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Gelbe scheinwerfer


RoadrunnerM5t
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Moin moin,habe einen Satz original gelbe BMW e30 Scheinwerfer. Dachte erst die sind mit gelber Farbe lackiert,doch die sind ECHT,blieben nachdem ich sie mit Verdünner abrieb GELB:D.Was nun?,besteht ein Intresse an sowas,und wie hoch werden die gehandelt???

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Hi grüß dich

Ich würd die bei Ebay reintun,da bieten sie sich strubbelich.;-) Ich schätz mal so 100,00 bis 150,00 Talers

Ich glaub aber nich das man die hier in Deutschland fahren darf,eher Frankreich Belgien oder Holland

Grüßle

Andy

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E-Prüfzeichen

 

"Alle Mitgliedsstaaten des Abkommens können die einzelnen Regelungen akzeptieren, müssen dies jedoch nicht. Hat ein Mitgliedsstaat eine Regelung akzeptiert, so ist er (völker)rechtlich daran gebunden. Er verpflichtet sich, Fahrzeuge oder Teile, die entsprechend der Regelung genehmigt wurden, ohne weitere Genehmigung im eigenen Land zu akzeptieren/zuzulassen (vgl. etwa für die Bundesrepublik § 21a Abs. 1 StVZO). "

 

 

Deutschland hat die ECE-Regelung für Schweinwerfer etc akzeptiert. Damit steht diese Regelung über nationalem Recht. Hat der gelbe Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen und ist für den E30 bestimmt muss D das akzeptieren. Andere sehen das anders, aber wäre das nicht so, wäre das ganze Abkommen ja auch schwachsinnig.

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Paragraph 50, Absatz 1 der StVZO sagt was anderes.

 

"§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

 

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden."

 

 

Wir leben BMW!

STORCH MOTORSPORT

FREUDE AM FAHREN

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Die Zulassungsordnung.. Weil streng genommen dein Auto theoretisch die Betriebserlaubnis verliert wenn es dieser nicht entspricht.

 

 

Wir leben BMW!

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FREUDE AM FAHREN

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Das ist falsch. Nationales recht kann nicht Internationales Recht brechen. Nur umgekehrt. Völkerrecht steht über nationalem Recht. Lese nochmal den Text:

 

"Alle Mitgliedsstaaten des Abkommens können die einzelnen Regelungen akzeptieren, müssen dies jedoch nicht. Hat ein Mitgliedsstaat eine Regelung akzeptiert, so ist er (völker)rechtlich daran gebunden. Er verpflichtet sich, Fahrzeuge oder Teile, die entsprechend der Regelung genehmigt wurden, ohne weitere Genehmigung im eigenen Land zu akzeptieren/zuzulassen (vgl. etwa für die Bundesrepublik § 21a Abs. 1 StVZO). "

 

 

Deutschland hat sich verpflichtet diese Teile zu akzeptieren, schließt aber mit der STVZO zugelassene Teile ( hier eben die gelben Scheinwerfer aus ). Genau das ist eben nicht möglich. Die BE kann also in diesem Fall nicht erlöschen. Erst nach 1992 wurden die Bestimmungen der ECE-Prüfrichtlinien auch EU-weit dahingehend geändert das Scheinwerfer weiß sein müssen. Alle davor genehmigten Scheinwerfer - eben auch die gelben behalten aber ihre Genehmigung, da diese in keinem Rechtsakt entzogen wurde. Es dürfen also nur keine neuen gelben Scheinwerfer mehr genehmigt werden. Ein Hersteller kann aber selbst heute noch gelbe SW für den E30 oder einen VW Käfer herstellen wenn der Hersteller dafür schon eine ECE-Genehmigung hat. Er bekommt eben nur keine neue Genehmigung mehr.

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Das wusste ich nicht. Lerne aber gern dazu :)

 

 

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Es stimmt ja auch nicht was der Heizer da von sich gibt!

Seine Überlegungen sind klipp und klar in dem verlinkten Thread widerlegt. Er mag es nur nicht einsehen! ;-)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Mein TÜV-Prüfer sagt mir genau das, was ich schon geschrieben habe. Entspricht das Fahrzeug nicht der StVZO erlischt theoretisch auch die Betriebserlaubnis. Also gelbe Hauptscheinwerfer und Fernlichter in D sind nicht zugelassen. Ähnlich ist es mit Nebelscheinwerfern...

 

 

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STORCH MOTORSPORT

FREUDE AM FAHREN

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Mein TÜV-Prüfer sagt mir genau das, was ich schon geschrieben habe. Entspricht das Fahrzeug nicht der StVZO erlischt theoretisch auch die Betriebserlaubnis. Also gelbe Hauptscheinwerfer und Fernlichter in D sind nicht zugelassen. Ähnlich ist es mit Nebelscheinwerfern...

 

 

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Die wiederum dürften zulässig sein :freak:

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Storch.... es ist ein wenig komplizierter... Bitte lies Dir den Link durch. Da ist alles haarklein auseinanderklamüsert!

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ging nur darum wie es grundsätzlich ist. Wollte keine Einzelheitendiskussion starten. Grundsätzlich gilt das was in der StVZO steht und das wurde ja oft gepostet jetzt...

 

 

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STORCH MOTORSPORT

FREUDE AM FAHREN

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Sind ja neuwertig,was ist da jetzt realistisch. Ist BMW jetzt billiger als Schmiedmann???

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nun ja, da mit dem EU-recht ist aber auch was dran. vor gericht hätte das mit der FZV wohl keinen bestand.

ich spreche da aus erfahrung im zusammenhang mit einer satschüssel auf dem balkon. habe vor dem berliner landgericht mit grundlage einer entscheidung der EU-kommission recht bekommen. auch in zweiter instanz. der richter kannte diese entscheidung nicht und mußte der rechtsfolge nachkommen !

 

ich hab mal beim freundlichen einen gelben scheini bestellt und so um die 60 € bezahlt.

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Hat sich erledigt,sie haben einen neuen Platz gefunden,somit kann das hier geschlossen werden,DANKE

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