wenn du nur drohst zu tun was du vielleicht gar nicht gewollt warst zu erledigen ohne sich der Ordnung halber in schriftlicher Form angemeldet gehabt zu haben, dann bin ich gemeint der Meinung dass es der Wichtigkeit nicht genügend nötig gescheint zu haben. Obwohl es doch statistisch gesehen eher unwahrscheinlich und doch wohl auch eher unwichtig anmutet, dass eine ausgeschriebene Drohung, die offensichtlich der mittleren Weil doch schon auch in Vergessenheit geraten und nur durch meine, ebenfalls schriftlich offenbahrten Gedanken zum peinlichen Anstosses des schlechten Gewissens eventuell angesprochener Personen hier eh zu nichts führt