peitschle Geschrieben: 14. Februar 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Februar 2014 Hallo! Ich finde leider keine eindeutige Aussage zu meinem Problem, falls es doch eine Antwort gibt, dann sendet mir doch bitte den Link zu. Ich habe noch wenige Tage Zeit einen 325i Motor günstig mit sämtlichen Anbauteilen zu kaufen. Mein 325e 122ps hat einen Zylinderkopfdichtungsdefekt.Ein Variante 1 Umbau käme in Frage, allerdings hat der Motor auch schon 460tsd Kilometer und die Kosten wären ähnlich. Das Fahrzeug wird technisch über längeren Zeitraum auf Vordermann gebracht. Angestrebt wird ein H-Kennzeichen im Sommer 2015. Erkennt man ohne weiteres einen m20b25, an dessen Stelle eigentlich ein m20b27 sitzen müsste? Die Oldtimer-Auflagen besagen folgendes: "Ausnahmen:- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieserMotor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß essich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, derbereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicherHersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten." Vor 30 Jahren gab es noch keinen m20b25, richtig? 5 Prozent sind leider überschritten.20 Jahre eingebaut ist er auch nicht. Kann ich das Risiko eingehen, eingetragen bekomme ich auf jedenfalls oder, wenn kein H? Hat jemand Erfahrung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bpfi Geschrieben: 14. Februar 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Februar 2014 Hallo, wann kam der M20B25, war das nicht 1986? Dann mußt Du halt 1 Jahr länger warten. Oder klär das mit dem Sachverständigen vorher mal ab. Die Jungs kann auch mal überzeugen.Hast Du keinen Kat oder warum willst Du das H? Tschüß, Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
peitschle Geschrieben: 15. Februar 2014 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Februar 2014 http://www.oldtimer-markt.de/sites/default/files/2011_04_19_vkbl_2011_s_257_-_oldtimerrichtlinie-1.pdf Mir wurde freundlicherweise dass hier geschickt. "Da steht nur Originalausführung oder Motor aus derFahrzeugbaureihe zulässig". Sprich - ein m20b25 dürfte ja auch gehen.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
esgey Geschrieben: 15. Februar 2014 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Februar 2014 Ja, das geht alles!Du dürftest sogar einen M50 einbauen, wenn der Bj. 95 ist. Aktuell dürfen Veränderungen am Fahrzeug dann bleiben, wenn sie vor 20 Jahren möglich gewesen wären. Unabhängig davon, ob sie auch vor 20 Jahren durchgeführt wurden. Zitieren Aktuell suche ich: Lenkstockhebel aus Airbagfahrzeug mit BC2 oder Intensivreinigung M-Technic Federn Cabrio Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
daen86 Geschrieben: 15. Februar 2014 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Februar 2014 geil, dann bekommt meiner ja dann auch mal ein H Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 15. Februar 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Februar 2014 geil, dann bekommt meiner ja dann auch mal ein H wer sagt das? Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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