Ich versuche es nochmal von ganz vorne zu erklären. (Ich sitze hier schon Stunden und versuche es zu verstehen und zu formulieren. Bitte Maurice korrigiere mich, wenn ich falsch liege.) Aber vorher muss man das Gesetz gelesen und verstanden haben! (das ist jetzt keine blöde Aussage, das hier jemand zu doof ist um das zu verstehen! Nur für den Fall das jemand das Unterstrichende falsch versteht.) Hier steht das super erklärt: http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm (ERBREIHENFOLGE MAL BESONDERS BEACHTEN! Es gibt Parralelen! Minderjährige Enkel ) Nun bedenke, dass das Erbverfahren NICHT eingeleitet werden konnte, weil zur der Zeit anscheinend Deutschland noch geteilt war und manche Erben, die im Westen gelebt haben (Gera liegt im alten Osten), so nicht kontaktieren konnte. Osten und Westen haben nicht zusammen gearbeitet. Dann wurde das zu den Akten gelegt. Die Leute haben NIE einen Bescheid bekommen, dass sie Erbe sind. Ihnen wurde quasi einfach nie bescheid gegeben! Deswegen war das Erbe auch nie geregelt worden! Und alles ging seinen lauf. Bis letztes Jahr Maurice die sache ins rollen gebracht hat! (zum brüllen, wenn ihr mich fragt!!) Jetzt müssen alle Personen ausschlagen (was ich auch machen würde! Die Verwaltungskosten alleine, die in der Zwischenzeit aufgekommen sind, müssen RIESIG SEIN!), denn dann würde das Grundstück an den Fiskus übergehen. Wenn das passiert bekommt Maurice den E30! Das hat er ja schwarz auf weiß! Die wichtige Frage ist nun. Wer ist alles Erbberechtigt? Diese Personen müssen nun alle ermittelt und angeschrieben werden. (Und deswegen kann das dauern! Weil die personen ausfindig gemacht werden müssen und Fristen eingehalten werden müssen.) Deswegen meinte wohl die Dame vom Fiskus Ich bin mir ziemlich sicher, dass zu diesem Zeitpunkt die Ermittelungen aufgenommen worden sind! Jetzt gibt es aber ein Problem. Die Erbberechtigten, die nicht auffindbar sind. Die die gefunden worden sind und die Maurice auch ausfindig gemacht hat haben alle abgeschlagen, aber die die nicht gefunden worden sind haben auch ein anrecht auf das ganze Eigentum. Darüber würde ich mir aber an Maurice stelle nicht den Kopf machen! Darüber entscheidet nämlich dann das Nachlassgericht und ich glaube die haben öfter solche Fälle, wo jemand nicht ausfindig gemacht werden konnte. Das ist quasi deren täglich Brot! (Jemand ins Ausland ausgewandert und keine Adresse an den deutschen Staat gegeben, jemand ist in einem Kriegsgebiet verschollen, o.ä.) Die werden entscheiden, dass alles Amtsmögliche getan worden ist um diese Personen ausfindig zu machen und dann entscheiden, dass sie quasi ihre "chance" verpasst haben. Und ich glaube das wird NIEMANDEN stören! Es wurde eh KOMPLETT vergessen! Und über das Auto denkt erstrecht NIEMAND nach. Eher über das Grundstück und das Haus! Aber Maurice? Wer hat da gewohnt?! Da bin ich nicht hinter gestiegen. Und weisst du genauer wer jetzt alles schon angeschrieben wurde und ausgeschlagen hat? Und wem hat das Auto vorher gehört? Gehört es wirklich zu der gesammten Erbmasse dazu? Den E30 gab es ja noch garnicht vor der Wende im Osten sonden nur Ostautos (jaaaaa... abgesehen von ein paar Ausnahmen, ihr Besserwisser ). Kannst du vielleicht die Familienstände da ein wenig beleuchten?! So wie ich das Verstanden habe war da ein Bruder, der aber auch verstorben ist. Hat der nicht rechtmäßige Erben?! Vielleicht kommst du über die um die ganze Sache drum herum?!