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Moin zusammen, ich habe eine Frage an die Zulassungsexperten bzw. zur TSN. Mein BMW ist ein 320i mit EZ 10/86. Der Wagen ist mit LE-Jetronik ausgeliefert worden und fährt damit auch heute noch. Der erste Besitzer hat einen GAT Nachrüst-Kat einbauen lassen und dieser ist auch mit der Erstzulassung eingetragen. Die TSN ist seit 1986 mit 452 angegeben. Ich habe den Kat mit der H-Zulassung ausgebaut und austragen lassen, interessanter Weise wurde die TSN dabei nicht gendert. Die eigentliche Frage ist, passt die TSN 452 zu einem Fahrzeug ohne Kat mit LE-Jet? Sollte das nicht der Fall sein, wie wäre die richtige TSN? Hintergrund ist, dass bei der AU der Prüfer einfach 452 als Typ eintippt und dann die deutlich schärferen Werte vom Fahrzeug mit Kat als Grenzen gelten. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. Viele Grüße Christian
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Hallo miteinander, ich weiß nicht ob das hier schon diskutiert wurde, in der Suche habe ich nichts gefunden. Es gab ja eine Änderung bei Kurzzeitkennzeichen: "Seit dem 1. November 2012 können Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der Zulassungsstelle des Wohnortes des Halters beantragt werden." (aus Wikipedia) Also ist es eigtl. nicht möglich von (Beispiel, das ich hatte) Bamberg nach Darmstadt zu fahren, ein Auto anzuschauen und erst bei Kauf KZK in Darmstadt erstellen zu lassen. Anscheinend haben die Leute, die sich darum kümmern gemerkt, wie ungünstig diese Regelung ist. Auf jeden Fall habe ich mit meiner Zulassungsstelle telefoniert und die haben mir gesagt: Darmstadt ruft in Bamberg an, ob irgendwas gegen mich vorliegt bzw. gegen das Ausstellen eines KZK spricht und für den (normalen) Fall, dass alles passt bekomme ich als Bamberger auch in Darmstadt mein KZK (natürlich Versicherung usw. vorrausgesetzt). Vll. hilft das dem ein oder anderen hier. Rumgesprochen hat sich das noch gar nicht, mein Kiesplatzhändler hat 100 € verloren, weil er unbedingt wetten wollte, ich bekäme kein KZK bei seiner Zulassungsstelle . Wichtig: vorher bei den entsprechenden Zulassungsstellen anrufen und abklären. Ich weiß nicht ob das im gleichen Bundesland oder so auch geht. Schönen Gruß, Düti
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Abnahmen von Anbauteilen an abgemeldetem Fahrzeug ohne TÜV
bmw4life erstellte ein Thema in Verkehr & Recht
Hallo, leider hab ich im Wiki und über google dazu nichts gefunden: Ist es möglich, an einem Fahrzeug, dass derzeit abgemeldet ist und keinen TÜV hat, Abnahmen (von TÜV oder Dekra) vornehmen zu lassen? Beispielsweise wären es in meinem Fall Alufelgen und ein Breyton Spoilerkit. Werden die Teile auch abgenommen, wenn das Fahrzeug derzeit noch nicht in einem TÜV-Fähigen Zustand ist?- 6 Antworten
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