Hallo BMW-Power! Da keine Fahrzeugpanne vorliegt, ist Dein Vorhaben kein Abschleppen sondern ein Schleppen!! Hierfür musst Du eine Schleppgenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen. Hast Du keine Schleppgenehmigung (Ausnahmegenehmigung) kommen folgende Verstöße in betracht: Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag. Auf die eventuell in diesem Zusammenhang auftretenden weiteren Verstöße (je nach Konstellation) ist selbstverständlich zu achten. Pflichtversicherung, ungenehmigtes Schleppen, Zulassungsverstoß, Überschreiten der Anhängelast, Mitführen eines ungebremsten Anhängers Erforderliche Fahrerlaubnis (Klasse BE, C1E, CE) http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_33.php Viele Grüße