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Auspuff eintragen lassen


Benny
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Hi,

ich muss jetzt nochmal nachfragen, bei der suchemaschine war kein Thread dabei wo mein Problem genau auf den Punkt gebracht wird.

 

Also mal angenommen ich habe einen 122PS eta mit der einflutigen Auspuffanlage, baue dann mit originalteilen auf Zweiflutig um.

Soweit dürfte das kein Problem sein.

Dann will ich mir einen Sportauspuff für einen 325i drunterbauen und Eintragen lassen.

Dann muss das doch per Einzelabnahme geschehen, da ja keine ABE vorhanden ist oder?


Bearbeitet: von Benny

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- Das muss drücken im Gesicht, sonst taugt das nichts.

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Servus,

 

zum Eintragen kann ich jetzt nichts sagen, aber ein anderer Gedankengang. Besteht nicht die Gefahr, wenn du zum TÜV und Co. fährst wegen einer Eintragung eines Endtopfes wegen Umbau auf 2 flutige Anlage, das du dem Abnahmemensch darauf bringst, das da dann auch ein anderer Kat drunter sitzt (vorausgesetzt du hast einen Kat eta)?

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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noch habe ich keinen eta, aber vielleicht kaufe ich bald einen, deswegen muss ich die Sachlage wissen.

Etas haben Serienmäßig einen Kat. nur der 122Ps-Eta hat den Einflutigen Esd ab Kat, der 129Ps-Eta hat schon den 2-Flutigen.

Plug&Play passt auch der Kat vom 325 und 320.

 

Den Umbau auf 2-Flutig würde ich erst garnicht erwähnen.

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Stimmt das was hier drinne steht?

http://e30-talk.com/topic/3766-auspuff-einzelabnahme/?hl=%2Bauspuff+%2Beinzelabnahme&do=findComment&comment=35360

 

 

Fahrzeuge die vor dem 01.04.1994 zugelassen wurden
brauchen in Deutschland kein Prüfzeichen am Auspuff. Bei selbstgebauten Anlagen
muß diese einwandfrei sein und man muß ggfs. damit rechnen das eine
Geräuschmessung durchgeführt wird. Dabei darf das Fahrzeug jene Grenzwerte
nicht überschreiten die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich
vorgeschrieben waren. Für die Feststellung der Lautstärke können dann allerdings
75-200 Euro verlangt werden. Und ein Leistungstest könnte auch noch fällig
werden (ca. 25 Euro). Je nachdem ob in den Fahrzeugpapieren ein P, ein N oder
ein A hinter der dB-Zahl steht ist eine Messung des für das Fahrzeug zulässigen
Wertes heute aber kaum noch möglich, da es keine Umrechnungsfaktoren für die
verschiedenen Wertebereiche gibt. Und kaum ein TÜV hat ja noch die alten
Meßgeräte - oder kennt die jeweils genauen Prüfmethoden.

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Servus,

 

es wird dir keiner eine Antwort geben können. Wenn du ein Bauteil verbauen möchtest an einem Fahrzeug, für das es keine ABE, Teilegutachten usw. gibt, ist eine Abnahme nach §21 StVZO fällig. Das bedeutet, es schaut sich ein Ingenieur die Sache an. Was er dann macht und fordert kommt auf den Mensch an, von er trägt es einfach ein, bis hin zur Geräuschmessung und Abgasgutachten ist alles möglich.


Bearbeitet: von Stephan325i

Gruß

Stephan

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Das ist alles?

Geräuchmessung halte ich für Selbstverständlich und die AU ist noch im finanziellen Rahmen.

Könnte man eigentlich auch gleich mit der HU kombinieren.

 

Ich merke schon, ich muss mich selbst an die Beamten wenden um eine Klare Aussage zu bekommen.

