bastelbert Geschrieben: 29. Juli 2014 #76 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juli 2014 Abgesehen davon ist man verpflichtet als Zeuge aus zu sagen (es sie denn man könnte sich selber oder Familienmitglieder belasten) und wenn man es tut, muß es der Wahrheit entsprechen. Nichts anderes ist hier passiert. Ich weiß also nicht wo das Problem ist? Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Andreas1960 Geschrieben: 30. Juli 2014 #77 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Juli 2014 Ich sehe weder ein Problem, noch finde ich etwas schwer zu verstehen. Persönlich bevorzuge ich beim Autofahren "Leben und Leben lassen" und nicht "Auge um Auge". Wenn andere das anders sehen, dann hat man eben nicht "einen Gschaftelhuber, der der Meinung war, er muß das vermeintliche Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer sanktionieren", sondern genau genommen zwei. That's all. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 30. Juli 2014 #78 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Juli 2014 naja wer die baustelle kannte weiss das es da nich einfach ist mitm 40tonner durchzukommen. was der beschuldiger gemacht hätte wenn der lkw aufgrund einer bodenwelle (die da definitiv vorhanden waren) nen schlenker hätte machen müssen...... recht haben und recht bekommen.... Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 30. Juli 2014 Autor #79 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Juli 2014 Ich sehe weder ein Problem, noch finde ich etwas schwer zu verstehen. Persönlich bevorzuge ich beim Autofahren "Leben und Leben lassen" und nicht "Auge um Auge". Wenn andere das anders sehen, dann hat man eben nicht "einen Gschaftelhuber, der der Meinung war, er muß das vermeintliche Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer sanktionieren", sondern genau genommen zwei. That's all. Da hast Du recht. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
albert_10v Geschrieben: 30. Juli 2014 #80 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Juli 2014 (bearbeitet) Wäre mir neu, das sich das Deutsche und das Österreichische Justizsystem extrem unterscheiden.Soweit mir bekannt, gibts den Tatbestand Nötigung in Österreich genauso wie in Deutschland. Nein die Justizsysteme unterscheiden sich nicht.Aber die Menschen unterscheiden sich. Man weiss hier mit dem Begriff "Verhältnismäßigkeit" noch eher etwas anzufangen (Betonung auf "noch eher"... ). Ich bewundere schon diese deutsche Genauigkeit mit der jeder nur erdenkliche Paragraph ausgelebt wird... und mit welchem Eifer seine Nächsten vernadert werden... Manchmal hab ich das Gefühl dass es gar nicht um die Sache selbst geht sondern einfach nur darum jemand anderen anschmieren zu können. edit:§105 ABGB (jusline.at):(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.Wenn man beim "ein paar km lang keinen Platz zum überholen machen" von "Gewalt" oder "gefährlicher Drohung" sprechen kann ... naja. Wie mans dreht und wendet bleibt das ein lächerlicher Eiertanz um nix. Bearbeitet: 30. Juli 2014 von albert_10v Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 31. Juli 2014 #81 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Juli 2014 Die Paragraphen an sich sagen nichts... wirklich gar nichts aus und sind darum schlicht nicht geeignet die rechtsanwendungen zu vergleichen. Und hier wird so viel durcheinander gewürfelt. In D. War der Gewaltbegriff ursprünglich so definiert das es eine physische, körperliche Einwirkung geben muss. Sprich der auffahrende muss das auto berühren... das war zu wenig. Damit war der nötigungstatbestand kaum mal erfüllt. Nun jeder psychische Einfluss reicht glücklicherweise auch nicht. Der BGH hat darum die sog. Dritte Reihe Entscheidung getroffen. Was ich damit sagen will: eine Norm kann sich harmlos anhören und ganz übel sein und eben umgekehrt. Es kommt ganz auf die Auslegung an die der gesetzesanwender heranzieht.Mit deutschen Definitionen war die tat nach dem 105ABGB genau so eine Nötigung. Rechtswidrig wäre sie auch. Die Norm unterscheidet sich kaum von 240 StGB... Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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