gibt es nicht einen umrüstkit von hella? hatte mal eine firma im netz gefunden,die xenonumbauten machen/machten und das mit ner eintragun. weiß nur leider nicht mehr genau wie,badcars wenn ich mich etz nicht täusche??!! weiß darüber jemand was? habs doch gefunden,hier mal der link und wenn da schon jemand erfahrung mit denen hat,wärs nicht schlechrt wenn davon berichtet werden würde! http://www.badcar.de/product_info.php?cPath=36_38&products_id=47 die leuchtweitenreg kostet da 218€ wer halt etz schon interessant,weil wenn ich etz beim tüv bayern anfrage,bekomm ich sicherlich ne andere antwort und ganz umsonst gibts ja den tüv-tourismus auch nicht:watch: hatte auch eine zeitlang xenon in meinem e30,brenner und steuergeräte von audi. wurden beim tüv und in der verkehrskontrolle hier in bayern nie bemängelt und es hat sich keiner weger blendung beschwert. habs dann auch nur raus,weil es nicht gerade die sauberste lösung war und die scheinwerferverstellung nicht mehr ging und nicht ganz dem wie ich mir das vorstellte entsprach,aber ich denk gern zurück,weil des licht war hammer und man sah nachts um welten besser als mit den h1:sabber: Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerferen für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie. 1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage 3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt. Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeug, 1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder 2. die am 1 Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind. Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen. Alle Xenonbrenner / Xenonteilekits für Scheinwerfer die keine Original D2S/D2R Fassung haben, sind nicht zur Umrüstung herkömmlicher Scheinwerfer auf Xenon geeignet.