trabuc Geschrieben: 8. Juli 2015 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juli 2015 Hallo Leute, Ich wollte meinen rechten Scheinwerfer (keine LWR) einstellen und dafür an der Schraube mit der Plastikkappe rechts unten drehen. Leider bewegt diese sich überhaupt nicht. Muss ich dafür vorher noch eine andere Schraube lösen oder mit WD 40 und einer Zange einfach härter dran drehen? Wollte nur mal schnell nachfragen bevor ich etwas kaputt mache. Gruß Ricco Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
gt600 Geschrieben: 8. Juli 2015 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juli 2015 Moin.Die sind festgerostet. Du kannst es mit WD40 probieren aber wenn du Pech hast hilft das auch nicht mehr. mfg, Matze Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
trabuc Geschrieben: 8. Juli 2015 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juli 2015 Würde bedeuten, dass ich den Scheinwerfer wechseln müsste, oder?Wäre ein bisschen zu tiefer Scheinwerfer ein KO-Kriterium beim TÜV? 😉Danke schonmal für die schnelle Antwort. Gesendet von meinem LG-D802 mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMWDeniz Geschrieben: 9. Juli 2015 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juli 2015 Schau mal im Ersatzteilkatalog nach. Die Einstellschrauben und Gewindestangen sowie alle Clips sind bei BMW neu verfügbar. Schau mal hier: http://ills.bmwfans.info/xbp.png Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMWDeniz Geschrieben: 9. Juli 2015 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juli 2015 Zum Thema TÜV : Es ärgert mich immer wieder wenn Leute ihr Fahrzeug vorstellen obwohl sie wissen dass etwas nicht TÜV konform ist. Eine falsche Scheinwerfer-Einstellung ist da noch das geringste.Allerdings kann man doch erwarten dass zumindest die Funktion der Hupe, Beleuchtung sowie gute Wischerblätter inklusive vernünftigem Spritzbild der Düsen das Mindeste ist wenn man zur HU fährt. Auch wenn es nur als geringer Mangel gewertet wird, wird der Prüfer dann im Regelfall genauer hinschauen... Fazit : Reparier es und hol dir HU ohne Mängel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
trabuc Geschrieben: 9. Juli 2015 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juli 2015 Das mit dem TÜV war nicht ernst gemeint. Ich weiß, dass so etwas eine dumme Aktion ist und außerdem wird es ja dadurch teurer. Die Schrauben gehen jetzt aber wieder. Heute morgen mit Rostlöser eingesprüht und jede Zigarettenpause eine neue Ladung davon drauf. Jetzt kann ich die locker mit der Hand drehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bpfi Geschrieben: 9. Juli 2015 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juli 2015 Hallo, egal ob Witz oder nicht: Seit der Verschärfung der TÜV-Kriterien ist ein falsch eingestellter Scheinwerfer ein erheblicher Mangel und es gibt keine Plakette. Bei mir war das nämlich leider so, aber ich durfte den Scheinwerfer dann gleich noch richtig einstellen weil das Prüfgerät eh davor stand. Glück gehabt.Tschüß, Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Donnercruiser Geschrieben: 11. Juli 2015 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juli 2015 Bei mir hat das der Prüfer selbst eingestellt. Im TÜV Bericht stand es als erheblicher Mangel - behoben. Zitieren Ich suche: - Sonnenblenden schwarz für mein Cabrio Chillen ist die Kunst Nichts zu tun ohne sich zu langweilen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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