RoadrunnerM5t Geschrieben: 25. November 2013 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 25. November 2013 Moin moin,habe einen Satz original gelbe BMW e30 Scheinwerfer. Dachte erst die sind mit gelber Farbe lackiert,doch die sind ECHT,blieben nachdem ich sie mit Verdünner abrieb GELB:D.Was nun?,besteht ein Intresse an sowas,und wie hoch werden die gehandelt??? Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325i Andy Geschrieben: 25. November 2013 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 25. November 2013 Hi grüß dichIch würd die bei Ebay reintun,da bieten sie sich strubbelich. Ich schätz mal so 100,00 bis 150,00 TalersIch glaub aber nich das man die hier in Deutschland fahren darf,eher Frankreich Belgien oder HollandGrüßleAndy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 25. November 2013 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 25. November 2013 Ja da sind FOLIERTE angeboten,die sind ebend ECHT,mit E Prüfzeichen. Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Rick Geschrieben: 25. November 2013 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 25. November 2013 Echte sollten gut 200€+ bringen, wenn die Auktion zur Primetime endet sowieso. Auf die Dinger wird ja fast genau so verrückt geboten, wie auf MHW's und Co... :O Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 25. November 2013 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. November 2013 bei motorsportlern recht begehrt. in D zur fahrbahnbeleuchtung definitiv NICHT erlaubt.gruß harry Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Heizer Geschrieben: 26. November 2013 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 E-Prüfzeichen "Alle Mitgliedsstaaten des Abkommens können die einzelnen Regelungen akzeptieren, müssen dies jedoch nicht. Hat ein Mitgliedsstaat eine Regelung akzeptiert, so ist er (völker)rechtlich daran gebunden. Er verpflichtet sich, Fahrzeuge oder Teile, die entsprechend der Regelung genehmigt wurden, ohne weitere Genehmigung im eigenen Land zu akzeptieren/zuzulassen (vgl. etwa für die Bundesrepublik § 21a Abs. 1 StVZO). " Deutschland hat die ECE-Regelung für Schweinwerfer etc akzeptiert. Damit steht diese Regelung über nationalem Recht. Hat der gelbe Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen und ist für den E30 bestimmt muss D das akzeptieren. Andere sehen das anders, aber wäre das nicht so, wäre das ganze Abkommen ja auch schwachsinnig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
storch-motorsport Geschrieben: 26. November 2013 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Paragraph 50, Absatz 1 der StVZO sagt was anderes. "§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht. (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden." Wir leben BMW! Zitieren STORCH MOTORSPORTFREUDE AM FAHREN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Heizer Geschrieben: 26. November 2013 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Und was ist jetzt höherwertig, die STVZO oder das ECE-Abkommen nach Völkerrecht ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
storch-motorsport Geschrieben: 26. November 2013 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Die Zulassungsordnung.. Weil streng genommen dein Auto theoretisch die Betriebserlaubnis verliert wenn es dieser nicht entspricht. Wir leben BMW! Zitieren STORCH MOTORSPORTFREUDE AM FAHREN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Heizer Geschrieben: 26. November 2013 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Das ist falsch. Nationales recht kann nicht Internationales Recht brechen. Nur umgekehrt. Völkerrecht steht über nationalem Recht. Lese nochmal den Text: "Alle Mitgliedsstaaten des Abkommens können die einzelnen Regelungen akzeptieren, müssen dies jedoch nicht. Hat ein Mitgliedsstaat eine Regelung akzeptiert, so ist er (völker)rechtlich daran gebunden. Er verpflichtet sich, Fahrzeuge oder Teile, die entsprechend der Regelung genehmigt wurden, ohne weitere Genehmigung im eigenen Land zu akzeptieren/zuzulassen (vgl. etwa für die Bundesrepublik § 21a Abs. 1 StVZO). " Deutschland hat sich verpflichtet diese Teile zu akzeptieren, schließt aber mit der STVZO zugelassene Teile ( hier eben die gelben Scheinwerfer aus ). Genau das ist eben nicht möglich. Die BE kann also in diesem Fall nicht erlöschen. Erst nach 1992 wurden die Bestimmungen der ECE-Prüfrichtlinien auch EU-weit dahingehend geändert das Scheinwerfer weiß sein müssen. Alle davor genehmigten Scheinwerfer - eben auch die gelben behalten aber ihre Genehmigung, da diese in keinem Rechtsakt entzogen wurde. Es dürfen also nur keine neuen gelben Scheinwerfer mehr genehmigt werden. Ein Hersteller kann aber selbst heute noch gelbe SW für den E30 oder einen VW Käfer herstellen wenn der Hersteller dafür schon eine ECE-Genehmigung hat. Er bekommt eben nur keine neue Genehmigung mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Resident Evil Geschrieben: 26. November 2013 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 (bearbeitet) Bearbeitet: 26. November 2013 von Resident Evil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
