Es liegt in der Natur solcher Fälle, dass im Zeitalter von Rechtsschutzversicherungen jeder meint er wäre im Recht und ist nachher erstaunt, dass er Ärger, Kosten und Zahlungen am A.... hat, die er ungerecht findet und auch nicht nachvollziehen kann. @M. Linsen: Ich bin kein Rechtsverdreher, habe aber mal Abhandlungen über Internetauktionen gelesen. Einfach liegenlassen oder dumme Sprüche können sich sehr wohl als Irrtum herausstellen. Beide, Käufer und Verkäufer, haben Rechte und Pflichten. Wir kennen auch nicht den genauen Text der Auktion. Vielleicht sind da ja Einschränkungen drin. Wenn es z.B. wirklich so ist, dass der eine 2.0 ltr. Motor ein 4 Zyl., der andere ein 5 Zyl. ist, und ein Foto dabei war, kann auf den Käufer mit großer Wahrscheinlichkeit ein Mitverschulden zukommen. Er hätte zumindestens stutzig werden müssen. Die Tatsache, dass der Verkäufer den Motor mitgibt und sich auf eine spätere Teilüberweisung einläßt, zeigt, dass er auch wahrscheinlich nicht betrügen wollte. Er unterlag offensichtlich selber einem Irrtum. Im Falle eines Gerichtsverfahrens hat man mit Sicherheit keine 100%ige Siegeschancen. Sowas endet meistens mit einem Vergleich und schafft nur Ärger und Verfahrenskosten, die völlig unnötig sind. Darum halte ich es immer für besser, der Sache im Vorfeld vernünftig aus dem Weg zu gehen. Und dazu gehört auch, dass der Käufer dem Käufer mitteilt, was er auszusetzen hat und warum er nicht bezahlt. Macht er das nicht, geht es später darum, dass er nicht bezahlt hat und nicht darum, dass der Motor falsch war. Gruß Stefan, der aus der Erfahrung weiß, dass Gerichtsverfahren häufig Lottospiele sind. Ja, da hast du schon recht. Ich denke mal, dass wegen einem Betrag in dieser Höhe auch keine Verhandlung stattfinden würde. Ich kann mich auch nur auf das stützen, was im Gesetz steht. Wie diese Gesetze verdreht werden können steht auf einem anderen Blatt Papier.