Im Jahr 2009 war es der Versicherung noch möglich bei fiktiver Abrechnung eines Haftplichtschaden auf Löhne einer freien/Partner Werkstatt in der Umgebung zu kürzen. Bei einem 8 Jahre alten BMW ist es grenzwertig ob der noch unbedingt zur Markenhändler muss..... aber damit soll sich dann halt der Anwalt beschäftigen ;). Es geht ja jetzt noch um die gigantische Streitsumme von ~350,- €. Es ist vollkommen legitim sich einen Schaden in Geld ausbezahlen zu lassen. Man hat Anspruch auf den Schaden, wie er am Fahrzeug vorhanden ist. Ohne die Kosten, die für eine Instandsetzung anfallen würden ( Mehrwertsteuer, Verbringungskosten, Leihwagen, Nutzungsausfall.... ). Für die Versicherung ist es natürlich eine feine Sache, das Ding ist schnell vom Tisch.