Mani1 Geschrieben: 5. Dezember 2005 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Dezember 2005 Hallo Leute. Bin von Beruf Kraftfahrer und muss um meine Kunden zu beliefernhier und da mal in 2ter Reihe parken.Heute war folgende Situation.Ich fuhr also zu dem Kunden der eine eigene Hofeinfahrt hat,in die ich normalerweise reinfahre.Ging heute nicht weil ein anderes Auto die Einfahrtblockiert hat.Ich also in 2ter Reihe geparkt,da sonst auf nirgneds ein Parkplatz war.Da hielt auch gleich ein Auto vom Trachtenverein in grün hinter mir. Die beiden wichtigen von den grünen fragten mich warum ich hier stehen bleibe.Ich sagte das ich hier liefern muss und in 2 Minuten wieder weg bin.Dann meinten die:angeber: ich solle doch nächstes mal auf dem Gehweg halten,da ich da nicht so viele behindere wie auf der Straße.Die Straße ist 4Spurig.Also 2 Fahrstreifen für jede Richtung.Die 4 spurige Straße ist in der mitte getrennt.Da fährt die Straßenbahn.Also meiner meinung nach keine große behinderung.Gehweg hat so ca.2,5 meter+Fahrradweg.Ich entschied mich auf der Straße zu Parken weil ich den Fahrradweg nicht einsehen konnte.Hätte zwar langsam auf den gehweg fahren können,aber ihr wisst ja wie manche Radler angeschossen kommen,und da is gleich was passiert.Als ich dann nach so 2 minuten wieder raus kam saßen die beiden grünenin ihrem Auto und haben was geschrieben.Ich denke mal nen Strafzettel für mich,der mir bald ins Haus flattern wird.Wollte eigentlich nur wissen wie da die Rechtslage ist.Wenn ich denn halten muss,um einen Kunden zu beliefern,wo halten:frage: Auf der Straße in 2ter Reihe oder aufm Gehweg,da mein Sprinter leider noch nicht fliegen kann.Arbeite zwar dran,aber das wird noch dauern.Vielleicht weiß es ja einer von euch.Danke.Gruß Mani. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325e-klatant- Geschrieben: 5. Dezember 2005 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Dezember 2005 das recht hamse natürlich, aber spricht nicht gerade fuer die beamten. stichwort fingerspitzengefuehl... Zitieren Pic1 Pic2 Pic3 Pic4 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 5. Dezember 2005 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Dezember 2005 egal was du machst du bist immer der gear$chte. parkste auf den gehweg behinderste füssgänger -----> knolle parkste in 2ter reihe behinderste den verkehr -----> knolle parkste einen zu der in deiner ausgewiesnen ladezone steht und der beschwert sich ----> knolle rein rechlich gesehn haben die beiden in grün aber recht. ich hab mal nen ticket bekommen weil ich auf nem behindertenparkplatz für 2 minuten gestanden hab. sagte die politesse: stellen sie sich das nächste mal in die feuerwehreinfahrt (die war gleich daneben) dann wirds nich so teuer *g* Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 5. Dezember 2005 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Dezember 2005 Hy. Ja das gefühl hab ich auch.Naja mal abwarten ob ich nen Strafzettel bekomme.Wenn ja werd ich auf jeden fall Einspruch einlegen.Verarschen lass ich mich von denen nicht.Ich mein ich muss ja schließlich irgendwo stehenbleiben. Gruß Mani. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cabbiman Geschrieben: 6. Dezember 2005 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Dezember 2005 weil ich auf nem behindertenparkplatz für 2 minuten gestanden hab war es ned so: 3 min = halten und kein parken --> darf ich auf einem behindertenparkplatz, nem privatparklpatz, gebührenpflichtigen parkplätzen ohne zu zahlen etc... halt ned im halteverbot oder feuerwehreinfahrt etcüber 3 min = parken darf ich nur, wo es auch wirklich erlaubt ist (bzw ned ausdrücklich verboten *G*) gruß cabbiman Zitieren das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 6. Dezember 2005 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Dezember 2005 Als halten gilt aber nur wenn du anwesend un jederzeit in der Lage bist das Fahrzeug "wegzuräumen". Sprich ein Fahrer mit Schlüssel sitz im Auto oder du stehst davor am Zigarettenautomaten oder ähnliches. Im vorliegenden Fall ist man mal wieder von der "Gnade" der Grünlinge abhängig. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber haben auch fast alle Lieferanten vorm Geschäft angehalten (4 spurige Straße) weil sie sonst auf den sehr engen Hof und durchs Treppenhaus gemußt hätten. (mit fetten Fernsehkisten) Hat fast nie Probleme gegeben, wenn die Grünen mal angehalten haben, wurde halt ein wenig diplomatisch mit denen geredet und dann ist nichts gewesen. Einer der Lieferfahrer war mal der Meinung eine große Welle machen zu müßen und der hatte dann (und in Zukunft) die A...karte gezogen. Im Ernstfall sitzen die Jungs in grün am längeren Hebel. Wenn sie dich ärgern wollen oder einen "Machtkoller" haben kannst du da gar nichts machen. Sinn oder Unsinn (sprich ob dann noch irgend einer in einer Ladenstraße Ware bekommen könnte) spielen in Gesetzestexten nu mal keine Rolle. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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