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Nebelschlussleuchte beim tüv pflicht?


eivissa
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Hey, habe grade die schwarzen rücklichter aus meinem alten touring angebaut, haben auch ein e prüfzeichen, aber beim einbau musste ich die birne für die nebelschlussleuchte entfernen, da die rücklichter da ne blende haben und auch drauf steht dass die dinger nicht mit eine nsl funktionieren. Will der tüv das? was kann ich tun? einfach beim tüv machen eben die originalen anbauen oder gibts ne legalere lösung?

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Tach

 

 

Also meinem Wissen nach ist die Nebelschlussleuchte erst ab Fzg. BJ. ab 1991 Pflicht

 

Also wenn deine Möhre Bj. bis 31.12.1990 ist dann kein prob wenn darüber :cry:

 

Versuch doch mal aus dem original Einsatz den Reflektor raus zumachen wäre die eleganteste Lösung bevor du an der Stoßstange rum sägst

 

 

 

mfg Ken

http://e30-talk.com/images/uploads/e30sued.gif

 

:watch: Ich kann Euch gar nicht so beleidigen, wie Ihr mir auf den Wecker geht:popo:

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Hy.

 

Also soviel ich weiß ist es keine Pflicht.

Allerdings must dann auch den schalter am

Armaturenbrett für die Nebelschlussleuchte wegmachen.

Wenn er eine hat, muss sie auch funktionieren.

Ist so wie mit nem zweiten Rückspiegel,Aussenspiegel

wenn einer dran ist muss er auch in ordnung sein,also

kein kaputter spiegel,der wird bemängelt.

Wer keiner dran ist wird er auch nicht bemängelt.Oder wennst Leuchtweitenregulierung hast,dann muss sie auch gehen,wenn keine verbaut ist,muss sie auch nicht gehen.

Aber wenn nur deine Nebelschlussleuchte nicht geht,wird das denke ich ein geringer mangel sein,und wenn sonst nix ist kommst trotzdem durch.

Also ich denk mal mit Nebelschlussleuchte ist es das selbe.

Aber 100%ig sicher bin ich nicht.

Gruß Mani

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StVZO

 

 

§ 53d Nebelschlussleuchten.

 

 

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein

http://e30-talk.com/images/uploads/e30sued.gif

 

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Nebelschlussleuchten sind ab Baujahr 1991 Pflicht. Ältere Fahrzeuge, die bauartbedingt keine haben, müssen auch keine nachrüsten

http://e30-talk.com/images/uploads/e30sued.gif

 

:watch: Ich kann Euch gar nicht so beleidigen, wie Ihr mir auf den Wecker geht:popo:

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Hmmmmmmmmm ab 1.1.1991 oder ab wann muss man das dran haben??? Bei meiner Frau ihrem Golf EZ: 23.5.1991 *gg* haben wir schwarze Rückleuchten von Hella aber wenn wir Nebelschlussleuchte anmachen denke man da hat jemand ne Kerze drin. 1.zu schwach und 2. bekommen wir es nicht Rot da kein Filter vorsitzt :-( Muss ich die zum Tüv wohl wieder auf orginal umbauen oder komme ich so damit durch ??

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Liegt wohl am TÜV Prüfer manche denken dran manche Interessiert es nich und wieder andere sind da GEIL drauf :saufen:

http://e30-talk.com/images/uploads/e30sued.gif

 

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Schau einfach mal in die ABE von dem schwarzen Rülis. Eine Auflage ist die anbringung von externen Rückstrahlern, ob das externe Nebelrücklicht da auch mit drinne steht entscheidet.

 

Desweiteren hat dein Auto ab Werk Nebelschlußleuchte, wenn der Prüfer sich mit E30 auskennt und dich ärgern will, wird er darauf rumreiten.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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  • 6 Jahre später...

Muss den alten Thread noch mal ausgraben.

 

Hatte letztens hier nen Thread gelesen in dem es um die 2. Nebelschlussleuchte geht.

Dacht ich mir is ja fein, schauste mal nach zumal ich letztens seit dem Kauf des Baur die NSL mal getestet habe und diese nicht ging. Also mal nen Satz Birnen geholt, Abdeckung runter und nicht schlecht gestaunt:

 

Bei beiden Rücklichtern sind die Öffnungen der NSL dicht.

