gut, das du das mit dem eigenen grundstück erwähnt hast. nach dem neuen waffenrecht darf man schreckschuss- und gaswaffen ab 18 frei erwerben und besitzen, nur das FÜHREN der waffe ist ausschliesslich auf dem eigenen, befriedeten grundstück gestattet. gehste mit dem ding geladen zu sylvester auf die strasse, haste theoretisch schon ein problem. scheinbar kriegt die regierung doch so langsam schiss vorm volk... den vogel schiesst dabei aber das UK ab. ich kenne etliche fahrer, die irgendwo im fahrerhaus in griffweite so nen kurzen baseballschläger haben. will man in calais dann auf die fähre, und die finden das ding, hat man eine waffe. befindet sich aber irgendwo im auto auch ein ball, gilt es als sportgerät, und darf mitgeführt werden.