Projekt X 1/4 Geschrieben: 16. Februar 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 (bearbeitet) Moin, ich habe seit Jahren ein Magnet-Gelblicht (BOSCH RKLE 110 mit E-Prüfzeichen und -Nummer) im Kofferraum, welches ich benutze, wenn ich zu einem Unfall oder einem Pannenfahrzeug dazu komme und die Gefahrenstelle nicht ausreichend abgesichert ist (z. B. in der Kurve oder in blöden Einmündungen oder so), also im stehenden Verkehr. Ich mache das nicht gewerblich, sondern im Rahmen der ersten Hilfe im Straßenverkehr als Privatperson.Vor etwa 10 Jahren habe ich mich mal beim ADAC und bei der ortsansässigen Rennleitung erkundigt und von beiden die Auskunft bekommen, daß rechtlich nichts dagegen spricht, wenn der Wagen, auf dem das Ding sitzt, steht und nicht fährt.Also habe ich das Gelblicht, wenn nötig benutzt und von Autofahrern und auch von den diversen Polizisten immer wieder das Lob bekommen ":daumen:tolle Idee, das sieht man wenigstens".Nun meinte kürzlich der Fahrlehrer meiner Süßen, das Ding sei auch im stehenden Verkehr nicht erlaubt:-[ und würde zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs führen:watch:. Na ja, vielleicht hat sich rechtlich da was geändert, kann sein. Aber zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs kann es, so denke ich, nicht führen, da das Gelblicht ja nicht fest an´s Auto dran gebaut ist. Wie seht Ihr das? Hat der Fahrlehrer Recht8-/? Darf ich das Ding wirklich nicht benutzen? Erlischt andernfalls tatsächlich die ABE? Den ADAC kann ich nicht mehr fragen, weil ich schon seit zwei Jahren das Geld spare und die Sheriffs hier gibt´s nicht mehr. Das nächste Polizeirevier habe ich schon zwei mal gefragt, warte aber immer noch auf Feedback von denen:rot:. Gruß, Erik. Bearbeitet: 16. Februar 2014 von Projekt X 1/4 Mir ist noch was eingefallen Zitieren Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 16. Februar 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 so einen Blödsinn bezüglich der ABE hab ich noch nie gehört!und ja, im fließenden Verkehr wäre der Einsatz nur mit einer Sondergenehmigung möglich!Als Warnlampe (gibts ja auch mit Batteriebetrieb) die man überall anbringen kann, ist das was anderes.Im Prinzip ist das nichts anderes als die Warnblinkanlage, welche genauso gern als Parker in zweiter Reihe benutzt wird, obwohl dafür nicht zulässig.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 16. Februar 2014 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 die abe kann erst erlöschen wenn das fahrzeug bewegt wird. ich bin sogar der meinung das für nen anbau einer gelben leuchte keine sondergenehmigung nötig ist. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 16. Februar 2014 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 die abe kann erst erlöschen wenn das fahrzeug bewegt wird. ich bin sogar der meinung das für nen anbau einer gelben leuchte keine sondergenehmigung nötig ist.für den Anbau nicht und auch nicht für das bewegen im fließenden Verkehr mit der Leuchte.Erst das Einschalten bedarf einer Sonder- oder Ausnahmegenehmigung durch die Kommune, dem Kreis oder das Land. Bei einer Magnetleuchte wird aber auch beim bewegen des Fahrzeugs keine ABE erlöschen; die wäre ja mit der Abnahme schnell wieder hergestellt.Da greifen ganz andere Regularien, gegen die man verstoßen hat.Eine höhere Stufe wäre so ein nettes Blaulicht, wie es an den Dienstfahrzeugen unserer Regierungsmitglieder manchmal angebracht wird. Zurück zum TE:hier hast du nichts zu befürchten und auch wenn du damit einen abschleppen solltest, ist das immer noch im Bereich der Verhältnismäßigkeit. Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 16. Februar 2014 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 haste da nen gesetzestext für die sondergenehmigung? weder mein tiefladerzugfahrzeug noch mein presswagen hatten eine genehmigung in den papieren. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
335i_AlpinweißII_HDH Geschrieben: 16. Februar 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 Hier mal für fest angebrachte unter (4) http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php Zitieren Bei ebay BMW-Teile Du bekommst. Nur doppelten Preis bezahlen Du mußt. Die dunkle Seite der Macht dort herrscht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 16. Februar 2014 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 okay das der presswagen die "palaverlampen" hat geht daraus hervor. warum aber mein absetzmuldenkipper die hatte nur weil er bei uns in der firma als tiefladerzugmaschine eingesetzt wurde..... das nen panenfahrzeug als pannenfahrzeug in den papieren deklariert sein muss ist mir aber auch neu. naja wie dem auch sei: ich kann mir nich vorstellen das man wenn man erste hife geleistet hat und versucht hat die unfallstelle abzusichern das man dann hinterher wegen der benutzung der palaverlampe nen strafzettel bekommt Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Projekt X 1/4 Geschrieben: 16. Februar 2014 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Februar 2014 ... Eine höhere Stufe wäre so ein nettes Blaulicht, wie es an den Dienstfahrzeugen unserer Regierungsmitglieder manchmal angebracht wird ...Wenn ich mit Blaulicht fahren will, dann warte ich, bis mein Pieper losgeht und mach bei unserem großen TLF das Fiamm-Horn an:D.Im Ernst, mir gings nur darum, ob sich da im Gesetzestext was geändert hat. Die popelige Warnblinkanlage beachtet heutzutage keine Sau mehr und man brettert mit unverminderter Geschwindigkeit vorbei. So ´n Gelblicht wird wenigstens ein kleines bißchen beachtet.Übrigens: Daß man so ´n batteriebetriebetriebenes "Spielzeug"-Gelblicht im Baumarkt kaufen kann heißt noch lange nicht, daß es zulässig ist. Ich kann mir auch ´n Blaulicht und ´n Martinshorn kaufen, kein Problem. Nur anbauen oder sogar betreiben darf ich ´s nicht, sonst gibt´s von der Rennleitung. Gruß, Erik. Zitieren Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Percy Geschrieben: 17. Februar 2014 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Februar 2014 Eventl hängt sich der Fahrlehrer ja an dem MAGNETEN auf, denn eine Tragbare bzw SELBSTSTEHENDE Warnleuchte muß teilweise sogar mit geführt werden und im Bedarfsfall natürlich dann auch eingesetzt werden ( zb ADR Transporte ) Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Projekt X 1/4 Geschrieben: 18. Februar 2014 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Februar 2014 Hääh? Das hab ich jetzt nicht verstanden, bitte nochmal langsam zum mitschreiben. Gruß, Erik. Zitieren Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 18. Februar 2014 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Februar 2014 Es geht darum, dass es einen Unterschied macht, ob das eine unabhängige Leuchte ist (mit Standfüssen) oder etwas das man ans Auto "pappen" kann (mit Magnet).Möglicherweise sieht der Fahrlehrer hier das Problem, weil so batteriebetriebene Warn-/Blink-/Arbeitsleuchten gibt es ja zuhauf Klick Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.