Die neuen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I und II) gelten im Gegensatz zum früheren Fahrzeugbrief NICHT mehr als Eigentumsnachweis. Das Eigentum kann aber mit einem KAUFVERTRAG nachgewiesen werden. Ich habe das genau so vor gut zwei Jahren kennengelernt, als ich ein Importfahrzeug hier in Deutschland angemeldet hatte. Auf nochmaliges Nachfragen wurde mir das sowohl in München als auch in Garmisch exakt so erklärt. Ich mußte explizit den Kaufvertrag vorlegen, der auch noch amtlich gesiegelt wurde, damit ich mir nicht anderswo noch einmal gültige Fahrzeugpapiere ausstellen lasse. Der alte KFZ-Brief in der Hand bedeutet dies jedoch nach wie vor - nur eben nicht mehr die neuen EU-Papiere. Im Fall von Sachsmann kann aber keiner der "Beschuldigten" einen gültigen Kaufvertrag vorlegen, der vom Sachsen auch noch legal unterschrieben wäre. Oder hast Du seinerzeit beim Hinschleppen etwa irgendwas blanko unterschrieben?