jessejames Geschrieben: 22. Juli 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2014 Moin , eine Bekannte hat sich vor einem Jahr ein Fahrzeug gekauft ( laut Kaufvertrag Unfallfrei ) nun bröckelt am hinteren Radlauf der Spachtel ab , sieht wirklich böse aus und war kein kleiner Parkrempler. Sie wartet jetzt erstmal die Reaktion des Verkäufers ab wie die Sache aus der Welt zu schaffen ist , sollte er sich quer stellen gibt es eine Möglichkeit den guten Mann nach einem Jahr noch zu belangen ? Zitieren Fridays for E30 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 22. Juli 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2014 wird schwer werden. zumal der händler wohl nur nen jahr gewährleistung gibt. zweitens wird dem händler beweisen zu sein das er von dem schaden wusste. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
denyo77 Geschrieben: 22. Juli 2014 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2014 Sachmangel i.S.v. §434 BGB verjährt erst nach 2 Jahren. Gewährleistung hat hier meines Sinnes damit nichts zu tun. Die Unfallfreiheit ist in dem Fall anscheinend Vertragsbestandteil und stellt m.M.n. einen Mangel dar. Schwierig wird es jedoch, das Vorhandensein des Mangels zum Kaufzeitpunkt nachzuweisen... Ich bin kein Jurist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gerhard12 Geschrieben: 22. Juli 2014 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2014 Sachmangel i.S.v. §434 BGB verjährt erst nach 2 Jahren. Gewährleistung hat hier meines Sinnes damit nichts zu tun. Die Unfallfreiheit ist in dem Fall anscheinend Vertragsbestandteil und stellt m.M.n. einen Mangel dar. Schwierig wird es jedoch, das Vorhandensein des Mangels zum Kaufzeitpunkt nachzuweisen... Ich bin kein Jurist. Hatte mal ein ähnliches Problem. Bei mir hat sich das dadurch gelöst, dass einer der Vorbesitzer Rechtsanwalt war, und er mir gleich seine Hilfe angeboten hat, da seine Frau beim dem fraglichen Unfall die Geschädigte war. Danach war alles ganz einfach. Was ich damit sagen möchte? Man muss herausfinden, wer von den Vorbesitzern den Unfall hatte, dann kann man die Unfallfreiheit beim späteren Verkauf leicht wiederlegen. Ob man die Vorbesitzer rausbekommt und die einem helfen wollen, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der Verkäufer derjenige war, besteht eigentlich wenig Hoffnung, es beweisen zu können. Zitieren Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jessejames Geschrieben: 23. Juli 2014 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juli 2014 Vielen Dank für die Tipps , das sieht dann wohl nicht so gut aus aber warten wir mal ab wie der Verkäufer sich dazu äußert , obwohl ich mir da wenig Hoffnung mache. Zitieren Fridays for E30 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gerhard12 Geschrieben: 23. Juli 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juli 2014 Vielen Dank für die Tipps , das sieht dann wohl nicht so gut aus aber warten wir mal ab wie der Verkäufer sich dazu äußert , obwohl ich mir da wenig Hoffnung mache. Ich würde auf jeden Fall schon Daten und Fakten sammeln. VorbesitzerWas steht im Kaufvertragev. Sachverständigen einschaltenev. die Reparaturwerkstatt ausfindig machen Alls nicht sehr einfach und zeitaufwändig, hilft aber bestimmt Zitieren Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30 IS Geschrieben: 31. Juli 2014 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Juli 2014 Ein ausbebeultes / gespachteltes Teil oder der Austausch eine geschraubten Teiles ist kein Unfall und muss nicht zwingend beim Verkauf angegeben werden. Hat jemand eine Seitenwand nicht anständig ausgebeult und lieber gespachtelt ist das ärgerlich aber da wirst du pech haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DEMONpoppy Geschrieben: 31. Juli 2014 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Juli 2014 "Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis." zitat ende. also das sieht mir schon nach einem Unfall aus Zitieren MFG Benny Suche: Nockenwellen kit M40 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Schmidei Geschrieben: 1. August 2014 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 1. August 2014 "Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis." zitat ende. also das sieht mir schon nach einem Unfall aus Jein, ein kaputtgefahrener Koti der ausgetauscht wurde und sonst keinerlei Schäden am Rahmen etc. nachsich zieht ist auch kein Unfall und muss meines Wissens auch nicht angegeben werden, selbst wenn er bei einem "Unfall" kaputt gegangen ist. Zumindest wurde mir das so von einem Anwalt gesagt. Seitenteil ist allerdings eine andere Baustelle, wie es da aussieht weiß ich leider nicht. Zitieren GrüßeSchmidei Oscar Wilde: "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben."Aldous Huxley: "Der Mensch von heute hat nur ein einziges wirklich neues Laster erfunden: die Geschwindigkeit." Suche: gut erhaltene Hitzeschutzbleche E34, Kardantunnel, Enschalldämpfer und HA Mittelkonsole und Handschuhfach E30 in Silber, gerne mit eFH und Sitzheizungslöchern vordere Schmutzfänger für Touring- bzw. Editionsschweller vordere Schmutzfänger für 325ix vordere Schmutzfänger für MT1 Schweller Design Edition Blau Türpappen ohne Kurbellöcher hinten (wenn wer alle 4 hat, die nehme ich auch gerne) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
roland24 Geschrieben: 1. August 2014 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 1. August 2014 Meiner Meinung nach hat man in diesem Fall ein Recht auf Gewährleistung, da die Frist bei beweglichen Sachen 2 Jahre beträgt. Wurde die Frist um ein Jahr verkürzt, was bei beweglichen, gebrauchten Sachen möglich wäre, dann ist es wahrscheinlich zu spät. Die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein, d.h. du müsstest, wie denjo77 schon geschrieben hat, das Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt des Kaufes beweisen. In der Gewährleistung sind übrigens Fehler und Mangel abgedeckt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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