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heppinger

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Alle erstellten Inhalte von heppinger

  1. Danke, endlich jemand der die Thematik versteht!!
  2. Oh, oh, da bist Du aber auf dem Holzweg...!! Grundvoraussetzung für ein Überführungs- und oder Händlerkennzeichen ist aber, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Dafür Unterschreibt man sogar im Kraftverkehrsamt bzw. mit dem Eintrag im Fahrtenbuch vom Händlerkennzeichen!!! Welchen Beruf genau hast Du denn gelernt?? Es kann jedenfalls kein Beruf mit dem Fach Verkehrsrecht gewesen sein...! Und zum letzten mal: Es geht hier nicht darum, ein Fahrzeug mit roten Nummern zu fahren, sondern zu schleppen!!
  3. Diese Ausnahmegenehmigung bekommt man auch nicht bei der Zulassungsstelle, sondern bei der Straßenverkehrsbehörde! Der TE ist aber nicht "liegen geblieben" sondern wollte sein Fahrzeug von A nach B schleppen! Fährt er aus eigener Kraft mit roten Nummern und bleibt dann liegen, darf er natürlich abgeschleppt werden! Aber doch bitte keine 80 bis 90 Kilometer! Ich wiederhole: Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242). Wie man es dreht und wendet: Entweder Trailer oder Schleppgenehmigung!!! Alles andere könnte im Fiasko enden...!
  4. Tu das! PS: Irgendwie scheint es hier sinnlos zu sein, rechtlich fundierte Antworten zu posten...!
  5. Nochmal: Hier wird aber "geschleppt" und nicht "abgeschleppt"!! Damit der "geschleppte" Wagen nicht zum Anhänger wird, braucht man eine Ausnahmegenehmigung im Volksmund "Schleppgenehmigung"!! Hat man die nicht, können die von mir oben geposteten Folgen eintreten. Und wenn man dann einen Unfall hat... ...Prost Mahlzeit!! Die Versicherung zahlt keinen Cent und wenn man durch Zufall eine S-Klasse im Wert von 100 000 Euro mit dem Gespann zerlegt hat, kann sich der arme Kerl gleich die Kugel geben! Ist doch die Sache gar nicht wert und kann (auch ohne Trailer) mit der "Schleppgenehmigung" umgangen werden! Viele Grüße!!
  6. So sind nun mal die Gesetze und im schlimmsten Fall begeht er eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis!! Was ist daran so wild eine Schleppgenehmigung zu beantragen? Da stehen sich ein paar Euro für die Genehmigung und satte Punkte / Strafbefehl für das Fahren ohne Fahrerlaubnis gegenüber! Aber evtl. lässt sich ja die Rennleitung oder der Richter mit Deinen Worten beschwichtigen: Nun lassen sie mal die Kirche im Dorf...!
  7. Wenn er dann einen techn. Defekt hat, darf er abgeschleppt werden! Aber Vorsicht: Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof. Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242). Ist die Entfernung zu gross, muss das Kfz verladen werden. Beantrage die "Schleppgenehmigung" und Du hast keine Probleme...!
  8. Hallo BMW-Power! Da keine Fahrzeugpanne vorliegt, ist Dein Vorhaben kein Abschleppen sondern ein Schleppen!! Hierfür musst Du eine Schleppgenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen. Hast Du keine Schleppgenehmigung (Ausnahmegenehmigung) kommen folgende Verstöße in betracht: Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag. Auf die eventuell in diesem Zusammenhang auftretenden weiteren Verstöße (je nach Konstellation) ist selbstverständlich zu achten. Pflichtversicherung, ungenehmigtes Schleppen, Zulassungsverstoß, Überschreiten der Anhängelast, Mitführen eines ungebremsten Anhängers Erforderliche Fahrerlaubnis (Klasse BE, C1E, CE) http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_33.php Viele Grüße
  9. Ich habe damals für nen V8 (E38) ca. 1400.- bezahlt. Sound ist unbeschreiblich guuuuuut...! Hast Du Dich mit den Problemzonen beim V8 schon beschäftigt? - Ventildeckeldichtungen (vollgelaufene Kerzenschächte) - Wasserpumpe - Ölpumpenschrauben Viel Spaß mit dem Dicken!!
  10. Meine Meinung: Ich rege mich darüber nicht auf... ...aber ich finde dieses gejaule einfach nur zum
  11. Hallo e30 convertibel, hört sich gut an!! Dann werde ich mal diese Woche nach Deinem Schema loslegen...! DANKE Gruß Heppinger
  12. Die Idee hatte ich auch schon, nur wo soll ich anfangen zu suchen bzw. Teile zu tauschen? Gruß Heppinger
  13. Moin Gemeinde! Ich habe folgendes Problem: Sobald draußen eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht (Regen), springt der Motor schlecht an und es laufen auch nicht alle Zylinder! Wenn er dann angeht, bläut es ziemlich derbe aus dem Auspuff!! Ist es trocken, gibt es keinerlei Probleme! Hat jemand einen Tipp? Daten: M20, 127 tkm, Ventile bei 110 tkm eingestellt Gruß heppinger
  14. Soll wohl keine Unterschiede mehr geben: http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_der_US-Streitkr%C3%A4fte_in_Deutschland Folgender Hinweis ist aber interessant: Es werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. wenn zu wenig Platz für normalformatige Kennzeichen besteht) verkleinerte Kennzeichen ausgegeben. Man gleicht sich somit den deutschen Vorschriften an. Im übringen sind die Brandenburger Behörden da etwas "lockerer"! Habe mein Cab nun doch auf Saisonkennzeichen umgestellt, was ich wegen dem großen Nummernschild ja immer vermieden habe. Hatte immer 2 Zahlen und 2 Buchstaben, was ja auf ein 46`er Schild passt!! Nun hatte die nette Dame vom KVA mitleid mit mir und hat mir eine Nummer mit einem Buchstaben und zwei Zahlen gegeben. Das ganze passt auch mit Saison- Nummern auf ein 46`er Schild!!
  15. So könnte die Szene am Tresen aussehen--- --- des passt schon rein, lieber Teileonkel!!
  16. Wie geil ist das denn...!
  17. @Jochen, kai325ia Warum weiß das der nette Teileonkel nicht??!! Der hat wohl die Lehre bei :opel: gemacht!! Vielen Dank an euch!!
  18. Moin Gemeinde! Im Rahmen meiner Fahrwerksänderung möchte ich auch gleich die Domlager wechseln. Nun sagt mir aber der nette Teileonkel, dass es bei einem 51 `er Federbein zwei Ausführungen gibt: Innendurchmesser: 14/28 oder 14/32 Ich soll ihm die ausgebauten Teile vorbeibringen, was logistisch aber für den Ein-/ Ausbau äußerst schlecht ist!!! Was jemand mehr??
  19. Lecker...! In Verbindung mit meinen roten Rüllis...
  20. Laut E T K heißt es bei der Federunterlage oben 9mm: nur passend zu Schraubfeder rot Was heißt das genau?? So was wie "schlechtwetter" Federn?
  21. @ benii Ist meine Mail angekommen?
  22. mmmhhh Na schaun wir mal, jedenfalls danke für den Tipp!!
  23. Du meinst mit anderen Domlagern, oder?
  24. Danke für das Angebot, viel "höher" sieht Deiner aber auch nicht aus !!
  25. Jo, sind die ersten ab Werk drinn! Könnte natürlich sein...! Aber der Bock ist erst 130 tkm gelaufen und das Fahrwerk ca. 10 tkm!
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