Wenn er SCHRIFTLICH hat das der Verkäufer das zugesagt hat,dann hat er vor Gericht gute Chancen.Ich habe einige Gerichtsurteile mitbekommen,wo nachher lange gesichter gezogen wurden.Bestensfalls bekommt man eine Richterin die garnicht weiss was eine VANOS ist,die das evtl dan 50/50 urteilt oder den Verkäufer freispricht.Ich habe selber einen M20 Motor 1,5 jahre als BEWEISMITTEL auseinandergebaut liegen gehabt,hier ging es darum,das auf der Probefahrt,nach Oilwechsel bei BMW der Wagen einen Lagerschaden hatte,laut Zeuge MEISTER war auf der Probefahrt nicht die Oilkontrollleuchte angegangen,und er hätte auch nicht Geräusche gemacht.Knapp 100km nach Abholung blieb der BMW mit Lagerschaden liegen.Riesenwirbel,GERICHT,ANWALT,GUTACHTER,am Ende eine dumme Frage,,Hätten sie nicht vor der Fahrt mal geguckt ob Wasser&oil OK sind?????Und das Urteil Freispruch,nix Schadensersatz,Motor hatte rund 200000km runter somit hätte man damit rechnen müssen.Auch bei VK des 3,7l Schnitzer der vom falschen Zylinderkopf,defekte Saugrohrdichtung,und angeflexten Pleullagern nichts wusste werden wir keinen Ersatz bekommen,,AUFGEBAUT WIE SCHNITZER 3,7l,,.Bei der Vanos sehe ich es so das jeder seinen Senf dazu gibt,BMW&Anwalt zum Schluss sagt ein Gutachter das das evtl.durch austrocknung während der Lagerung nach ausbau kommt.Deshalb sehe ich ausgebaute oder länger ausser Betrieb gewesen Fahrzeuge als Kaufrisiko.Zudem wird dir wahrscheinlich die Laufleistung der Vanos vom Neuwert abgerechnet,so wie es bei den Zusatzversicherungen für KFZ üblich ist,da bleiben bei 100000km 50% bei 2000000 noch 20% des Neuwertes übrig.ICH WÜNSCHE TROTZDEM VIEL ERFOLG,der RW bekommt sein Geld so oder so:D