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Unfallfahrzeug was tun ?


jessejames
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Moin ,

 

eine Bekannte hat sich vor einem Jahr ein Fahrzeug gekauft ( laut Kaufvertrag Unfallfrei ) nun bröckelt am hinteren Radlauf der Spachtel ab , sieht wirklich böse aus und war kein kleiner Parkrempler.

 

Sie wartet jetzt erstmal die Reaktion des Verkäufers ab wie die Sache aus der Welt zu schaffen ist , sollte er sich quer stellen gibt es eine Möglichkeit den guten Mann nach einem Jahr noch zu belangen ?

Fridays for E30

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wird schwer werden.

 

zumal der händler wohl nur nen jahr gewährleistung gibt. zweitens wird dem händler beweisen zu sein das er von dem schaden wusste.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Sachmangel i.S.v. §434 BGB verjährt erst nach 2 Jahren. Gewährleistung hat hier meines Sinnes damit nichts zu tun. Die Unfallfreiheit ist in dem Fall anscheinend Vertragsbestandteil und stellt m.M.n. einen Mangel dar. Schwierig wird es jedoch, das Vorhandensein des Mangels zum Kaufzeitpunkt nachzuweisen...

 

Ich bin kein Jurist.

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Sachmangel i.S.v. §434 BGB verjährt erst nach 2 Jahren. Gewährleistung hat hier meines Sinnes damit nichts zu tun. Die Unfallfreiheit ist in dem Fall anscheinend Vertragsbestandteil und stellt m.M.n. einen Mangel dar. Schwierig wird es jedoch, das Vorhandensein des Mangels zum Kaufzeitpunkt nachzuweisen...

 

Ich bin kein Jurist.

 

Hatte mal ein ähnliches Problem. Bei mir hat sich das dadurch gelöst, dass einer der Vorbesitzer Rechtsanwalt war, und er mir gleich seine Hilfe angeboten hat, da seine Frau beim dem fraglichen Unfall die Geschädigte war. Danach war alles ganz einfach.

 

Was ich damit sagen möchte? Man muss herausfinden, wer von den Vorbesitzern den Unfall hatte, dann kann man die Unfallfreiheit beim späteren Verkauf leicht wiederlegen.

 

Ob man die Vorbesitzer rausbekommt und die einem helfen wollen, steht auf einem anderen Blatt.

 

Wenn der Verkäufer derjenige war, besteht eigentlich wenig Hoffnung, es beweisen zu können.

Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png

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Vielen Dank für die Tipps , das sieht dann wohl nicht so gut aus aber warten wir mal ab wie der Verkäufer sich dazu äußert , obwohl ich mir da wenig Hoffnung mache.

 

Ich würde auf jeden Fall schon Daten und Fakten sammeln.

 

Vorbesitzer

Was steht im Kaufvertrag

ev. Sachverständigen einschalten

ev. die Reparaturwerkstatt ausfindig machen

 

Alls nicht sehr einfach und zeitaufwändig, hilft aber bestimmt

Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png

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  • 2 Wochen später...

Ein ausbebeultes / gespachteltes Teil oder der Austausch eine geschraubten Teiles ist kein Unfall und muss nicht zwingend beim Verkauf angegeben werden. Hat jemand eine Seitenwand nicht anständig ausgebeult und lieber gespachtelt ist das ärgerlich aber da wirst du pech haben.

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"Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis."

 

zitat ende.

 

also das sieht mir schon nach einem Unfall aus

MFG Benny

 

 

 

Suche: Nockenwellen kit M40

 

 

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"Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis."

 

zitat ende.

 

also das sieht mir schon nach einem Unfall aus

 

Jein, ein kaputtgefahrener Koti der ausgetauscht wurde und sonst keinerlei Schäden am Rahmen etc. nachsich zieht ist auch kein Unfall und muss meines Wissens auch nicht angegeben werden, selbst wenn er bei einem "Unfall" kaputt gegangen ist. Zumindest wurde mir das so von einem Anwalt gesagt.

Seitenteil ist allerdings eine andere Baustelle, wie es da aussieht weiß ich leider nicht.

Grüße
Schmidei

            
Oscar Wilde: "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben."
Aldous Huxley: "Der Mensch von heute hat nur ein einziges wirklich neues Laster erfunden: die Geschwindigkeit."

 


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Meiner Meinung nach hat man in diesem Fall ein Recht auf Gewährleistung, da die Frist bei beweglichen Sachen 2 Jahre beträgt. Wurde die Frist um ein Jahr verkürzt, was bei beweglichen, gebrauchten Sachen möglich wäre, dann ist es wahrscheinlich zu spät.

 

Die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein, d.h. du müsstest, wie denjo77 schon geschrieben hat, das Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt des Kaufes beweisen. In der Gewährleistung sind übrigens Fehler und Mangel abgedeckt.

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