Bei einem unversichertem Versand haftest du für die Ware sobald sie das Haus des Verkäufers verlässt. Allerdings kann man sagen, dass der Verkäufer hier wissentlich Mängel verschwiegen hat und die Ware unzureichend verpackt war. Ab sofort haben der Lagerheini und du das Paket gemeinsam gehöffnet, so hast du einen Zeugen dafür ;) Dann kannst du dem Verkäufer noch ganz freundlich darauf hinweisen, dass sein Disclaimer bei Ebay nicht rechtens ist, und wenn er auf Papier steht weniger Wert ist als Klopapier. Man kann alles mögliche da rein schreiben, sobald er gegen geltendes Recht verstößt, hilft ihm der Disclaimer auch nicht, hätte er ihn in Stein gemeißelt. Hätte ich bei sowas einen Rechtschutz, ich würde dem Typen das Geld wieder ausspucken lassen. Ausserdem kann er dann den Anwalt zahlen. Verpasse ihm einen Denkzettel!