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Versicherungsfrage


karsten76
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Hallo,

 

ich hatte mit meinem Cabbi im letzten Jahr einen Wildunfall. Der Wagen hatte Totalschaden und ich habe nach Abzug des Restwertes und Selbstbeteilung 3.800 € (Teilkasko) von der Versicherung erhalten.

 

Ich habe den Frontschaden nun behoben und den Wagen komplett neu lackieren lasse. Die alte Windschutzscheibe habe ich ausbauen lassen und möchte sie nun gegen eine neue ersetzen.

 

Nun mein weiteres Vorgehen und meine Frage:

 

Der Wagen hat ein Saisonkennzeichen (April bis September). Ich werde die Rechnung der Versicherung abwarten und bezahlen. Dann werde ich Anfang April erneut über die Teilkaskoversicherung (150 € SB) die Windschutzscheibe tauschen lassen.

 

Wird es da Probleme geben? Der Wagen hatte ja bereits einen Totalschaden. Könnte die Versicherung sagen, warum für einen Wagen mit Totalschaden nochmal Geld für bezahlen.

 

Könnte ich ganz dreist sein, die Teilkasko auf 0 Euro SB umstellen und mir die gesamte Rechnung von der Versicherung erstatten lassen? Meine Versicherung ist die HUK 24.

 

Danke für die Anwort

 

Karsten

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ähm, ich glaube, dass Fragen nach Versicherungsbetrug hier nicht gerne gesehen werden!

Und dass du das vorhast, ist ziemlich eindeutig!

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Ja bei Glasbruch, wenn z.B. die Scheiben Milchig werden und der TÜV das bemängelt ist das kein Glasbruch oder du einfach nach dem Eiskratzen ne neue Scheibe möchtest. Und einfach die SB auf 0€ stellen kurz den etwas höheren Beitrag bezahlen, Schaden machen und danach am besten wieder auf Haftpflicht gehen, sowas sehen die Jungs gerne.

 

Wenn ein Auto als Wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet ist und dir fährt einer auf die Kiste rauf hast du auch ein Problem. Dann musst du die Fachgerechte Instandsetzung Nachweisen,wenn du es unter der Hand hast machen lassen musste ein extra Gutachten erstellen lassen das die Reparatur fachmännisch ausgeführt wurde. Grenze für Wirtschaftlichen Totalschaden sind ca 120% der Wiederbeschaffungswert. Sollte der z.B in den nächsten Jahren steigen ist es auch wieder positiv im erneuten Schadensfall.

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Ja, ich habe den Wagen gemeinsam mit meinem Schwager repariert. Einen neuen Schlossträger (Vorderwand) haben wir eingeschweisst. Kotflügel, Schürze und Scheinwerfer wurden ersetzt. Passt alles wieder.

 

Hatte ich mir schon gedacht, dass es ein Umstellen auf die Teilkasko auf 0,00 € SB ein bischen heftig ist. Werde das auch nicht machen.

 

Will ja auch keinen Versicherungsbetrug begehen.

 

Werde mal zum TÜV und Carglass fahren und mich beraten lassen.

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Kauf die Scheibe doch einfach so, die kostet doch nicht die Welt.

Das rentiert sich doch gar nicht die mit der Versicherung abzurechnen.

Einbauen kann man sie ja selber.

 

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

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Egal ob mit oder ohne SB, die Versicherung ist erst bei Glasbruch in der Regulierungspflicht.

 

Die erfolgte Reparatur solltest du der Versicherung melden, am besten Fotos beifügen und die Bereitschaft signalisieren, das auch gerne von deren Gutachter in Augenschein nehmen zu lassen.

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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