storch-motorsport Geschrieben: 26. November 2013 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Das wusste ich nicht. Lerne aber gern dazu :) Wir leben BMW! Zitieren STORCH MOTORSPORTFREUDE AM FAHREN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 26. November 2013 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Das wusste ich nicht. Lerne aber gern dazu :) Wir leben BMW! Es stimmt ja auch nicht was der Heizer da von sich gibt!Seine Überlegungen sind klipp und klar in dem verlinkten Thread widerlegt. Er mag es nur nicht einsehen! Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
storch-motorsport Geschrieben: 26. November 2013 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Mein TÜV-Prüfer sagt mir genau das, was ich schon geschrieben habe. Entspricht das Fahrzeug nicht der StVZO erlischt theoretisch auch die Betriebserlaubnis. Also gelbe Hauptscheinwerfer und Fernlichter in D sind nicht zugelassen. Ähnlich ist es mit Nebelscheinwerfern... Wir leben BMW! Zitieren STORCH MOTORSPORTFREUDE AM FAHREN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 26. November 2013 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Mein TÜV-Prüfer sagt mir genau das, was ich schon geschrieben habe. Entspricht das Fahrzeug nicht der StVZO erlischt theoretisch auch die Betriebserlaubnis. Also gelbe Hauptscheinwerfer und Fernlichter in D sind nicht zugelassen. Ähnlich ist es mit Nebelscheinwerfern... Wir leben BMW! Die wiederum dürften zulässig sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
storch-motorsport Geschrieben: 26. November 2013 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Tatsache. Paragraph 52, Absatz 1 StVZO besagt "weißes oder hellgelbes Licht" Wir leben BMW! Zitieren STORCH MOTORSPORTFREUDE AM FAHREN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 26. November 2013 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Storch.... es ist ein wenig komplizierter... Bitte lies Dir den Link durch. Da ist alles haarklein auseinanderklamüsert! Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
storch-motorsport Geschrieben: 26. November 2013 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Ging nur darum wie es grundsätzlich ist. Wollte keine Einzelheitendiskussion starten. Grundsätzlich gilt das was in der StVZO steht und das wurde ja oft gepostet jetzt... Wir leben BMW! Zitieren STORCH MOTORSPORTFREUDE AM FAHREN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
PaulPanzer Geschrieben: 26. November 2013 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 waere daran interessiert!mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 26. November 2013 Autor #20 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 517,94euro bei Schmiedmann:eek: Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Wuschli1 Geschrieben: 26. November 2013 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Ja sag doch mal was dir vorstellst für die 2 gelben dinger ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 26. November 2013 Autor #22 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Sind ja neuwertig,was ist da jetzt realistisch. Ist BMW jetzt billiger als Schmiedmann??? Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 26. November 2013 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 nun ja, da mit dem EU-recht ist aber auch was dran. vor gericht hätte das mit der FZV wohl keinen bestand.ich spreche da aus erfahrung im zusammenhang mit einer satschüssel auf dem balkon. habe vor dem berliner landgericht mit grundlage einer entscheidung der EU-kommission recht bekommen. auch in zweiter instanz. der richter kannte diese entscheidung nicht und mußte der rechtsfolge nachkommen ! ich hab mal beim freundlichen einen gelben scheini bestellt und so um die 60 € bezahlt.gruß harry Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 26. November 2013 Autor #24 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2013 Hat sich erledigt,sie haben einen neuen Platz gefunden,somit kann das hier geschlossen werden,DANKE Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
R-TO-THE-L Geschrieben: 30. November 2013 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 30. November 2013 Und ich hatte gehofft ich könnte nen Schnapper machen Zitieren Oh, I'm an alien, I'm a legal alien Ein Franke in München Zwischen Hochschule und Satelliten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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