SuperSprint Geschrieben: 21. Februar 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2014 Hallo! Weis jemand von euch wie die rechtliche lage bei oben genannter sachlage ist?Fahrzeug wurde komplett umgebaut-und wurde im umgebauten Zustand noch keinem tüv prüfer vorgeführt-sprich es erfolgte noch keine Eintragung. Darf ich das kfz für Testzwecke mit einer roten Nummer oder kurzzeitkennzeichen bewegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mitch 325i Geschrieben: 21. Februar 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2014 Ja selbstverständlich. Hab damals auch 5 Tages pappen geholt um zu testen bzw beim TÜV vorzuführen. Bei roten Nummern is das normalerweise das selbe bloß das diese eig nur zu Überführung dienen. Mit beiden bist du aber auf der sicheren Seite! Zitieren Gruß Micha Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MuDvAyNe Geschrieben: 21. Februar 2014 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2014 Man darf auch mit roten Nummern Testfahrten machen.Zumindest ist es bei einer Autowerkstatt so. Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SuperSprint Geschrieben: 21. Februar 2014 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2014 Danke für die antwort!Mit dem roten kennzeichen ist das aber nicht mehr so ganz einfach denke ich.Laut eines artikels im internet dürfen diese nur noch von "händlern" genutzt werden.U.a. Zu probefahrten bei kaufabsicht-wobei hier angeblich immer der , ich sag jetzt mal, eigentümer mit an bord sein sollte.Ich konnte allerdings nirgens finden von wann der Artikel ist.Soweit auch in etwa die Aussage eines örtlichen Polizeibeamten den ich zu rate gezogen habe. Nach meinen infos hätte ich meine Frage wohl gezielter bezüglich des kurzzeitkennzeichens stellen sollen... Was ist denn da die beste anlaufstelle um soetwas zu erfragen?Landratsamt?Tüv?Polizeidienststelle? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SuperSprint Geschrieben: 21. Februar 2014 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2014 @mudvayne: genau...nur werkstätten sind angeblich dazu befugt. Das "leih mir mal die rote nummer" is schon lange vorbei, leider. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
wolff Geschrieben: 21. Februar 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2014 wenn de ne Werkstatt findest die dir ne Rote Nummer gibt, ist das kein Problem Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jonas Geschrieben: 21. Februar 2014 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2014 Ein Problem gibt es aber wohl: wenn Dein Auto normal zugelassen ist, nur eben der Motor ist nicht eingetragen, dann darfst Du nicht eine rote Nummer verwenden. Rote Nummer zusätzlich mit gültiger Zulassung (wenn auch mit nicht eingetragenem Motor) ist wohl rechtlich nicht ok. Dann solle man besser mit der "normalen" Zulassung direkt zum TÜV fahren. Hat mir zumindest jemand nach meinem Umbau gesagt. Jonas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 22. Februar 2014 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Februar 2014 Wenns zugelassen wär, würde er sicher nicht wegen roter Nummer oder Kzk fragen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Percy Geschrieben: 22. Februar 2014 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Februar 2014 http://kurzzeit-kennzeichen.info/nutzungshinweise.htm Ich hätte ja entweder einen ""Käufer"" dabei ....oder würde zum Tüv düsen und nen Kaffee trinken ( bei unserem ist der echt lecker ) gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.