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unfall: wer hat schuld?


Gast tectower
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Kein fundiertes Fachwissen vorhanden.

Foto ausdrucken, zur nächsten Polizeidienststelle - nachfragen - fertig.

 

Ich würde ganz klar sagen, daß der Tigra schuld ist.

1. weil er offensichtlich DIR reingefahren ist.

2. war er "mit unangepasster Geschwindigkeit" unterwegs, schließlich konnte die Fahrerin sehr wahrscheinlich NICHT durch die Hecke sehen.

3. gilt auf Tankstellengeländen, wie auf Parkplätzen sehr wohl die StVO.

4. Sie fährt Opel :devil: - aber lassen wir das.

 

Ich würde mir auf jeden Fall Rat bei einem Rechtsanwalt holen.

Der ist erstmal nicht teuer und kann Dir einen Überblick verschaffen, wie es ausgehen könnte.

 

Da davon auszugehen ist, daß ein Verkehrsexperte sowas desöfteren hat, wird die Diagnose sicherlich recht genau ausfallen.

Und wenn sich der für Dich wünschenswerte Fall einstellen sollte, daß SIE 100% Schuld ist, musst Du Dir auch keinerlei Gedanken über die Kosten machen.

 

Was Deinen Wagen angeht, tippe ich auch auf Totalschaden.

Traurig aber wahr.

 

Ob es dem Tigra besser ergeht weiß ich nicht - immerhin scheint er nicht in der Mitte durchgebrochen zu sein ;-) - Stichwort Rost an der Stelle...

 

Das war´s von mir, der bisher gottseidank vor sowas verschont blieb...

 

toi toi toi

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Das ihr beide bei der gleichen Versicherung seid, ist ein echtes Problem.

ich denke das auch ... habe gestern mit ihr nochmal gesprochen ... der versicherungsvertreter der allianz ist ihr stiefvater ... :wall::cry:

 

:opel:

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egal was man macht, es ist meistens alles sch****** :popo:

 

da habe ich von dem steinschlag gestern morgen noch garnicht geschrieben :motz:

 

ps: habe nun erstmal gutachter der versicherung für morgen bestellt ... kann ja immernoch nen 2. holen ...

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den musst dann aber du bezahlen... da du ja jetzt den von der versicherung akzeptiert hast!

 

gruß cabbiman, der für dich hofft, dass de gutachter korrekt abrechnet

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Kein fundiertes Fachwissen vorhanden.

Foto ausdrucken, zur nächsten Polizeidienststelle - nachfragen - fertig.

 

3. gilt auf Tankstellengeländen, wie auf Parkplätzen sehr wohl die StVO.

Noch mehr unfundiertes Fachwissen.

 

Auf keinem nicht öffentlichen Parkplatz gilt die StVO, auch nicht, wenn da 20 Schilder hängen und schon gar nicht Sonntags bei Licht. Es ist so.

 

Es gilt, dass man sich auf einem Parkplatz vorsichtig zu bewegen hat und nicht immer auf sein recht bestehen muss.

 

Ob eine Tankstelle als öffentliche Verkehrfläche anzusehen ist, halte ich für fraglich,

Viele Grüße,

 

Henning

 

E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png

E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png

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Besserwisser.

Das "kein fundiertes Fachwissen vorhanden" bezog sich auf MEINE Aussage.

Ich wollte damit zum Ausdruck geben, daß ich lediglich Meine Meinung dazu kundtun will, und es für am Besten halte, jemanden zu fragen, der sich damit auskennt - sprich Männer in grün oder Anwalt.

Hatte ich aber auch glaube ich so geschrieben.

 

Also, bevor Du Deinen Flammenwerfer das Nächste mal rausholst - lesen, denken, schreiben. Danke.

 

Desweiteren:

 

[...Es gilt, ... und nicht immer auf sein recht bestehen muss....]

 

Seit wann gilt das speziell für Parkplätze?

Also, als ich meinen Führerschein gemacht habe, galt das für ÜBERALL.

