Allradfuchs Geschrieben: 8. März 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 8. März 2014 Servus, Hab da ne Rechtfrage. Hab im November beim Ktm händler eine gebrauchte ktm exc gekauft, war nicht ganz billig, aber ich dachte ok. Vom händler, passt schon. Bin bisher ca. 300km gefahren. Bzw. 6h oder so. Ist nun schon zum 2. mal zur Reperatur wegen dem gleichen Problem. Seit 2 wochen ist Sie nun wieder beim Händler und auf Anruf bekam ich keine Auskunft. Nur die Aussage, ich Rufe an wenn Sie fertig ist. Ehrlich gsagt nervts mich Tierisch. Hab keinen bock mehr auf die Karre. Kann ich das Teil zurück geben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mz47 Geschrieben: 8. März 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 8. März 2014 ich glaube in der Vorlesung gehört zu haben, dass nach dreimaliger Nachbesserung ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist. will aber nichts beschwören Gesendet von meinem Nexus 5 mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
R-TO-THE-L Geschrieben: 9. März 2014 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 9. März 2014 Obs wirklich dreimal ist weiß ich auch nicht, allerdings hat mz47 recht, man muss dem Verkäufer eine Chance zur Nachbesserung geben, das hast du ja schon getan; sprich den Verkäufer doch einfach mal drauf an Zitieren Oh, I'm an alien, I'm a legal alien Ein Franke in München Zwischen Hochschule und Satelliten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
toschu Geschrieben: 9. März 2014 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 9. März 2014 (bearbeitet) Soweit mir bekannt, kennt das BGB keine Festlegung zur Häufigkeit des Rechts zur Nachbesserung. Oft steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers ein solcher Passus drin, dass dem Verkäufer x Mal (i.d.R. zweimal) das Recht zur Nachbesserung gegeben werden muss und erst dann (beim dritten Auftreten (desselben?) Mangels) eine Wandelung ausgesprochen werden soll/darf/kann. Über die Behandlung in der Rechtsprechung können aber eher die aktiven Juristen hier was sagen ... Bearbeitet: 9. März 2014 von toschu Zitieren ... seit 4.474 Tagen wieder im E30 unterwegs! Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passra Geschrieben: 9. März 2014 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 9. März 2014 Wenn du sowas vorhast, alles schriftlich machen. Fristen setzen, Nachfrist setzen, Rücknahme einfordern. Immer alles per EINSCHREIBEN mit Rückschein.Und vielleicht VORHER mal von einem Anwalt beraten lassen. Teilweise ist bei der Rechtsschutzversicherung eine Beratung mit dabei. Oder über die ADAC-Mitgliedschaft. ServusManfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Peter_S Geschrieben: 10. März 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 10. März 2014 Vorsicht.....das ist kein normales Strassenmotorrad, sondern eine echteSportenduro, die üblicherweise auch wettbewerbsmässig eingesetzt wird. Da gibt es oft nur sehr eingeschränkte Garantie, Gewährleistung und ähnliches. Besonders, weil die Dinger immer mit gedrosselter Leistung die Strassenzulassung bekommen haben und dann niemand so rumfährt. Hilfreich wäre jetzt mal zu wissen welches Modell und Baujahr, was genaudefekt ist und was in Deinem Kaufvertrag steht. VG Peter Zitieren Ein Leben ohne E30 ist möglich, aber nicht sinnvoll http://www.zroadster.com/forum/styles/zroadster/xenforo/smilies.zroadster/geh_wech_mb.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 10. März 2014 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 10. März 2014 Wichtig ist erst einmal was im Vertrag steht, ob Wettbewerb oder nicht ist erst einmal egal.Durchlesen und versuchen zu verstehen. Dann erst einmal reden mit dem Mann, vielleicht nimmer er zurück oder stellt zumindest leihweise Ersatz (da aber aufpassen mit Kosten und Haftung, also z. B. Selbstbeteiligung) Wenns nicht klappt, Anwalt. Dann wirds eh alles Schriftlich, dauert Jahre und ist unerquicklich Wer P und B an der falschen Stelle findet, darf Sie behalten. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Allradfuchs Geschrieben: 10. März 2014 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 10. März 2014 Werde Freitag beim Händler vorbeifahren. Und ihn mal darauf ansprechen. Was genau los ist, weiß ich nicht sagt er mir auch nicht. Ist ne 2007er 525 exc Factory. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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