Kolbenalex Geschrieben: 26. August 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2014 HalloGeht um folgendes:Ich bin gestern meinem kumpel draufgefahern, sein auto is total schaden, is aber egal weils 80euro polo war xD also wir ham uns geeinigt. Schuld bin ja eigentlich ich auch wenn ich gebremmst hab, aber durch staub auf der kiesstrasse leider zu spätBin aber der meinung da seine bremslichter defekt sind, nämlich dauerhaft leuchten und glimmen, er eig ne teilschuld hätte oder? So folgendes problem:Sein beifahrer ging zum doctor, weil im das genick wegen des aufpralls weh tat.Der artzt sagte dass das nicht seine krankenkasse zahlen wird sondern meine haftpflicht.. Und er könnte auf schmerzensgeld bestehen Meine fragen nun:Werde ich hochgestuft wenn ich die krankheitskosten bezahlen muss?Bzw werde ich nöch höher gestuft wenn ich auch das schmerzensgeld zahlen mussWenn ich z.b 10% hochgestuft werde wie lang dauert es wieder runter zu kommen? Ein paar kollegen sagten mir aber auch dass normal die haftpflicht zahlt, bei dem der geschädigte im auto saß... Hoffe auf hilfe. Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 26. August 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2014 Werde ich hochgestuft wenn ich die krankheitskosten bezahlen muss? Bzw werde ich nöch höher gestuft wenn ich auch das schmerzensgeld zahlen muss Wenn ich z.b 10% hochgestuft werde wie lang dauert es wieder runter zu kommen? Ein paar kollegen sagten mir aber auch dass normal die haftpflicht zahlt, bei dem der geschädigte im auto saß... Dein Schadenfreiheitsrabatt wird unabhängig von der Schadenhöhe hochgestuft, egal ob 80 oder 800.00 Euro, ob Personen- oder Sachschaden oder beides spielt keine Rolle.Um wieviel schadenfreie Jahre dein Vertrag gestuft wird, kannst du in den Versicherungsbedingungen deines Vertrages nachschauen, Stichwort "Rückstufung im Schadenfall", das kann nicht pauschal beantwortet werden.Die Haftpflicht des Halters kommt nicht für den Schaden des Insassen auf, wenn jemand anderes - in dem Fall du - der Verursacher ist. GrüßeMarkus Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dejawu Geschrieben: 27. August 2014 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2014 Schuld bin ja eigentlich ich auch wenn ich gebremmst hab, aber durch staub auf der kiesstrasse leider zu spät Bin aber der meinung da seine bremslichter defekt sind, nämlich dauerhaft leuchten und glimmen, er eig ne teilschuld hätte oder? was sind das für verhältnisse:-o fährst deinem kumpel hinten drauf und suchst nach nem Teilschuldigen?Du wusstest es doch bestimmt vorher dass seine Bremslichter nicht gehen, hättest entsprechend vorsichtig sein können. Hat der Beifahrer denn dich als Unfall verursacher bereits genannt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passra Geschrieben: 27. August 2014 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2014 Und du wirst sicher nicht nur 10% hochgestuft, kannst ja mal ein wenig googlen. Hochstufen kostet dich im Laufe der Jahre min. 1000 EUR, bis zu wieder auf den alten Stand runter bist. Die Hapfplicht des Geschädigten zahlt sicher nicht für die "Schäden" bei dessen Insassen, da er ja nicht der Verursacher ist, warum sollten sie auch. Da wird wieder kräftig Halbwissen vermischt in Zusammenhang mit einer Insassenunfallversicherung. Diese würde aber auch nicht eintreten, da ja wie gesagt, eindeutig ein Verursacher erkannt ist und dessen Versicherung zahlen muss. ServusManfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
alinho Geschrieben: 27. August 2014 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2014 was sind das für verhältnisse:-o fährst deinem kumpel hinten drauf und suchst nach nem Teilschuldigen? Ich finde defekte Bremslichter sind schon ein Grund für eine Teilschuld, die Dinger sind Sicherheitsrelevant und sollten funktionieren. Ein defektes Bremslicht verzögert eindeutig die Reaktionszeit des Hintermannes/der Hinterfrau und die altbewährte Regel "wer drauffährt ist Schuld" gilt schon lange nicht mehr so bedingungslos. Es wird oft dem Vordermann eine Teilschuld gegeben, wenn eine Gefahrenbremse den nachkommenden Verkehr gefährden könnte. Dazu gibt es auch einen Paragraphen, welchen ich leider nicht im Kopf habe. Aber die defekten Bremslichter sollten zu seinem ungunsten sein. Im §37 Stvzo steht auch drin (ist der Paragraph zu den Ampelfarben) "Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht". Ist irgendwie Interpretationssache, aber ich würde sagen, es ist die Pflicht, ein Bremsmanöver nur dann durchzuführen, wenn damit kein Unfall riskiert wird. Genauer Sachverhalt wäre hilfreich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 27. August 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2014 Da wird wieder kräftig Halbwissen vermischt in Zusammenhang mit einer Insassenunfallversicherung. Diese würde aber auch nicht eintreten, da ja wie gesagt, eindeutig ein Verursacher erkannt ist und dessen Versicherung zahlen muss. Auch du hast hier leider nur was halb gewusst. Die Insassenunfallversicherung bezahlt bei Invalidität als Unfallfolge. Dafür muss der Unfallbegriff erfüllt sein, Fremd- oder Eigenverschulden ist unerheblich. Die bedingungsgemäße Zahlung erfolgt ggf. zusätzlich zur Leistung seitens der gegnerischen HAftpflichtversicherung. Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30marius Geschrieben: 27. August 2014 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2014 Da wird wieder kräftig Halbwissen vermischt in Zusammenhang mit einer Insassenunfallversicherung. Diese würde aber auch nicht eintreten, da ja wie gesagt, eindeutig ein Verursacher erkannt ist und dessen Versicherung zahlen muss. Auch du hast hier leider nur was halb gewusst. Die Insassenunfallversicherung bezahlt bei Invalidität als Unfallfolge. Dafür muss der Unfallbegriff erfüllt sein, Fremd- oder Eigenverschulden ist unerheblich. Die bedingungsgemäße Zahlung erfolgt ggf. zusätzlich zur Leistung seitens der gegnerischen HAftpflichtversicherung. so...Fahrer baut Unfall und ist Schuld : -> KFZ-Haftpflicht bezahlt die Gebrechen der Mitinsassen (NICHT die des Fahrers) Fahrer hat Unfall, Schuld oder nicht ist egal:-> besteht eine Insassenunfall kommt diese für Invaliditäten auf (Sinn oder Unsinn einer IUV lässt sich streiten) KFZ wird von anderem KFZ in Unfall verwickelt:-> KFZ-Haftpflicht des Verursachers zahlt materielle und körperliche Schäden Leistungen aus der IUV werden NICHT mit der Leistung der KFZ-Haftpflicht verrechnet! Zitieren Männer kaufen sogar Zylinder im Sixpack --> 325i einfach toll... 325i VFL Cabrio http://images.spritmonitor.de/141052.png ... das macht er Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 27. August 2014 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2014 auf gut deutsch: die Höhe der Regulierung der Schäden aus der Haftplicht hat nichts mit der Rückstufung zu tun! Allerdings darf dir die Versicherung danach den Vertrag kündigen.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30marius Geschrieben: 28. August 2014 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 28. August 2014 auf gut deutsch: die Höhe der Regulierung der Schäden aus der Haftplicht hat nichts mit der Rückstufung zu tun! Allerdings darf dir die Versicherung danach den Vertrag kündigen.Gruß Jochen so isses... genauso wie du auch Kündigen darfst! Zitieren Männer kaufen sogar Zylinder im Sixpack --> 325i einfach toll... 325i VFL Cabrio http://images.spritmonitor.de/141052.png ... das macht er Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 28. August 2014 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 28. August 2014 schon klar; gleiches Recht für alle!Allerdings wird es keine andere Versicherung geben, welche dir die Rückstufung erlässt.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nostradamus Geschrieben: 28. August 2014 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 28. August 2014 schon klar; gleiches Recht für alle!Allerdings wird es keine andere Versicherung geben, welche dir die Rückstufung erlässt.Gruß Jochen das kommt auf die Versicherungs-Bedingungen an. Das dürfte ein Fall für den häufig optional abschließbaren Rabattschutz sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 30. August 2014 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 30. August 2014 schon klar; gleiches Recht für alle!Allerdings wird es keine andere Versicherung geben, welche dir die Rückstufung erlässt.Gruß Jochen das kommt auf die Versicherungs-Bedingungen an. Das dürfte ein Fall für den häufig optional abschließbaren Rabattschutz seinja gut; das wäre aber für evtl. kommende Schadensregulierungen. Ich meinte die Rückstufung, welche durch die Versicherungsleistung und Kündigung bereits entstanden ist.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nostradamus Geschrieben: 30. August 2014 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 30. August 2014 schon klar; gleiches Recht für alle!Allerdings wird es keine andere Versicherung geben, welche dir die Rückstufung erlässt.Gruß Jochen das kommt auf die Versicherungs-Bedingungen an. Das dürfte ein Fall für den häufig optional abschließbaren Rabattschutz seinja gut; das wäre aber für evtl. kommende Schadensregulierungen. Ich meinte die Rückstufung, welche durch die Versicherungsleistung und Kündigung bereits entstanden ist.Gruß Jochen ah ok, sorry, dann habe ich deine Aussage falsch verstanden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30marius Geschrieben: 30. August 2014 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 30. August 2014 schon klar; gleiches Recht für alle!Allerdings wird es keine andere Versicherung geben, welche dir die Rückstufung erlässt.Gruß Jochen das kommt auf die Versicherungs-Bedingungen an. Das dürfte ein Fall für den häufig optional abschließbaren Rabattschutz sein Rabattschutz gilt aber nur bei der versicherung wo du die abgeschlossen hast...Wenn du nun wechselst gibt deine alte versicherung deiner neuen den versicherungsverlauf... Heisst deine schadenfreien jahre werden übertragen.Beispiel: versicherung A, SF-klasse 10, rabattschutz . Unfall, normalerweise Stufung in z.b. SF6, vertrag bleibt aber dank rabattschutz in SF10Nun kündigst du bei A... Jetzt gibt A, der neuen gesellschaft B an das du eine unfall hattest!Versicherung B stuft dich nun so ein wie mit einem schade Zitieren Männer kaufen sogar Zylinder im Sixpack --> 325i einfach toll... 325i VFL Cabrio http://images.spritmonitor.de/141052.png ... das macht er Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HaPe Geschrieben: 30. August 2014 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 30. August 2014 Das mit der Hochstufung bei Versicherungswechsel muss nicht sein. Letztes Jahr hat meine Tochter mit ihrem Peugeot einen E36 geschrottet, war eh nicht schad' drum, aber die Versicherung wollte uns von 1200,- auf ca. 2400,- hochstufen. Nach langer Suche habe ich eine Versicherung gefunden (bavaria direct) die uns mit 1200,- weiterversichert hat.Vergleichen und suchen lohnt sich also. Zitieren Ich bin nicht dumm, ich habe nur Pech beim Denken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.