Hallo erstmal, habe gegen ende Januar mein Winterauto verkauft. 318i Bj 87 107000 km Tüv bis 07/11 für 1000€ . Der Käufer ist mit seinem Kumpel gekommen, Sie sind Probe gefahren und haben den E30 sogar auf der Bühne besichtigt, alles schön und gut. Einen Tag später ruft mich der Käufer an und sagt ich soll den Wagen zurück nehmen, weil der BMW erhebliche Mängel hat. Seine Werkstatt bemängelt: Bremsen hinten erneuern, Handbremsseil links erneuern, Ölverlust beseitigen, Zündverteiler abdichten, Auspuff befestigen. Beseitigungskosten in Höhe von 515,00 € Ich habe den Wagen wie folgt bei Mobile.de beschrieben: Der E30 befindet sich für sein alter in einem guten Zustand, technisch ist der BMW 1A, Motor läuft sehr gut. Jedoch habe ich dem Käufer vor dem Kauf am Telefon gesagt, das dieser e30 kein Klassiker mehr wird, weil er an einigen Stellen durchgerostet ist und schonmal einen Unfallschaden hatte, das der Motor gut läuft, aber das man bei so einem alten Wagen öfters Geld für Instandsetzungen reinstecken muss. Sondervereinbarungen im Vertrag: Fahrzeug wurde besichtigt und Probegefahren, daher keine Garantie & Gewährleistung. Was mich an der ganzen Sache ärgert, ist das ich dem Typen am Telefon gesagt habe, das er sich das 10mal überlegen soll, ich habe ihm sogar meine Kennzeichen mitgegeben, nur damit er sich die Kosten dafür spart. Jetzt muss ich im August vor Gericht…… Was meint Ihr….??? Wie entscheidet das Gericht….?? MFG Emrah