E30-Heizer Geschrieben: 1. Dezember 2013 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Dezember 2013 nun ja, da mit dem EU-recht ist aber auch was dran Eben. Das Problem ist nur, das unsere Beamten nur die nationalen Gesetze kennen bzw auch gar keine Lust haben sich mit den ganzen EU-Regelungen auseinanderzusetzen solange sie sich einfach auf nationales Recht berufen können.Es muss leider immer erst ein EugH Urteil geben bevor dann auch danach gehandelt wird bzw dann Amtsanordnungen abgegeben werden die die Stellen dazu zwingen nach einem EuGH Urteil zu handeln. Letztendlich interessiert mich als Verbraucher nur der Sinn der ECE-Regelung und dieser ist eben das Verbraucher Teile verwenden können ohne weitere Abnahme wenn dieses Teil für das Auto entsprechend genehmigt wurde - also hier eben org. gelbe SW für den E30. Sich also sicher sein können das diese Teile erlaubt sind. Wäre das nicht so, wäre die ganze ECE-Regelung sinnlos. Diese Regelung wurde ja gerade deshalb erschaffen um eine Länderübergreifende Einheit zu schaffen. Sie kann ja auch nur dann erfolgreich sein, wenn nationale Regelungen dieser untergeordnet sind. Denn schon allein vom Bürokratischen Aufwand her ist es kaum möglich jedes Gesetz und jede nationale Verordnung anzupassen. Deshalb verlieren Gesetze und Verordnungen die der Regelung bzw dem Abkommen entgegen stehen automatisch ihre Gültigkeit. Hat ein Mitgliedsstaat eine Regelung akzeptiert, so ist er (völker)rechtlich daran gebunden. Er verpflichtet sich, Fahrzeuge oder Teile, die entsprechend der Regelung genehmigt wurden, ohne weitere Genehmigung im eigenen Land zu akzeptieren/zuzulassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 1. Dezember 2013 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Dezember 2013 ... und im Verkehrsfunk labern die immer von Geisterfahrer, dabei nehmen die nur ihr "EU-Völkerechtlich verbrieftes Linksfahrerecht" war. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Quertreiber Geschrieben: 1. Dezember 2013 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Dezember 2013 Führt mal so eine Diskussion mit der Polizei und ihr landet bestimmt in einer Gummizelle neben Ingo ! Solange TÜV etc. und Polizei nur dieses kennen , sitzen sie am längeren Hebel , Punkt ! Da könnt ihr jetzt auf euer EU-Recht pochen , wie ihr wollt ! Paragraph 50, Absatz 1 der StVZO sagt was anderes. "§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht. (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden." Zitieren Nach Flex kommt Ab!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 1. Dezember 2013 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Dezember 2013 Das steht aber nicht nur in der STVZO, sondern auch in der ECE R48....Der Heizer peilt einfach nicht den Unterschied zwischen den unterschiedlichen Richtlinien und deren Bedeutung bzw. deren Anerkennungsvorschriften.... Vielleicht könntest Du mal damit aufhören andere mit FALSCHEN Aussaugen im www ins offene Messer rennen zu lassen. Weil deren Strafzettel wirst Du ja nicht zahlen, oder? Wenn Du der festen Überzeugung bist im Recht zu sein:Bau sie dir an... fahr zum TÜV... falle durch... erhebe KLAGE... bis zum EuGH.....Du wirst ja gewinnen. Ist also kein Kostenrisiko bei. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M50 Geschrieben: 10. Dezember 2013 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Dezember 2013 Also gelbe Scheinwerfer sind nicht zugelassen . Ausnahme Nebelscheinwerfer. Hab einen Bekannten beim TÜV und der wird es wohl in der Prüfstelle wissen.Ausnahmen wird es wohl geben WENN das Fahrzeug oder der Typ nie in Deutschland verkauft wurde oder Kulturgut ist bzw. Weit vor der Zulassung des E30, und es dann wirklich keine anderen Scheinwerfer gibt. Das ist wie mit dem US Kennzeichenformat . Wenn man es auf europäischen Standard bringen kann wird es wohl gemacht werden müssen .Ausnahmen werden hier wohl wieder Fahrzeuge sein die RICHTIG Kohle kosten. Das gleiche wurde schon oft mit RallyeGolf Scheinwerfer versucht bei den VW Fahrern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ICH Geschrieben: 10. Dezember 2013 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Dezember 2013 Was mich jedoch immer noch interessieren würde ist die Definition von "weißem Licht". Zitieren Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 