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Servus,

 

AU hat nichts mit einem Abgasgutachten zu tun. Ein Abgasgutachten kann auch nicht jeder durchführen. Wir vom Bodensee müssen z.B. in den Stuttgarter Raum. Beispiel anhand eines Lotus Seven mit einem Cosworth YB Motor der auf ca. 280 PS "aufgepumpt" wurde. Da das Fahrzeug noch weit vom H-Kennzeichen entfernt ist, die Umweltzonen gekommen sind, wurde das Fahrzeug 2013 auf G-Kat umgerüstet. Ziel war es mind. EURO 2 zu erreichen. 2013 hat der TÜV SÜD Stuttgart für die 1.Messung knappe 1000.-€ genommen, jede weitere Messung wurde dann "billiger", letztendlich waren knappe 2000.-€ fällig für die EURO 2 Abnahme weil es mehrere Anläufe gebraucht hat um den Motor optimal abzustimmen.

 

Ob die Preise aus deinem Link auch noch realistisch sind musst auch erst abklären, der Beitrag stammt aus dem Jahr 2004 und ist somit über 10 Jahre alt.

Und jetzt sieht du das Problem. Wenn du einen Prüfer hast der gar nichts möchte, bist mit unter 100.-€ für das Eintragen dabei. Wenn einen hast, der das volle Programm aufruft unter umständen ein paar 1000.-€.

 

Gibt es für den eta keine Endtöpfe mit ABE?

 

Würde mal bei Auspuffbauern anfragen ggf. ist ein individual angefertigter Auspuff in der Summe preiswerter, wie einer von der Stange den man eintragen lasse muss. Anlagen von hier kenne ich z.B. http://www.bluethner-automotive.de/startseite.htmlkenne aber keine Preise. Der Inhaber hat unter anderem einen 1er Golf GTI und kenne ihn von diversen Youngtimer Verantalltungen bei denen ich auch ab und an mitfahre. Die Anlagen von ihm sind absolut Top.


Bearbeitet: von Stephan325i

Gruß

Stephan

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Die einfachste Lösung in meinen Augen,

Umbau auf 2-flutig inkl. Kat und hinten dann einen P-Topf oder Ferroz verbauen.Die klingen beide recht sportlich und bedarfen keiner Eintragung.

 

 

Nicht quatschen. Machen! :heuldoch:

 

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Ich habe mir jetzt eine Kopie von einem Fahrzeugschein besorgt.

Eingetragen sind Reuter ESD und Mittelschalldämpfer, beides für 325i.

Sieht überhaupt nicht sonderlich aus.

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Ich frage mich nur, was Dir die Kopie bringen soll?

Die zeigt nur, dass vor N Jahren, als diverse Eintragungen auch noch einfacher waren, irgendjemand von irgendwem etwas eingetragen bekommen hat.

Das wird heute nen Prüfer schätzungsweise so viel interessieren wie wenn Du ihm mit nem Ausdruck aus nem Forum kommst.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Was Jenad da gepostet hat, ist imho richtig. Vor Erstzulassung 96 war/ist ein Eigenbau einer Abgasanlage möglich, ohne Abgasgutachten. Einzig eine Lautstärkemessung ist vorgeschrieben.

 

Was gilt steht in der STZVO §49 nämlich für KFZ 70/157/EWG. Die stammt aus dem Jahr 70, ist natürlich per Anhang mehrfach erweitert und die Grenzwerte verändert worden.

 

Das Hauptproblem ist einen Prüfer zu finden, der weiß und akzeptiert, was bis 96 usus war.

 

edit: was man im Internet nicht alles findet:

 

... Geräuschemissionen von Fahrzeugen mit vier Rädern sind Gegenstand der Richtlinie des Rates 70/157/EWG vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen3, geändert durch die Richtlinien 73/350/EWG, 77/212/EWG, 81/334/EWG, 84/372/EWG, 84/424/EWG, 87/354/EWG, 89/491/EWG, 92/97/EWG, 96/20/EG, 99/101/EG,

 


Bearbeitet: von Oli*

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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