huhu, meine auktion wurde gelöscht mit folgendem hinweis... Sie haben bei eBay folgendes Angebot bzw. folgende Suchanzeige eingestellt: 130293899350 - BMW e30 Airbag mit Steuergerät Ihr Angebot bzw. Ihre Suchanzeige verletzt jedoch den eBay-Grundsatz Automobil-Angebote und wurde deshalb beendet. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Angebote bzw Suchanzeigen, welche gegen rechtliche Vorschriften oder die eBay-Grundsätze verstoßen, nicht auf eBay eingestellt werden. Ihre eBay-Gebühren für diesen Artikel wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für diesen Artikel wurden von der Löschung informiert. Beim Verkauf von Fahrzeugteilen bei eBay muss in der Artikelbeschreibung angegeben werden, inwiefern durch einen Anbau des angebotenen Artikels die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges gemaess der Strassenverkehrszulassungsordnung erloeschen wuerde bzw. diese erhalten bleibt. Der Verkaeufer muss in der Artikelbeschreibung angeben, welche Art von Dokument (Teilegutachten, ABE oder Materialgutachten) mit dem Fahrzeugteil zusammen geliefert wird. Zudem muss angegeben werden, inwiefern die ABE des Fahrzeugs durch den Anbau des angebotenen Teils aufrechterhalten wird oder erlischt. Kaeufern darf nicht durch das generelle Vorhandensein eines ?Gutachtens" oder eines ?Materialgutachtens" suggeriert werden, dass das Dokument fuer den Erhalt der ABE des Fahrzeuges, an das das Teil angebracht wird, ausreichend ist. seit wann is dass denn so??? ooder verstehe ich watt nicht?