 

Ende der Durchsage.

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Besserwisser.

Also, bevor Du Deinen Flammenwerfer das Nächste mal rausholst - lesen, denken, schreiben. Danke.

Mea culpa maxima und Asche auf mein Haupt, in diesem Sinne. :-UU

Viele Grüße,

 

Henning

 

E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png

E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png

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  • 3 Wochen später...

um erstmal die frage der stvo auf tankstellegeländen zu klären:

Sehr geehrter Herr Schöne,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 04.Juli 2006.

Grundsätzlich findet die StVO auch auf einem Tankstellengrundstück Anwendung, da dieses ebenfalls als öffentlicher Verkehrsraum gilt, jedenfalls so lange die Tankstelle geöffnet ist.

Aufgrund der örtlichen Besonderheiten gilt aber z. B. nicht unmittelbar das in § 8 StVO verankerte "rechts vor links"-Gebot, sondern es greift lediglich das allgemeine Rücksichtnahemprinzip (was ggf. dem von Linkskommenden erhöhte Aufmerksamkeitspflichten auferlegt).

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort helfen können und begrüßen sie auch gern als Kunden an unseren Stationen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Shell Deutschland Oil GmbH

Operations Support Service

 

so, nun mein stand: es gibt keinen :zzz:

die versicherung wollte nur mal eine skizze ... wer, wieso und warum wurde noch nicht geklärt ...

 

ich halte euch auf dem laufenden ...

 

schönes wochenende erstmal :sonne:

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Aufgrund der örtlichen Besonderheiten gilt aber z. B. nicht unmittelbar das in § 8 StVO verankerte "rechts vor links"-Gebot, sondern es greift lediglich das allgemeine Rücksichtnahemprinzip (was ggf. dem von Linkskommenden erhöhte Aufmerksamkeitspflichten auferlegt).

 

also auf dem foto sah aber nicht so aus, als wenn der tigra rücksicht auf andere hatte....so wie er in deine seite gedonnert ist, ist er zu 100%ig schuldig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung :D

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  • 1 Monat später...

mal ein kleiner zwischenstand:



 

hatte jetzt mal zum 2. mal bei der tante (die meinen fall bei der versicherung bearbeitet) angerufen. sie sagte mir sie würden meinen fall bis zum 08.09.06 bearbeiten und es wird wahrscheinlich fifty-fifty ausgehen. sie will aber nochmal ne nacht drüber schlafen ... :wall:

 

was will ichn mit fifty-fifty? wer ist hier wem reingefahren? und die frage ist, wer hat das schönere auto *g*

:opel: vs. :beemwe:

 

schönes wochenende noch ...

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Das bedeutet das du warscheinlich auf deinen Kosten sitzen bleibst. Teilschuld.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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drann bleiben! dreist sein! lass dich nicht abzocken! dir ist jemand reingefahren und nicht umgekehrt! das ist eindeutig auf den bildern!!! nimm evtl. zeugenaufnahme mit zur hilfe!!!!

 

good luck!

Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung :D

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drann bleiben! dreist sein! lass dich nicht abzocken! dir ist jemand reingefahren und nicht umgekehrt! das ist eindeutig auf den bildern!!! nimm evtl. zeugenaufnahme mit zur hilfe!!!!

 

good luck!

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Gegenüber den gegnerischen Versicherungen muss man immer argwöhnisch sein und seine Rechte kennen. Ich hab noch nie einen Gutachter der Versicherung akzeptiert, sondern die Sache immer selbst geregelt. Hat man zwar etwas Zeitaufwand, aber kommt dafür am Ende besser weg.

 

Und die Einstellung "später kann ich immernoch zum Anwalt gehen" finde ich kritisch. Meistens ists dann schon zu spät oder nur noch mit hohem Kostenrisiko möglich.

