Die Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens werden uneinheitlich angewandt: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber „zu viele“ gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: Der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür. In keinem Fall werden H-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten eingebaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativkriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeituntypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. http://de.wikipedia.org/wiki/H-Kennzeichen#Kennzeichen_historischer_Fahrzeuge