aber mal zurück zum thema... wechselkennzeichen... dann hat man, mal so rein theoretisch angenommen, 3 fahrzeuge auf einer nummer laufen. schön. aber man kann ja immer nur eins fahren. also müssen 2 andere stehen. nur wo? eigentlich gelten die beiden stehenden dann ja als nichtangemeldete kfz, dürfen also auch nicht im bereich der StVZo abgestellt werden, sprich: offene verkehrsflächen. wer hat denn schon gross die möglichkeiten, 2 extra-pkw auf einem "befriedeten grundstück" abzustellen? befriedet bedeutet, es muss vom öffentlichen verkehr klar abgegrenzt sein, der gesetzgeber sieht dafür zaun oder geschlossenes tor vor. es reicht nicht, so ein auto auf einem PRIVATEN parkplatz abzustellen, der KEINE ABGRENZUNG baulicher art zum strassenverkehr hat. wegen genau diesem punkt hatte ich schonmal spass mit dem ordnungsamt, die mein abgemeldetes fahrzeug vom privatparkplatz als abfall entsorgen wollten. es stand halt nicht auf einem befriedeten grundstück.