Hallo Timo, wer auch immer die Ordnungswidrigkeit verhängt hat, kennt nicht die Rechtslage. Du hast nämlich völlig recht mit der 1-Monats-Frist nach Wiederinbetriebnahme. Geregelt ist das Ganze in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), konkret in § 73, Anlage VIII, Ziffer 2.6: "Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. [...] " Den Volltext der StVZO findest Du hier: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf Mit einem Schreiben ans Ordnungsamt sollte die Sache eigentlich aus der Welt zu schaffen sein. Viel Erfolg dabei + viele Grüße aus Berlin mices