10. Dezember 2013 #32 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Dezember 2013 (bearbeitet) Aus der ECE R8: Die Farbmerkmale müssen, ausgedrückt in den CIE-Farbwertanteilen, innerhalb folgender Grenzen liegen:Hellgelber Filter (Blende oder Abschlussscheibe) Grenze gegen roty ≥ 0,138 + 0,580 x Grenze gegen grüny ≤ 1,29 x – 0,100 Grenze gegen weißy ≥ – x + 0,966 Grenze gegen den Spektralfarbenzugy ≤ – x + 0,992 Dies kann auch wie folgt ausgedrückt werden:Farbtongleiche Wellenlänge575 nm bis 585 nmSpektraler Farbanteil0,90 bis 0,98. Der Transmissionsgrad muss ≥ 0,78 sein, wenn er mit einer Lichtquelle der Farbtemperatur 2 856 K bestimmt wird Bearbeitet: 10. Dezember 2013 von VD Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 10. Dezember 2013 #33 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Dezember 2013 Wie im anderen Thread übrigens schon geschrieben (aber hier ist ja die Verlinkung zu diesem weg): Zitat aus der ECE R8: 10.BEMERKUNG ZUR FARBEJede Genehmigung nach dieser Regelung wird nach Abschntt 7.1 für einen Scheinwerfertyp erteilt, der weißes oder hellgelbes Licht ausstrahlt. Artikel 3 des Übereinkommens, zu dem diese Regelung eine Anlage ist, hindert demnach die Vertragsparteien nicht, an den von ihnen zugelassenen Fahrzeugen Scheinwerfer zu verbieten, die weißes oder hellgelbes Licht ausstrahlen. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ICH Geschrieben: 10. Dezember 2013 #34 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Dezember 2013 Die Farbmerkmale müssen, ausgedrückt in den CIE-Farbwertanteilen, innerhalb folgender Grenzen liegen:Hellgelber Filter (Blende oder Abschlussscheibe) Grenze gegen roty ≥ 0,138 + 0,580 x Grenze gegen grüny ≤ 1,29 x – 0,100 Grenze gegen weißy ≥ – x + 0,966 Grenze gegen den Spektralfarbenzugy ≤ – x + 0,992 Dies kann auch wie folgt ausgedrückt werden:Farbtongleiche Wellenlänge575 nm bis 585 nmSpektraler Farbanteil0,90 bis 0,98. Der Transmissionsgrad muss ≥ 0,78 sein, wenn er mit einer Lichtquelle der Farbtemperatur 2 856 K bestimmt wird Das ist jetzt aber wenn ich das richtig sehe für "hellgelb", in welchem Bereich muss "weiß" liegen? Zitieren Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 10. Dezember 2013 #35 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Dezember 2013 Das finden wir dann in der ECE R48: 2.29. Farbe des von einer Einrichtung abgestrahlten Lichts -----------------------------------------------------------------------------2.29.1. „Weiß“ bezeichnet die Farbwertanteile (x, y) ( 5 ) des abgestrahlten Lichts in den Farbräumen, die durch die nachstehenden Grenzwerte bestimmt sind:W 12 Grenze gegen Grün: y = 0,150 + 0,640 xW 23 Grenze gegen Gelbgrün: y = 0,440W 34 Grenze gegen Gelb: x = 0,500W 45 Grenze gegen Purpurrot: y = 0,382W 56 Grenze gegen Purpur: y = 0,050 + 0,750 xW 61 Grenze gegen Blau: x = 0,310 Dabei gelten folgende Schnittpunkte: W 1 x=0,310; y=0,348W 2 x=0,453; y=0,440W 3 x=0,500; y=0,440W 4 x=0,500; y=0,382W 5 x=0,443; y=0,382W 6 x=0,310; y=0,283 ----------------------------------------------------------------------------- 2.29.2. „Hellgelb“ bezeichnet die Farbwertanteile (x, y) ( 5 ) des abgestrahlten Lichts in den Farbräumen, die durch die nachstehenden Grenzwerte bestimmt sind:SY 12 Grenze gegen Grün: y = 1,290 x - 0,100SY 23 SpektralfarbenzugSY 34 Grenze gegen Rot: y = 0,138 + 0,580 xSY 45 Grenze gegen Gelbweiß: y = 0,440SY 51 Grenze gegen Weiß: y = 0,940 – x Dabei gelten folgende Schnittpunkte: SY 1 x=0,454; y=0,486SY 2 x=0,480; y=0,519SY 3 x=0,545; y=0,454SY 4 x=0,521; y=0,440SY 5 x=0,500; y=0,440 ----------------------------------------------------------------------------- Jetzt hab ich genug vom kopieren! Wer jetzt noch Infos haben will, solle sie sich bitte selber anlesen: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/un-ece-regelungen.html?nn=58354#doc20394bodyText3 Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
whuzabi Geschrieben: 20. Dezember 2013 #36 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Dezember 2013 Gilt selbiges eigentlich auch für österreich?Es gibt ja noch diese scheinwerferfolien....sollte mann aufgehalten werden reisst man die folie ab und dürfte weiterfahren oder irre ich mich da? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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