 

Auch wenn man mich deswegen als Kostentreiber beschuldigen kann, wenn mir nur eine Kleinigkeit an der Sache spanisch vorkommt, steh ich bei meinem Anwalt auf der Matte. Für mein persönliches Kostenrisiko hab ich inzwischen auch eine Rechtsschutz (auf die ich vertrauen kann).

 

Im übrigen schaut es auf den Bildern so aus, als ob die Tigra-Fahrerin sehr schwungvoll von der Straße auf das Tankstellengelände eingebogen ist - vielleicht wollte sie ja noch vor dem Gegenverkehr abbiegen - während Du gerade erst losgefahren bist und somit langsam warst. Damit sollte man schon argumentieren können.

 

42

Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden.

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Gegenüber den gegnerischen Versicherungen muss man immer argwöhnisch sein und seine Rechte kennen. Ich hab noch nie einen Gutachter der Versicherung akzeptiert, sondern die Sache immer selbst geregelt. Hat man zwar etwas Zeitaufwand, aber kommt dafür am Ende besser weg.

 

Und die Einstellung "später kann ich immernoch zum Anwalt gehen" finde ich kritisch. Meistens ists dann schon zu spät oder nur noch mit hohem Kostenrisiko möglich.

 

Auch wenn man mich deswegen als Kostentreiber beschuldigen kann, wenn mir nur eine Kleinigkeit an der Sache spanisch vorkommt, steh ich bei meinem Anwalt auf der Matte. Für mein persönliches Kostenrisiko hab ich inzwischen auch eine Rechtsschutz (auf die ich vertrauen kann).

 

Im übrigen schaut es auf den Bildern so aus, als ob die Tigra-Fahrerin sehr schwungvoll von der Straße auf das Tankstellengelände eingebogen ist - vielleicht wollte sie ja noch vor dem Gegenverkehr abbiegen - während Du gerade erst losgefahren bist und somit langsam warst. Damit sollte man schon argumentieren können.

 

42

Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden.

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Ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen. Hatte da mal so eine Story auf nem öffentlichen Parkplatz. Grade bei solch kleinen Schäden machen die Versicherungen gerne 50/50 draus. Erstens haben sie keinen Bock auf Ärger und lange Gerichtsverfahren und zweitens verdienen sie gut daran. Mir wurde doch tatsächlich gesagt, wenn man den Schaden 50% reguliere, würde man durch meine Hochstufung über 1000 Euro Gewinn machen. Toll, oder?

 

Auch ich habe gelernt, dass auf öffentlich zugänglichem Gelände die STVO gilt. Scheinbar überwiegt aber "Gegenseitige Rücksichtnahme".

ICh hab auch nicht schlecht gestaunt. Ich war sehr langsam (

Fazit: Der andere viel zu schnell, nicht geguckt, ich hatte nen außenstehenden Zeugen den ich nicht kannte und trotzdem hat meine VS einfach 50% bezahlt.

Ohne Rechtsschutz fehlte mir irgendwie der Prozessmut...

 

Ich drück Dir die Daumen...

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Ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen. Hatte da mal so eine Story auf nem öffentlichen Parkplatz. Grade bei solch kleinen Schäden machen die Versicherungen gerne 50/50 draus. Erstens haben sie keinen Bock auf Ärger und lange Gerichtsverfahren und zweitens verdienen sie gut daran. Mir wurde doch tatsächlich gesagt, wenn man den Schaden 50% reguliere, würde man durch meine Hochstufung über 1000 Euro Gewinn machen. Toll, oder?

 

Auch ich habe gelernt, dass auf öffentlich zugänglichem Gelände die STVO gilt. Scheinbar überwiegt aber "Gegenseitige Rücksichtnahme".

ICh hab auch nicht schlecht gestaunt. Ich war sehr langsam (

Fazit: Der andere viel zu schnell, nicht geguckt, ich hatte nen außenstehenden Zeugen den ich nicht kannte und trotzdem hat meine VS einfach 50% bezahlt.

Ohne Rechtsschutz fehlte mir irgendwie der Prozessmut...

 

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