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Motorumbau für Testzwecke mit roter nummer bewegen


SuperSprint
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Hallo!

 

Weis jemand von euch wie die rechtliche lage bei oben genannter sachlage ist?

Fahrzeug wurde komplett umgebaut-und wurde im umgebauten Zustand noch keinem tüv prüfer vorgeführt-sprich es erfolgte noch keine Eintragung.

 

Darf ich das kfz für Testzwecke mit einer roten Nummer oder kurzzeitkennzeichen bewegen?

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Ja selbstverständlich. Hab damals auch 5 Tages pappen geholt um zu testen bzw beim TÜV vorzuführen. Bei roten Nummern is das normalerweise das selbe bloß das diese eig nur zu Überführung dienen. Mit beiden bist du aber auf der sicheren Seite!

Gruß Micha

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Danke für die antwort!

Mit dem roten kennzeichen ist das aber nicht mehr so ganz einfach denke ich.

Laut eines artikels im internet dürfen diese nur noch von "händlern" genutzt werden.

U.a. Zu probefahrten bei kaufabsicht-wobei hier angeblich immer der , ich sag jetzt mal, eigentümer mit an bord sein sollte.

Ich konnte allerdings nirgens finden von wann der Artikel ist.

Soweit auch in etwa die Aussage eines örtlichen Polizeibeamten den ich zu rate gezogen habe.

 

Nach meinen infos hätte ich meine Frage wohl gezielter bezüglich des kurzzeitkennzeichens stellen sollen...

 

Was ist denn da die beste anlaufstelle um soetwas zu erfragen?

Landratsamt?

Tüv?

Polizeidienststelle?

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Ein Problem gibt es aber wohl: wenn Dein Auto normal zugelassen ist, nur eben der Motor ist nicht eingetragen, dann darfst Du nicht eine rote Nummer verwenden.

 

Rote Nummer zusätzlich mit gültiger Zulassung (wenn auch mit nicht eingetragenem Motor) ist wohl rechtlich nicht ok. Dann solle man besser mit der "normalen" Zulassung direkt zum TÜV fahren.

 

Hat mir zumindest jemand nach meinem Umbau gesagt.

 

Jonas

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