hi, also in HH und SH ist es mittlerweile so, das dass Kennzeichen bei Abmeldung sofort wieder frei gegeben wird! Du hast allerdings die Möglichkeit, dieses zu "sperren". Du könntest also theoretisch dein altes Fzg. auf das bestehende Kennzeichen ummelden. Ich weiss allerdings nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht! Die Ummeldegebühren wirst Du volle zahlen müssen, da ja 1 Fzg. ab- und das andere angemeldet werden!