in der BE reglung steht: Die Klasse BE kann mit 18 Jahren (17 Jahren bei begleitetem Fahren) erworben werden und wird unbefristet ausgestellt. Da die komplizierte Anhängerregelung in der Klasse B teilweise nicht verstanden wird, bedürfte so manche Fahrzeugkombination (Pkw mit Anhänger), die mit dem Führerschein Klasse B geführt wird, in Wirklichkeit des Führerscheins der Klasse BE. Da keine theoretische Ausbildung gefordert ist, muss auch keine Theoretische Prüfung abgelegt werden. Somit beschränkt sich die Ausbildung in der Fahrschule auf das Trainieren der “fahrtechnischen Vorbereitung“ und der Grundfahraufgaben. Außerdem müssen 5 besondere Ausbildungs-Fahrten absolviert werden. Am Ende der Ausbildung steht eine 45-minütige Prüfungs-Fahrt. ich könnte mir das so legen das es nicht wirklich unterrichtet wird, sonder der schwerpunkt in der praxis liegt.... nächtest argument, diesen irrtum hätten die polizisten selber fast gehabt und damit könnten diese sich ebenfalls strafbar gemacht haben das sie mich, ich als straftäter, haben fast fahren lassen.... es is eigentlich auch im moment bockwurst egal, spekulieren bringt nix, ich warte auf post! lg