. Passiert was und es wird dir nachgewiessen das du trotz ärtzlichen Fahrverbotes gefahren bist trägst du die volle Verantwortung für alles egal ob du dran schuld bist oder nicht.Sollte die Krankenkasse das rauskriegen das du trotz verbot auto gefahren bist kann das zur Aussetzung des Krankengeldes kommen und du bezahlst die Kosten der behandlung. So hatte es mir damals die Ärztin erklärt. Zitieren Wir trampeln durchs Getreide wir trampeln durch die Saat. Hurra wir verblöden,für uns bezahlt der Staat. http://www.spritmonitor.de/image_122777_1.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HolgerK Geschrieben: 13. August 2006 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2006 Erst einmal gute Besserung für Deinen Vater. Hallo, mein Vater hat nach einer Bypass-OP einen Krankenhaus-Bericht mitbekommen, in dem unteranderem folgender Satz steht : "Keine Kraftfahreignung für 6 Monate (Pat. dsbz. aufgeklärt). "Richtige rechtliche Absicherung des Arztes, der sonst selbst strafrechtlich haften könnte. Bei koronarer Herzkrankheit gilt man für 3 bis 6 Monate als "fahrungeeignet". Das ist das entscheidende Wort. Er hat die Fahreignung verloren, anders als eine "Fahruntüchtigkeit", die nur vorübergehend ist. Jetzt sind ca. 2 Monate vergangen, mein Vater fühlt sich gut, eine neue Untersuchung beim Kardiologen fiel auch gut aus.Was wurde gemacht? Wenn nach den angegebenen 6 Monaten die Untersuchung (Mindestens: EKG, Belastungs-EKG, 24-EKG, Röntgen, Echo) unauffällig ist, kann der Arzt ein Attest über die Fahreignung erstellen, solange aber gilt er als fahrungeeignet. Gestern war er dann mit dem Auto unterwegs, darf er das? Wie sieht es rechtlich aus, darf mein Vater Autofahren oder nicht?Nein, da er weiter fahrungeeignet ist. Prinzipiell hätte ihm die Fahrerlaubis entzogen werden müssen (§4StVG, Abs. 1). Den Führerschein hat nur nur deshalb noch, weil der Arzt aufgrund der Schweigepflicht keine entsprechende Mitteilung an die Verwaltungsbehörde machen darf. Wenn Dein Vater jedoch trotz der ärztlichen Hinweise nicht selbst die entsprechenden Konsequenzen zieht, und das Auto stehen läßt, kann u.U. eine entsprechende Meldung erfolgen. Wie sähe es im Schadensfall aus, falls ein Unfall passiert, was sagt die Versicherung?Können Polizei oder Versicherung überhaupt davon wissen, was in dem Krankenhausbericht steht?Normalerweise nicht, aber wenn er einen Unfall baut, wegen seiner eingeschränkten Belastbarkeit bei koronarer Herzkrankheit, wird man die Krankengeshichte heranziehen, und dann droht ihm neben dem normalen Ärger eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren (§315 StGB). Also besser das Auto stehen lassen, bis ein Attest über die Fahreignung vorliegt, damit ist der Krankenhausbrief vom Tisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
clemens Geschrieben: 13. August 2006 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2006 Danke, das hilft mir sehr weiter. Sehr gut erklärt, genau was ich suchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
clemens Geschrieben: 13. August 2006 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2006 Was wurde gemacht? Wenn nach den angegebenen 6 Monaten die Untersuchung (Mindestens: EKG, Belastungs-EKG, 24-EKG, Röntgen, Echo) unauffällig ist, kann der Arzt ein Attest über die Fahreignung erstellen, solange aber gilt er als fahrungeeignet. Heißt das, dass er auch nach Ablauf der 6 Monate erst ein Attest benötigt um wieder fahren zu dürfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HolgerK Geschrieben: 13. August 2006 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2006 Ja, aufgrund des Reanimations-Ereignisses sind ohnehin halbjährliche Kontrollen erforderlich, in denen die Fahreignung bestätigt werden muß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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