 

Die Rückleuchten sind die dunklen von mhw, daher wars eh Käse mit den klaren birnen.

 

Der Baur ist EZ 1989. Weiß jemand ob sich da an den Auflagen was geändert hat?

Ansonsten müsste ich mal dort vorbeifahren weil die Tanten am Telefon da meist net den durchblick haben.

Viele Grüße
Rainer

Freude am Fahren.... :beemwe:

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Ich hab die Frage zwar nicht verstanden, antworte aber trotzdem mal:

 

NSL ist wohl ab 1991 Pflicht. Ist der Wagen eher zugelassen worden, muss er also keine NSL haben. AUSSER, es war ab Werk schon eine verbaut, dann muss sie auch funktionieren.

Den Schalter hast du offenbar, also war eine verbaut, also muss sie funktionieren.

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Es gilt immer die Fassung der STVZO, die Bestand hatte, als dein Auto das erste mal zugelassen wurde.

Also brauchst Du bei einem 89er E30 keine Nebelschlussleuchte.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Beim 89er E30 ist ab Werk eine Nebelschlussleuchte vorhanden, ist "Bauartbedingt" (und laut E30 ABE) also vorhanden, also muß die auch funktionieren (unabhängig ob es vor dem Stichtag gebaut wurde).

 

Desweiteren gibt es eine ABE zu den Rückleuchten in der ausdrücklich steht, daß der Verbau eines externen! Nebelschlusslicht (deshalb sind die Öffnungen zu, weil es an der Stelle eh nicht geht) und externer Katezenaugen notwendig ist.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Beim 89er E30 ist ab Werk eine Nebelschlussleuchte vorhanden, ist "Bauartbedingt" (und laut E30 ABE) also vorhanden, also muß die auch funktionieren (unabhängig ob es vor dem Stichtag gebaut wurde).

 

Desweiteren gibt es eine ABE zu den Rückleuchten in der ausdrücklich steht, daß der Verbau eines externen! Nebelschlusslicht (deshalb sind die Öffnungen zu, weil es an der Stelle eh nicht geht) und externer Katezenaugen notwendig ist.

 

Wenn man jetzt aber z.b. ein US Modell hat, hat dieses keine NSW, die ist Blind, ist bei meinem US Mercedes auch so als Deutsche Verision hat er eine als Ami nicht, ich hab mir gedacht egal drehst einfach ne Birne rein und wenn kein Kabel liegt, dann legst es halt, aber es gib im Rücklicht keine Fassung es ist ein Reflektor drinnen...

 

Ich würde mir wegen der NSL aber keinen Stress machen. Bevor ich mit dem TÜVER da diskutiere ob nun ja oder nein (manche sind blöd und wissen selbst nicht was Gesetz ist und was nicht) Schau ich lieber dass sie geht und gut. Ist ja nicht viel dran, Kabel, Schalter, Birne...


Bearbeitet: von Laafer
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Beim 89er E30 ist ab Werk eine Nebelschlussleuchte vorhanden, ist "Bauartbedingt" (und laut E30 ABE) also vorhanden, also muß die auch funktionieren (unabhängig ob es vor dem Stichtag gebaut wurde).

 

Desweiteren gibt es eine ABE zu den Rückleuchten in der ausdrücklich steht, daß der Verbau eines externen! Nebelschlusslicht (deshalb sind die Öffnungen zu, weil es an der Stelle eh nicht geht) und externer Katezenaugen notwendig ist.

 

In der ABE steht aber auch noch mal explizit drin das keine Nebelschlussleuchte verbaut werden muss wenn Fahrzeug vor dem 01.01.1991 zugelassen.

http://images.spritmonitor.de/278468.png
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Bitte erstmal alles anbieten

 

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Die Rückleuchten die eine Blende vor der NSL-Öffnung haben, dürfen auch nicht mit einer NSL verwendet werden. Also kann man auch nicht einfach die Blende weg brechen und nen Leuchtobst in die eventuell vorhandene Fassung stecken.

Die Rückleuchten sind nicht für NSL zugelassen. Die Zahlen der E-Nummer sagen genau an welcher Stelle welche Funktion zugelassen ist (und auch funktionieren muss).

320i (E30): http://images.spritmonitor.de/428726.png

 

530dAT (E39): http://images.spritmonitor.de/625181.png

 

We're here for a good life, not a long one.

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