also is-waldo es sieht wie folgt aus allgemeine technische Grundsätze für Beleuchtungseinrichtung: müssen: Fest angebracht sein (außer klappscheinwerfer) So angebracht sein,dass sie sich gegenseitig nicht beeinflussen. Ständig betriebsbereit sein. Symmetrisch angebracht sein,wenn sie paarweise vorhanden sind. Gleichzeitig und gemeinsam einschaltbar sein,wenn sie paarweise vorhanden sind. Gleiche Farbe und Helligkeit aufweisen,wenn sie paarweise vorhanden sind. also der fall ist klar dürfen ja mit e-prüfzeichen!!!!